Herr Sert führt anhand einer Präsentation in die Diskussion über die Einführung eines Starkverschmutzerzuschlages ein. Die Grundlage bildet im Wesentlichen der von der Stadt Georgsmarienhütte  eingeführte Zuschlag für Starkverschmutzer. Demzufolge handelt es sich hier um Unternehmen/Betriebe, die vor allem aufgrund gewerblicher und/oder industrieller Nutzung überdurchschnittlich verschmutztes Wasser in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen einführen. Die gleichen Maßstäbe auf Bad Rothenfelde angewendet, ergeben nach einer überschlägigen Plausibiliätsprüfung, dass es keinerlei rechnerische Hinweise auf die Existenz von dieser Definitionsart von “Großverschmutzern“ gibt.  Daher ist ein solches Zuschlagsmodell für Bad Rothenfelde nicht zielführend.

 

Herr Kuchenbecker bedankt sich für den ausführlichen Vortrag. Dem Sachverhalt liegt umfangreiches Material zugrunde, mit welchem sich ausführlich beschäftigt werden kann.

 

Als gutes Gerüst für weitere Argumente für oder gegen die Einführung eines Starkverschmutzerzuschlages sieht Herr Tesch die Ausarbeitung der Gemeindeverwaltung. Beruhigend wirkt die Aussage, dass in Bad Rothenfelde keine Großverschmutzer in der ‚Georgsmarienhütter‘-Definition vorhanden sind.

 

Herr Rehkämper und Herr Sert merken an, dass es zwischen Stark- und Großverschmutzer zu unterscheiden gilt. Zudem ist auch die Einteilung unterschiedlich. In Münster werden bspw. niedrigere Schwellenwerte angesetzt als in Georgsmarienhütte.

 

Herr Tesch hebt die Leistung der gemeindeeigenen Kläranlage hervor, die das Abwasser der Rothenfelder Kliniken gut bewältigt. Herr Sert bestätigt dies und weist auf die laufenden, regelmäßigen Abwasserproben hinsichtlich des Themenfeldes der Medikamentenrückstände im Abwasser hin.

 

Herr Kuchenbecker erinnert daran, dass zwischen ‚normalem‘ und mit Medikamentenrückständen belastetes Abwasser zu unterscheiden ist. Hinsichtlich des Problemfeldes der Medikamentenrückstände werden gegenwärtig Proben genommen und Daten gesammelt. Diese werden entsprechend ausgewertet und analysiert.

 

Herr Bunselmeyer spricht sich dafür aus, weiterhin Proben hinsichtlich der Medikamentenrückstände zu nehmen und auch länderübergreifend weitere Informationen einzuholen.

 

Herr Kuchenbecker weist daraufhin, dass es auch im Nachbarbundesland NRW noch keine verankerten Grenzwerte gibt. Sofern mit definierten Werten gearbeitet wird, werden überwiegend Richtwerten verwendet.

 

Herr Rehkämper weist daraufhin, dass der aktuelle Sach-/Informationsstand Medikamentenrückstände in der Gemeine Bad Rothenfelde schon erarbeitet wurde und fortlaufend u.a. durch Probenentnahmen aktualisiert wird. Zudem wird das Thema auch auf Bundesebene erörtert. Diese ist hinsichtlich etwaiger gesetzlicher Vorgaben gefordert. Sollte sich hier Handlungsbedarf ergeben, wird es in letzter Konsequenz auf eine zusätzliche Reinigungsstufe in den Klärwerken hinauslaufen, die sogenannten 4. Reinigungsstufe.