Herr Pröpper erläutert ausführlich anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die rechtlichen Hintergründe der durchgeführten Stufe 3 der Lärmaktionsplanung Bad Rothenfelde. Als Ergebnis daraus sind Maßnahmen zur Lärmminderung im Bereich der L 94 sowie der BAB A 33 nicht erforderlich. Als nächstes sind die entsprechenden Unterlagen nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich auszulegen. Es besteht die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Diese sind ggf. zu bewerten. Anschließend ist eine Kurzfassung der Lärmaktionsplanung auszufertigen, die an das Niedersächsische Umweltministerium weiterzuleiten ist.

 

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Eröffnung des letzten Teilstücks der BAB A 33 erwartet Ratsvorsitzender Tesch eine Verkehrszunahme. Er erkundigt sich insofern, ob eine Fortschreibung der Lärmaktionsplanung vorgesehen ist. Dazu führt Herr Pröpper aus, dass die Unterlage jeweils in 5-jährigem Abstand fortgeschrieben wird. Die vorliegende Untersuchung basiert auf Verkehrsdaten aus dem Jahr 2015. Für die nächste Untersuchung werden Daten aus 2020 zu verwenden sein.

 

Ratsherr Bunselmeyer erkundigt sich, ob die Hauptursache für Verkehrslärm im Zusammenspiel von Fahrbahn und Reifen liegt. Dies wird von Herrn Pröpper bejaht, dazu komme allerdings noch der Faktor „Wind“.

 

Ergänzend möchte Ratsherr Bunselmeyer wissen, ob durch E-Mobilität realistisch mit einer Abnahme der Verkehrslärmemissionen zu rechnen ist. Herr Pröpper berichtet, dass bei Elektrofahrzeugen ab Tempo 50 aufwärts ebenfalls Lärm durch Reifen und Windeinflüsse entstehe. Dann seien die Lärmemissionen nicht leiser. Bis Tempo 50, also innerorts, seien Elektrofahrzeuge allerdings leiser als andere Kfz.

 

Ratsherr Striedelmeyer erkundigt sich nach der Wirkung von „Pflüsterasphalt“. Herr Pröpper führt aus, dieser sei teurer und pflegeaufwändiger als konventioneller Asphalt, bringe jedoch z. B. im Bereich „Osnabrück/Hellern“ eine Lärmminderung von 5 db(A).