Es wird zunächst auf den in der Ratssitzung am 10.01.2019 eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 verwiesen.

 

Die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanes ergeben sich aus dem Vorbericht.

 

Nähere Einzelheiten (Änderungen/Ergänzungen) werden in der Sitzung mündlich vorgetragen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung 2019 wird in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen. Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm beschlossen.

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung 2019 wird in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen. Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm beschlossen.

 

Ergänzungen/Änderungen:

 

  • Produkt 42411: Formulierung „Kunstrasenplatz/Vereinsförderung“ statt „Kunstrasenplatz“ (INV2019-10)
  • Produkt 54110: Erhöhung Ansatz Straßenunterhaltung einmalig für 2019 um 50.000 EUR
  • Produkt 54110: Formulierung „Allgemeine Infrastrukturmaßnahme“ statt „Kreisverkehr Stöwwe“ (INV2019-14)
  • Produkt 54710: Umbaukosten ‚Bushaltestelle Münstersche Straße/ Welfenallee (INV2019-16) 103.000 EUR statt 95.000 EUR (Zuschussanteil 75%)
  • Produkt 54710: „Bushaltestelle Bahnhofstraße“ (INV2019-17) zusätzlicher Ansatz in der mittelfristigen Finanzplanung für 2021 von 100.000 EUR

 

 

 


Herr Prövestmann stellt den Haushalt 2019 mit seinen wichtigsten Eckpunkten vor. Seit Einbringung des Haushaltes in der Sitzung des Gemeinderate am 10. Januar 2019 hat sich noch die Position des behindertengerechten Umbaus ‚Bushaltestelle Münstersche Straße/Welfenallee“ verändert. Die nun vorliegende Kostenanmeldung beläuft sich auf 103.000 EUR statt auf 95.000 EUR. Der prozentuale Zuschussanteil des Landkreises Osnabrück bleibt unverändert bei rd. 75% (= 77.200 EUR). Per Saldo bleibt der Kostenanteil daher gleich.

 

Herr Meyer zu Theenhausen greift die Thematik der Straßenunterhaltung auf. Die CDU Bad Rothenfelde schlägt vor, den Aufwand für Straßenunterhaltung um rd. 50.000 EUR einmalig für 2019 zu erhöhen. Der allgemeine Straßenzustand ist dadurch zu verbessern und Rückstände aus der Vergangenheit können damit aufgeholt werden.

 

Herr Tesch erkundigt sich nach dem gestiegenen Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr. Herr Prövestmann weist auf die geltenden Tarifabschlüsse hin, die in die Planungen eingearbeitet wurden und sich auf rd. 3% für das Jahr 2019 belaufen. Einen erheblichen Anteil an den Steigerungen haben auch die beiden neu eingestellten Jugendpflegerinnen (Übernahme von der ev. Kirche).

 

Herr Brinkmann sieht den Investitionsansatz ‚Kreisverkehr Stöwwe‘ kritisch und für einen nicht durch einen Beschluss gedeckten Ansatz, der gestrichen werden sollte. Der Ansatz eines ‚allgemeinen Straßenausbaus“ wäre zutreffender. Hinsichtlich des Ansatzes für den Zuschuss ‚Kunstrasenplatz‘ beanstandet Herr Brinkmann die noch fehlende politische Diskussion sowie einen entsprechenden Beschluss. Der Ansatz ‚Kita Löwenzahn‘ sowie des ‚Verkehrsleitsystems‘ sind Bestandteile des Masterplans und daher im Gesamtzusammenhang zu sehen.

Zudem vermisst Herr Brinkmann einen Haushaltsansatz für die weitere Entwicklung/Planung des Kurhauses.

 

Herr Rehkämper erinnert daran, dass der aufgestellte Haushalt in erster Linie einen Plan darstellt, der keine einzelne Sachentscheidungen eines Fachausschusses vorwegnimmt. Zunächst wird grundsätzlich im Haushalt über das Budget und danach über den Sachverhalt im zuständigen Fachausschuss bzw. Verwaltungsausschuss/Gemeinderat beraten und entschieden.

 

Zum Ansatz ‚Kunstrasenplatz‘ des SV Bad Rothenfelde weist Herr Rehkämper darauf hin, dass bei der Besichtigung des Platzes im Juni 2018 eine Aufnahme in die Haushaltsberatungen zugesagt wurde, der Antrag selbst aber im Fachausschuss zu behandeln ist. Hinsichtlich des Verkehrsleitkonzeptes/Verkehrsleitsystems, welches im Masterplan enthalten ist, sind zunächst einmal nur Planungskosten angesetzt. Ein weiteres Vorgehen kann dann im Zusammenhang mit den Masterplanergebnissen ermittelt werden.

 

Der Sachverhalt ‚Kurhaus‘ ist in der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH bzw. im dortigen Wirtschaftsplan für 2019 zu behandeln. Schließlich ist die Kurverwaltung zu 1/10 Gesellschafter an der BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH, in dessen Besitz sich das Kurhaus befindet.

 

Herr Brinkmann weist auf den gleichgebliebenen Verlustanteil für das Freibad hin, was darauf schließen lässt, dass keine größere Maßnahme geplant sei. Herr Rehkämper verweist auf den Wirtschaftsplan des Freibades, welcher in der kommenden Sitzung des Eigenbetriebs Bäderbetriebe am 04.02.2019 behandelt wird. Herr Prövestmann erläutert hinsichtlich des Entwurfs des Wirtschaftsplans Eigenbetrieb Bäderbetriebe, dass dieser ein zu dem Standardbudget von 31.000 EUR noch ein zusätzliches Renovierungsbudget von 20.000 EUR enthält. Weitere Planungen sollten in der Sitzung hierzu erörtert werden.

 

Herr Beetz weist auf einen viel zu geringen Ansatz für ein Verkehrsleitsystem hin. Wichtig ist, was diese Position alles beinhalten soll. Wird es ein spezielles Leitsystemkonzept oder doch ein allgemeines Verkehrskonzept? Fraglich ist, ob ein Klimaschutzkonzept enthalten ist, denn der ausgewiesene Ansatz ist dafür zu gering. Zudem sollte hinsichtlich der Maßnahme ‚Bushaltestelle Bahnhofstraße‘ geprüft werden, ob die Einrichtung einer Mobilitätsstation (E-Ladesäulen für Autos/E-Bikes etc.) sinnvoll wäre. Die Kosten hierfür wären sicherlich nicht gering, aber Zuschüsse von bis zu 80% hält Herr Beetz für möglich.

 

Herr Tesch erinnert an den Masterplan 2030, dessen Ergebnisse in den nächsten Jahren nicht unerhebliche Kosten verursachen werden. Mit unseren aktuellen geringen finanziellen Mitteln wird das schwer zu verwirklichen sein. Sollten weitere Ausgaben gefordert werden, ist auch die Gegenfinanzierung darzustellen. Hinsichtlich des Kreisverkehr Stöwwe erinnert Herr Tesch daran, dass dies ein älterer Sachverhalt ist, der im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Klinik Münsterland entstanden ist.

 

Herr Brinkmann merkt an, dass auf der Grundlage eines Beschlusses politische Absprachen umzusetzen sind. Ein Beschluss zur Maßnahme ‚Kreisverkehr Stöwwe‘ liegt seines Wissens nicht vor.

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, fasst die diskutierten Sachverhalte zusammen. Die Maßnahme ‚Kreisverkehr Stöwwe‘ in der mittelfristigen Finanzplanung soll als „allgemeine Infrastrukturmaßnahme“ bezeichnet werden. Der Zuschuss zur Kunstrasenplatzsanierung ist im Fachausschuss (Bauausschuss) zu beraten und zu entschieden.

 

Herr Rehkämper erinnert an die Aufnahme der Kunstrasenplatzsanierung in die Haushaltsberatungen aufgrund der Zusage bei der Besichtigung des Bauausschusses am 19.06.2018. Unter anderem ist in diesem Zusammenhang schon im Verwaltungsausschuss und Gemeinderat im Juni 2018 der Pachtvertrag mit dem SV Bad Rothenfelde e.V. bis 2040 verlängert worden. Frau Kell schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Maßnahme mit der zusätzlichen Formulierung ‚Vereinsförderung‘ zu versehen. Die allgemeine Zustimmung zu diesem Vorschlag wird festgestellt.

 

Herr Rehkämper weist hinsichtlich des Budgetansatzes ‚Kita Löwenzahn‘ auf die derzeit durchgeführte Erweiterung der ‚Kita Villa Lehman‘ hin. Allerdings ist weiterer Platzbedarf da, aber es ist zu prüfen, ob nicht auch zusätzlich eine qualitative Verbesserung durchgeführt werden kann. Die Planungen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Osnabrück.

 

Lt. Herrn Tesch ist für diesen Bereich Vorsorge zu treffen, da alleine durch das neue Baugebiet in Aschendorf wohl weiterer Bedarf entstehen wird.

 

Herr Brinkmann verweist auf die hierzu geführte Diskussion im Sozialausschuss. Auf den entstehenden Bedarf wurde frühzeitig hingewiesen.

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, stellt fest, dass Planungskosten hierfür nötig sind und alle weiteren Schritte im Fachausschuss zu beraten sind. Des Weiteren erkundigt er sich bei der Verwaltung nach den Planungskosten für das Kurhaus. Sind diese im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung zu veranschlagen? Herr Rehkämper bejaht dies und verweist auf die schon gemachten Ausführungen. Zudem wird gegenwärtig der Zustand des Kurhauses von der Planungs- und Beratungsgesellschaft assmann ermittelt, welches über eine Auftragsvergabe durch die Kurverwaltung GmbH erfolgt.

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, weist auf das Budget in Höhe von 50.000 EUR für das Verkehrsleitsystem hin. Herr Beetz erwartet eine deutliche Aufstockung, sollten weitere Maßnahmen wie ein Klimaschutzkonzept dort integriert werden. Für die Maßnahme ZOB bzw. ‚Bushaltestelle Bahnhofstraße‘ ist ein wesentlicher Betrag zusätzlich einzustellen, um eine eventuelle Mobilitätsstation auch umsetzen zu können.

 

Herr Meyer zu Theenhausen spricht sich dafür aus, in den Planungen eine Mobilitätsstation zu prüfen.

 

Herr Rehkämper erinnert an die Einigkeit, die Bushaltestelle bis 2022 behindertengerecht umzubauen. Eine Förderung der Mobilität sollte in den Planungen berücksichtigt werden.

 

Herr Brinkmann bittet darum, generell eine Beratung/Diskussion in Fachgremien durchzuführen, bevor Entscheidungen zu einer Planungsbeauftragung vorgenommen werden. Es sei denn, bestimmte Fristen müssen eingehalten werden.

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, stellt die grundsätzliche Bereitschaft der Ausschussmitglieder fest, unter der Berücksichtigung einer Mobilitätsstation in die mittelfristige Finanzplanung für 2021 zusätzlich 100.000 EUR einzustellen.

 

Herr Meyer zu Theenhausen begründet seinen Vorschlag, den Ansatz für die Straßenunterhaltung einmalig um 50.000 EUR zu erhöhen, um den allgemeinen Straßenzustand zu verbessern. Ein evtl. durch ein Planungsbüro zu erstellendes „Straßenkataster“ mit Prioritäteneinstufungen wäre bei der Einschätzung der Dringlichkeit hilfreich. Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, stimmt dieser Vorgehensweis zu. Entsprechende Überlegungen eines „Straßenkatasters“ sollten diskutiert/beraten werden.

 

Herr Dreyer weist daraufhin, dass dem Bauamt bzw. der Verkehrskommission entsprechende Infos über den Zustand der Gemeindestraßen bereits vorliegen, die weitere Planungsvergaben erübrigen. 

 

Herr Brinkmann erkundigt sich, wie die höheren Ausgaben für die Straßenunterhaltung zu finanzieren sind?

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, verweist auf ein voraussichtlich besser als geplantes Ergebnis 2018. In 2019 könnte die Gewerbesteuer bei guter Konjunktur höher ausfallen. Letztlich muss aber ein höherer Verlust eingeplant werden, der die bestehende Überschussrücklage verringern wird.

 

Herr Rehkämper erinnert an das strukturelle Defizit in 2017. Aus den laufenden Erträgen und Aufwendungen hat sich ein Verlust von 133 TEUR ergeben. Dies ist keine nachhaltige Ergebnisrechnung. Die geringe finanzielle Ertragskraft der Gemeinde ist stets zu berücksichtigen.

 

Unter der Berücksichtigung vorstehender Änderungen/Ergänzungen ergeht nachstehender Beschlussvorschlag.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

4

Nein:

1

Enthaltung:

2