Sitzung: 05.02.2019 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Allg. Vertreterin Seydel verliest folgenden Verwaltungsbericht:
a) Bauvorhaben
„Märckerstraße 1“
Auf dem Grundstück „Märckerstraße 1“ ist das alte Gebäude abgerissen
worden, zwischenzeitlich ist mit dem Neubau eines Mehrfamilienhaus mit 5
Wohneinheiten begonnen worden. Die Baugenehmigung wurde am 16. Oktober 2018 vom
Landkreis Osnabrück erteilt.
Ursprünglich war auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit 6 WE
geplant, dafür waren 8 Einstellplätze und 2 Carports vorgesehen. Bei der
damaligen Prüfung wurde festgestellt, dass die öffentliche Straße vor dem
Grundstück nur eine Breite von 3,00 m hat und somit eine 90 Grad Anordnung der
Stellplätze nicht möglich ist. Gemäß Garagenverordnung ist eine Straßenbreite
von 5,50 m erforderlich.
Für den Architekten bzw. Bauherrn gab es damals nur folgende
Möglichkeiten:
- Die Pläne so zu verändern, dass ein
Mehrfamilienhaus mit nur 5 WE entsteht. Es wäre ein Stellplatz weniger
erforderlich und es könnten dann die Einstellplätze auf der westlichen
Grundstückseite in Schrägaufstellung angeordnet werden (siehe Lageplan).
Bei einer Schrägaufstellung wäre eine Straßenbreite von 3,00 m
ausreichend.
- Wenn der fehlende Stellplatz an einer
anderen Stelle in der Nachbarschaft langfristig gesichert werden könnte,
wäre ebenfalls ein Mehrfamilienhaus mit 6 WE möglich gewesen.
- Eine weitere Lösung für den Planer bzw.
für die Bauherren wäre gewesen, einen 2,50 m breiten Streifen der
gemeindlichen Grünfläche zu erwerben, um die Zufahrt auf 5,50 m zu
verbreitern. Dann hätte die damalige Planung auch nicht verändert werden
müssen.
Die Bauherren haben sich für Möglichkeit Nr. 1 entschieden, so dass
jetzt ein Mehrfamilienhaus mit 5 WE entsteht. Andere bzw. weitergehende
Überlegungen der Bauherren sind nicht bekannt.
b) Bebauungsplan Nr.
60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ -Kompensation
Die Verwaltung des geplanten Kompensationsflächenpools, der sich aus der Renaturierung der Fischteiche „Schlüter“ ergibt, soll durch die NLG vorgenommen werden. Von dort wird z. Zt. ein Vertragsentwurf erarbeitet, der mit den betreffenden Grundstückseigentümern abzustimmen ist. Sobald eine Einigung herbeigeführt worden ist, können die abschließenden Beratungen eingeleitet werden (Feststellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 60. Danach kann mit der Umsetzung der Baumaßnahme begonnen werden.
c) Umgestaltung ZOB
Am 21.01.2019 hat ein Gespräch mit der Verkehrskommission
und Herrn Janssen (SHP) stattgefunden. Die Gesprächsteilnehmer einigten sich
auf folgende Ausbauvarianten:
-
Variante 1 c mit einem niveaugleichen Bau der
Haltestelle Nord (wie in Variante 1 a)
und/oder
-
Variante 3 a unter Berücksichtigung einer sg.
Mobiliätsstation (schraffierte Darstellung).
Der Wegfall des vorhandenen Gebäudes oder die Gebäudeneugestaltung bei
Erhalt ist zu untersuchen. Herr Janssen wird eine entsprechende
Vorentwurfsplanung anfertigen, die dann in der Bau-, Umwelt- und
Planungsausschusssitzung am 26.03.2019 vorgestellt wird.
d) Antrag auf
Verkehrsberuhigung „Helferner Weg“
Am 28.01.2019 hat ein Gespräch mit dem Antragsteller, zwei weiteren
Anliegern, der Verkehrskommission und Herrn Ramm von IPW Wallenhorst
stattgefunden. Herrn Ramm wird unter Berücksichtigung der
Gesprächsergebnisse konkrete Handlungsvorschläge erarbeiten. Diese werden
dann in der übernächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses von
Herrn Ramm vorgestellt. Über eine weitergehende Anliegerversammlung, in der das
Maßnahmenpaket vorgestellt wird, könnte nachgedacht werden.
e) Verlegung von
Glasfaserkabel im südlichen Außenbereich
Die Verlegungsarbeiten im Bereich der Brinkheide und der Straße „Niederesch“ sind abgeschlossen. Momentan finden die Arbeiten zur Verlegung von Glasfaserkabel in der Straße „Im Strange“ statt, anschließend wird noch die Straße „Heidland“ versorgt, um auch das campotel an das Glasfasernetz anzubinden. Für entlang der Frankfurter Straße in Richtung Süden geplanten Arbeiten steht noch eine Genehmigung des Amtes für Kreisstraßen, Landkreis Osnabrück, aus. Abschließend werden auf Antrag der jeweiligen Grundstückseigentümer an die TELKOS Hausanschlüsse vorgenommen. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.
f) Endausbau Baugebiet „Auf dem Kalwerkamp“
In der nächsten Woche sollen die Arbeiten zum
Endausbau im Baugebiet „Auf dem Kalwerkamp“ aufgenommen werden. Dazu wird am
12. Februar, wie in der Anliegerversammlung am 24. Januar erläutert, die
Baustraße durchgefräst. Entsprechende Informationsschreiben werden vorab durch
die ausführende Firma Dieckmann Bauen + Umwelt aus Osnabrück verteilt.
g) Bauvoranfrage zur
Errichtung einer Spielhalle auf dem Grundstück „Frankfurter Straße 52“
Der Verwaltung liegt für das Grundstück „Frankfurter Straße 52“ eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Teils des ehemaligen Einzelhandelsgeschäftes („Salzwerk“) zu einer Spielothek vor. Diese soll montags bis sonntags zwischen 6:00 und 24:00 Uhr geöffnet haben. Geplant ist der Betrieb von maximal 12 Spielautomaten.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde gem. § 34 BauGB mit der Gebietscharakteristik eines Mischgebietes. Dort sind grundsätzlich Vergnügungsstätten bis zu einer gewissen Größe (i. d. R. bis 100 m² Spielfläche) zulässig.
Gem. § 36 Abs. 2 i. V. m. § 34 BauGB ist eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage innerhalb vom zwei Monaten zu treffen. Bei Überschreitung dieser Frist gilt das gemeindliche Einvernehmen als erteilt.
Es besteht die Möglichkeit, das Gesamtgebiet städtebaulich durch Neuaufstellung eines Bebauungsplanes zu ordnen. Im Zuge der Abwägung wäre zu prüfen, ob in dem Mischgebiet Vergnügungsstätten (wie Spielhallen) zugelassen oder ausgeschlossen werden sollen.
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Die Mitglieder des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sind sich einig, dass noch vor Ablauf der 2-Monats-Frist für das gemeindliche Einvernehmen ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes herbeigeführt werden soll. Die Verwaltung wird gebeten, für die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.02. sowie für die nächste Ratssitzung am 14.02.2019 einen entsprechenden Beschlussschlag zu unterbreiten.