Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.03.2019 ist als Anlage beigefügt.

 

Auf den Seiten 4 bis 8 des Schlussberichtes findet sich eine Kurzfassung des Schlussberichtes.

 

Die Schlussfeststellung (S. 61 des Prüfungsberichtes) lautet:

 

Die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sind nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass

  • die Haushaltspläne eingehalten worden sind,
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Gemäß § 129 I Satz 3 NKomVG i. V. m. § 58 I Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie einer Entlastung nicht entgegen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück vom 11.03.2019 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Jahresabschlüsse für die Jahre 2016 und 2017.

 

Dem Bürgermeister wird die Entlastung erteilt.

 

Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von -441.656,43 € setzt sich zusammen aus dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit -975.044,67 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit 533.388,24 €. Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von 276.079,46 € aus den „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ und in Höhe von 698.965,21 € aus den „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ abgedeckt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 533.388,24 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2016 einen Bestand von 0,00 € (ordentliches Ergebnis) und 3.216.510,09 € (außerordentliches Ergebnis) aus.

 

Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 573.607,57 € setzt sich zusammen aus dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit -133.338,58 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis von 706.946,15 €. Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis soll in voller Höhe aus den „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ abgedeckt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis soll in voller Höhe in die „Rücklagen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2017 einen Bestand von 0,00 € (ordentliches Ergebnis) und 3.790.117,66 € (außerordentliches Ergebnis) aus.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017 (s. Anlage) werden genehmigt.

 

 


Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück vom 11.03.2019 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Jahresabschlüsse für die Jahre 2016 und 2017.

 

Dem Bürgermeister wird die Entlastung erteilt.

 

Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von -441.656,43 € setzt sich zusammen aus dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit -975.044,67 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit 533.388,24 €. Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von 276.079,46 € aus den „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ und in Höhe von 698.965,21 € aus den „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ abgedeckt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 533.388,24 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2016 einen Bestand von 0,00 € (ordentliches Ergebnis) und 3.216.510,09 € (außerordentliches Ergebnis) aus.

 

Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 573.607,57 € setzt sich zusammen aus dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit -133.338,58 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis von 706.946,15 €. Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis soll in voller Höhe aus den „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ abgedeckt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis soll in voller Höhe in die „Rücklagen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2017 einen Bestand von 0,00 € (ordentliches Ergebnis) und 3.790.117,66 € (außerordentliches Ergebnis) aus.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017 (s. Anlage) werden genehmigt.

 

 


Herr Prövestmann fasst die Berichte des Rechnungsprüfungsamt für die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 zusammen. Der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von rd. 442 TEUR resultiert aus einem ordentlichen Ergebnis von -975 TEUR und einem außerordentlichem Ergebnis von 533 TEUR. In 2017 konnte ein positives Jahresergebnis in Höhe von 574 TEUR erzielt werden, dass sich aus einem Fehlbetrag von 133 TEUR im ordentlichem Ergebnis und einem Überschuss im außerordentlichem Ergebnis von 707 TEUR zusammensetzt. Beide Defizite im ordentlichen Ergebnis können durch Überschussrücklagen gedeckt werden. Der Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2017 beläuft sich auf 1,7 Mio. EUR. Die Jahresergebnisse wurden stark von einer hohen Gewerbesteuerrückzahlung von über 700 TEUR an einen einzelnen Steuerpflichtigen beeinflusst. Die Rückzahlung resultierte aus einer Finanzamtsprüfung beim Gewerbetreibenden mit der Feststellung, dass die Steuererklärungen letztendlich fälschlicherweise für Bad Rothenfelde einen zu hohen Gewerbesteueranteil auswiesen und für mehrere Jahre in 2016 und 2017 zurück gezahlt werden mussten.

 

Die Bilanzsumme der Gemeinde beläuft sich auf über 40 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote liegt bei soliden 68%. Die Überschussrücklage, dass sog. Eigenkapital der Gemeinde, beläuft sich auf rd. 3,8 Mio. EUR. Diese setzt sich allerdings ausschließlich aus außerordentlich erzielten Überschüssen zusammen. Aus dem ordentlichen Ergebnis bzw. der lfd. Verwaltungstätigkeit konnte in den vergangenen Jahren keine Überschussrücklage aufgebaut werden.

 

Herr Kuchenbecker greift die gesonderte Behandlung der Überschussrücklagen aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis auf und weist auf die zu berücksichtigenden Auswirkungen auf künftige Haushaltsplanungen der laufenden Gemeindetätigkeiten hin.

 

Herr Tesch erkundigt sich nach den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen. Herr Prövestmann erläutert, dass sich diese im Wesentlichen betragsmäßig aus Rückstellungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung angefallen sind. Zudem befindet sich im Finanzbuchhaltungsprogramm gegenwärtig eine elektronische Mittelprüfung im technischen Einführungsprozess.

 

Herr Brinkmann betont, dass der Bericht der Rechnungsprüfer insgesamt eine ordentliche Haushaltsführung bescheinigt. Inhaltlich äußert Herr Brinkmann eine abweichende Haltung.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0