Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltung: 1

Durch die Neubesetzung des Ausschussvorsitzes mit dem Ratsmitglied Susanne Pohlmann wird die Neubenennung des/der Stellv. Ausschussvorsitzenden notwendig. Diese Funktion hatte bislang Ratsfrau Pohlmann inne (Benennung in der Tourismusausschusssitzung am 05.12.2016).

 

Die Stellvertretung der (Fach)-Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Regelungen über Vorsitz und Vertretung der Vertretung, sprich des Rates, enthält die Geschäftsordnung.

§ 3 Abs. 2 bestimmt, dass der Rat in seiner ersten Sitzung über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden beschließt. Diese Formulierung enthält zwar keine ausdrückliche Regelung für die Fachausschüsse, wird aber in ständiger Verwaltungsausübung analog angewendet.


Beschlussvorschlag:

 

Als Stellvertretender Ausschussvorsitzender/Stellvertretende Ausschussvorsitzende wird das Ratsmitglied …………………. benannt.


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig bei 1 Enthaltung):

 

Als Stellvertretender Ausschussvorsitzender wird das Ratsmitglied Dirk

Lange-.Mensing benannt.


Durch die Neubesetzung des Ausschussvorsitzes mit dem Ratsmitglied Susanne Pohlmann wird die Neubenennung des/der Stellv. Ausschussvorsitzenden notwendig. Diese Funktion hatte bislang Ratsfrau Pohlmann inne (Benennung in der Tourismusausschusssitzung am 05.12.2016).

 

Die Stellvertretung der (Fach)-Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Regelungen über Vorsitz und Vertretung der Vertretung, sprich des Rates, enthält die Geschäftsordnung. § 3 Abs. 2 bestimmt, dass der Rat in seiner ersten Sitzung über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden beschließt. Diese Formulierung enthält zwar keine ausdrückliche Regelung für die Fachausschüsse, wird aber in ständiger Verwaltungsausübung analog angewendet.