Allg. Vertreterin Seydel erstattet folgenden Verwaltungsbericht:

 

a) Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.12.2018 „Energieeffiziente Bauweise in Bad Rothenfelde zur Erreichung der Klimaziele“

 

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 05.02.2019 wurde vereinbart, eine nichtöffentliche Beratung des Gemeinderates anzuberaumen, in der eine Beratung durch die „Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen“ (KEAN) zur Vorbereitung eines Grundsatzbeschlusses zum Thema „Klimaschutz“ erfolgt. Auch ein Vertreter des Klimateams des Landkreises Osnabrück ist grundsätzlich bereit, an der Veranstaltung beratend teilzunehmen. Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hat daraufhin den Antrag zunächst zurückgestellt, da dieser zu gegebener Zeit in die Diskussionen einfließen soll. Die Terminierung dieser nichtöffentlichen Sitzung soll nun zeitnah erfolgen.

 

b) Antrag auf Aufnahme der Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde in das Dorfentwicklungsprogramm

 

Wie bereits in der Ratssitzung am 10.01.2019 berichtet, wurde der v. g. Antrag zum dritten Mal abgelehnt. Am 03.04. findet hinsichtlich des beabsichtigten Neuantrages ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Stadt Dissen, des Amtes für regionale Landesentwicklung, des Büros Pro-t-in und der Gemeinde Bad Rothenfelde statt.

 

c) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“/Bauvoranfrage zur Errichtung einer Spielhalle auf dem Grundstück „Frankfurter Straße 52“

 

Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 14.02.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ ist entsprechend der Vorschriften der gemeindlichen Hauptsatzung bekannt gemacht worden. Damit waren die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, die Bauvoranfrage zum Neubau einer Spielhalle im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes gem. § 15 Baugesetzbuch (BauGB) zurückzustellen. Das Bauordnungsamt des Landkreises Osnabrück hat dem Antragsteller mitgeteilt, dass eine Zurückstellung des Baugesuches für die Dauer eines Jahres vorgesehen ist (Anhörung). Die abschließende Entscheidung des Bauordnungsamtes erfolgt nach Ablauf der Anhörungsfrist.

 

Hinsichtlich des noch zu erteilenden Planungsauftrages wird die Gemeinde in den nächsten Tagen Vergleichsangebote einholen.