Herr Prövestmann berichtet über die von der Finanzverwaltung Osnabrück-Land durchgeführte Umsatzsteuer-Sonderprüfung des Wirtschaftsjahres 2016 beim Eigenbetrieb Bäderbetriebe. Die Prüfung wurde entgegen der Namensgebung nicht anlassbezogen, sondern routinemäßig durchgeführt. Durchgeführt wurde diese nach der Prüfungsanordnung vom 16. Januar 2019 im ersten Halbjahr 2019.

 

Mit Schreiben vom 06. Mai 2019 wurde der Prüfungsabschluss erklärt. Sie hat zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt.