Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltung: 2

Auf den als Anlage beigefügten Zuschussantrag vom 03.06.2018 wird verwiesen. Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplänen 2019 und 2020 berücksichtigt.


Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des Zuschussantrages vom 03.06.2018 wird dem SV Bad Rothenfelde e.V. als Vorhabenträger für die Renovierung des Kunstrasenplatzes im heristo-sportpark ein Fest-betragszuschuss in Höhe von 130.000 € gewährt. Die Auszahlung des Zuschussbetrages erfolgt in zwei Raten und zwar in den Jahren 2019 und 2020 zu je 65.000 €. 


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (5 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen):

 

Aufgrund des Zuschussantrages vom 03.06.2018 wird dem SV Bad Rothenfelde e.V. als Vorhabenträger für die Renovierung des Kunstrasenplatzes im heristo-sportpark ein Festbetragszuschuss in Höhe von 130.000 € gewährt. Die Auszahlung des Zuschussbetrages erfolgt in zwei Raten und zwar in den Jahren 2019 und 2020 zu je 65.000 €. 


Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation stellt Herr Twelkemeyer ausführlich den Antragsinhalt vor. Dabei stellt er klar, dass er als Mitglied des SVR und nicht als Bediensteter der Gemeinde auftritt. Der Kunstrasenplatz sei in 2005 angelegt worden und nun - vor allem vor dem Torraum - verschlissen. Die allgemeine Nutzungsdauer beträgt erfahrungsgemäß zwischen 12 und 15 Jahren, so Herr Twelkemeyer. Der ebenfalls in 2005 errichtete Soccerplatz sei stark verdichtet. Er werde vor allem von den Kindern (im Verein sind rd. 250 Kinder als Mitglied verzeichnet) genutzt. Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss habe den Kunstrasenplatz sowie den Soccerplatz am 28.06.2018 besichtigt, so Herr Twelkemeyer. Ein Fachbüro habe die zu erwartenden Kosten auf rd. 262.000 € geschätzt, wobei ein Großteil der Kosten auf den Belag entfallen. Der Untergrund sei noch in Ordnung, so dass lediglich die Elastikschicht in Teilbereichen zu erneuern sei. Des Weiteren sei die Drainage auf dem Kunstrasenplatz sowie dem Soccerplatz zu spülen. Der Eigenanteil des Vereins betrage 54.000 €. Davon sei vor allem durch „Rasenpaten“, die gegen Spendenbescheinigung eine Fläche von 1 m² für 25 € fördern können, bereits ein Betrag von 37.000 € zusammengetragen worden. Herr Twelkemeyer zeigt sich optimistisch, dass auch der Differenzbetrag von 17.000 € noch durch freiwillige Beiträge eingenommen werden kann. So habe z. B. Herr Frömberg zwei Konzerte organisiert, deren überschüssige Einnahmen dem SVR zugute kommen sollen. Bei der Gemeinde sei ein Zuschuss in Höhe von 130.000 €, verteilt auf 2 Jahre à 65.000 € beantragt worden. Der Landessportbund habe einen Zuschuss von 78.600 € bewilligt. Es sei vorgesehen, mit den Arbeiten in der zweiten Hälfte der Sommerferien zu beginnen.

 

Vorsitzender Albers bietet den Zuhörern an, die Sitzung zu unterbrechen und Fragen zu ermöglichen. Davon wird kein Gebrauch gemacht.

 

Auf Befragen von Ratsherrn Brinkmann berichtet Herr Twelkemeyer, dass der Untergrund aus Sand und Korkgranulat besteht. Zweimal im Jahr sei - wie auch schon bisher - eine Grundreinigung durch den SVR vorzunehmen. Wie auch schon jetzt, werde die wöchentliche Pflege durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt. Der Flor des neuen Kunstrasens sei länger als der des alten. 

 

Ratsherr Striedelmeyer regt an, als weitere Einnahmequelle ggf. Stücke des alten Kunstrasenplatzes zu veräußern.

 

Beig. Kebschull befürwortet die Kinder- und Jugendarbeit und sieht den Sport und die Bewegung als sehr wichtig an. Eine Förderung von 130.000 € für einen Verein von vielen hält sich jedoch für sehr hoch. Sie verweist darauf, dass beispielsweise der TuS genauso viele Mitglieder habe. Allerdings erhalte der TuS eine Förderung durch Geräte. Für den Bereich Leichtathletik sind nach Auffassung von Beig. Kebschull auch die Laufbahn sowie die Springbahn zu erneuern. I. E. sollte man mit dem Kunstrasenplatz noch warten, zumal dessen Abrieb in Form von Mikrofaser-Plastik in das Grundwasser eindringe. Sie wird sich daher bei der Abstimmung enthalten.

 

Bürgermeister Rehkämper stellt klar, dass Freiluftsportstätten nicht teurer als Hallensportstätten sind. Z. Zt. versuche die Verwaltung, Fördermittel zu akquirieren, um den Sanitärtrakt, den Hallenboden und das Lichtband zu erneuern. Die Verhältnismäßigkeit ist s. E. in der Gesamtbetrachtung gewahrt worden.