Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Die Haus- und Badeordnung für das Sole-Freibad Bad Rothenfelde wird in der dem Protokoll als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 


Herr Prövestmann trägt den Sachverhalt vor.

 

Herr Kuchenbecker erkundigt sich nach § 1 Abs. 10 der Haus- und Badeordnung für das Sole-Freibad Bad Rothenfelde. Ist das Fotografieren und das Filmen ohne Einwilligung überhaupt in Deutschland erlaubt? Herr Prövestmann weist daraufhin, dass ohne Berücksichtigung weitergehender, grundsätzlicher juristischer Einordnungen die Haus- und Badeordung im Wesentlichen mit der Musterordnung des Bundesfachverbandes öffentlicher Bäder e.V. abgeglichen wurde.

 

Frau Temme spricht sich dafür aus, dass alle Besucher und alle Mitarbeiter des Freibades hinsichtlich des Foto- und Filmverbotes zu sensibilisieren sind.

 

Die Sensibilisierung erfolgt lt. Frau Klotzbach unter anderem auch durch die vorliegende Haus- und Badeordnung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0