Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0

9. Änderungssatzung

 

zur Satzung

über die Erhebung der Abgaben für die

Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bad Rothenfelde

(Abwasserbeseitigungsabgabensatzung)

vom 10. Januar 2019

 

 

Auf Grund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2018 (Nds. GVBl. S. 113), der §§ 5, 6 und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121) und des § 6 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG) in der Fassung vom 24. März 1989 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 20. November 2001 (Nds. GVBl. S. 701) hat der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde in seiner Sitzung am 10.01.2019 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel I

 

§ 15 - Gebührensätze -

Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

 

 

(2) Die Abwassergebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser beträgt je Be-  

     rechnungseinheit jährlich 22,00 €.

 

 

 

 

Artikel II

 

Die 9. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

 

 

Bad Rothenfelde, 10. Januar 2019

 

 

GEMEINDE ROTHENFELDE

 

           (Siegel)

Rehkämper

Bürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Die 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Ab-

wasserbeseitigung der Gemeinde Bad Rothenfelde (Abwasserbeseitigungsabgaben-

satzung) wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen. 


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bad Rothenfelde (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.