Sitzung: 10.01.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2018/291
Aus den Jahresabschlussarbeiten 2016 der Gemeinde Bad Rothenfelde ergaben sich Überschreitungen in zwei Budgetebenen.
Im Budgetbereich ‚Zentrale Aufgaben‘ wurde eine Budgetüberschreitung von 448.223,86 EUR ermittelt. Hintergrund ist die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für zwei neu eingestellte Beamte, die in der Aufwandsposition bei Einstellung in voller Höhe zu berücksichtigen sind. Zudem musste eine Erhöhung der Beihilferückstellung von 14,1% auf 14,8% der Pensionsrückstellung aufgrund der Vorgabe des Landes Niedersachsens vorgenommen werden.
Im Budgetbereich Finanzen und
Beteiligungen ist ein Betrag von 423.479,95 EUR nicht deckungsfähig. Dies
resultiert aus der vorgenommenen Abwertung der Finanzanlagen (Bäderbetriebe –
strengstes Niederstwertprinzip). Die
außerplanmäßigen Abschreibungen ergeben sich aus der Abwertung des
Finanzvermögens des Bädereigenbetriebes, welches in der Höhe dem
Jahresfehlbetrag der Bäderbetriebe Bad Rothenfelde abzüglich geleisteter
Abschläge zum Verlustausgleich entspricht. Im Unterschied zu den
handelsrechtlichen Bestimmungen ist das Finanzvermögen – darunter auch
Beteiligungen/Sondervermögen - bereits bei
vorübergehender Wertminderung abzuwerten.
Alle Überschreitungen sind nicht zahlungswirksam.
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Bad Rothenfelde ist erstellt und
wird dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016 gem.
Anlage werden vorbehaltlich der Prüfungsergebnisse des RPA genehmigt.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Bad Rothenfelde ist erstellt und wird dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016 gem. Anlage werden vorbehaltlich der Prüfungsergebnisse des RPA genehmigt.