Allg. Vertreterin Seydel verliest folgenden Verwaltungsbericht:

 

a) 42. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“

 

Wie berichtet, soll die Verwaltung des im Zusammenhang mit dieser Bauleitplanung neu entstehenden Kompensationsflächenpools (Renaturierung der ehemaligen Angelteiche „Schlüter“) durch die NLG erfolgen. Vertragsentwürfe liegen vor und sind noch mit den betreffenden Grundstückseigentümern abzustimmen. Ein wasserbehördlicher Antrag auf Umgestaltung des Süßbaches (Gewässer II. Ordnung => Umgestaltung zwecks Umbau des Geländes zu einer Aue sowie Einbau einer Sohlgleite) liegt der Unteren Wasserbehörde zur Genehmigung vor.

 

Abschließend ist seitens der Gemeinde noch der Beschluss hinsichtlich der „Kompensationsverträge“ wie auch der Feststellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 60 herbeizuführen. Anschließend ist die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Liegt diese vor, können beide Bauleitplanungen durch entsprechende Veröffentlichungen im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück in Kraft gesetzt werden.

 

b) Kompensationsflächenpool Wegerandstreifen

Im Zusammenhang mit dem Wegerandstreifenprogramm sind Anfang April 2019 die Grenzen festgestellt worden und anschließend die Eichenspaltpfähle gesetzt worden. Es sind nur Maßnahmen markiert worden die im Eigentum der Gemeinde stehen. Durch die Vermessung wurde sichtbar welche Maßnahmen durchführbar sind und welche vor dem Hintergrund des „Osnabrücker Kompensationsmodell“ nicht durchführbar sind.

Es wurden zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Anliegern geführt. Nach Aussage von Herrn Zapp (Forsthof Artland) ist die Akzeptanz der Kompensations-maßnahmen nun sicher gestellt.

Im nächsten Schritt wird der Pflege- und Entwicklungsplan angepasst und neu kalkuliert.

Voraussichtlich werden drei bis vier Flächentauschverfahren notwendig, um eine ökologische und landwirtschaftlich sinnvolle Flächennutzung sicher zu stellen.

 

Neben den genannten Maßnahmen wurden weitere Flächen markiert, die zwischen 1,5 und 2,5 m breit im Luftbild erschienen. Bezüglich dieser Flächen muss noch eine weitere Begehung stattfinden.

Im Anschluss daran kann eine ausschließlich für diese Flächen gültige Nutzungs-vereinbarung erarbeitet werden. Darin sind die Flächen mit Flurstücksnummer und mit Besonderheiten zur Pflege aufgelistet.

 

Bei der letzten Sitzung der Baumschutzkommission wurde nochmal der Wunsch geäußert, eine Bereisung von Maßnahmen in Bramsche durchzuführen. Diesen Termin hat Herr Zapp jetzt kurzfristig für Donnerstag, den 06.06.2019, organisiert. Neben den Mitgliedern der Baumschutzkommission sind auch interessierte Anlieger herzlich eingeladen. Abfahrt ist um 15.00 Uhr vom Lidl-Parkplatz.

 

 

c) Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.12.2018 „Energieeffiziente Bauweise in Bad Rothenfelde zur Erreichung der Klimaziele“

 

Wie vereinbart ist mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) und dem Klimateam des Landkreises Osnabrück Kontakt aufgenommen worden. Sowohl Frau Drügemöller (KEAN), als auch Herr Witte vom Landkreis sind grundsätzlich bereit, die Gemeinde Bad Rothenfelde bei einer entsprechenden Info-Veranstaltung zu beraten.

 

Leider konnte noch kein gemeinsamer Termin gefunden werden, zurzeit befindet sich Frau Drügemöller im Urlaub.

 

Spätestens nach der Sommerpause sollte der Termin aber zustande kommen.

 

 

d) Klimaschutzbeauftragte/r

 

Im September 2018 hat die Gemeinde Bad Rothenfelde nach einem entsprechenden Ratsbeschluss einen Nachfolgeantrag für eine weitere Förderung von 2 Jahre für eine(n) Klimaschutzmanager(in) gestellt. Im Februar/März 2019 mussten von hier einige Unterlagen nachgereicht werden.

 

Seitdem gab es keine weitere Rückmeldung vom Projektträger Jülich.

 

Auf Rückfrage in der letzten Woche wurde mitgeteilt, dass zurzeit sehr viele Anträge vorliegen und der Antrag der Gemeinde Bad Rothenfelde in Kürze bearbeitet würde.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Gemeinde Bad Rothenfelde jetzt im Juni 2019 noch einen positiven Bescheid bekommt. Wie schnell dann diese Halbtagsstelle besetzt werden kann, bleibt abzuwarten.

 

 

 

e) Verkehrsberuhigung Helferner Esch

 

In der Verwaltungsausschusssitzung am 26.03.2019 wurde einstimmig beschlossen, die zur Verkehrsberuhigung Helferner Esch vom Büro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen. Die in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 26.03.2019 vorgestellten Maßnahmen sehen wie folgt aus:

 

1. Künstliche Zeitverzögerung bei Anforderung Grün an Ampel L 94.

2. Pflanzkübel (Beton, einfacher Standard), 12 Stück (500 bis 1.000 €/Stck; Prüfung und Abstimmung

    mit Anliegern).

3. Wegweiser „Alle Richtungen“ versetzen.

 

Zu Ziffer 1 fand am 21.05.2019 eine Verkehrsschau statt. Eine Änderung der Ampelschaltung zwecks Verlängerung der Rotphase kommt nicht in Betracht. Die vorhandene LSA wurde zur Entschärfung des im Kreuzungsbereich in der Vergangenheit bestehenden Unfallschwerpunktes errichtet; sie dient nicht zur Beeinflussung der Verkehrsabläufe.

 

Es wird für sinnvoll angesehen, Verkehrsteilnehmer in FR Dissen in Höhe der beginnenden Linksabbiegespur durch zusätzliche Hinweisschilder „Kurzentrum/Kliniken geradeaus“ davon abzuhalten, den Weg ins Zentrum über den Helferner Esch zu nutzen. Die Ausführung erfolgt in schwarzer Schrift auf weißem Grund als innerörtlicher Hinweis durch die NLStBV. Kostenträger ist die Gemeinde.

 

Zu Ziffer 2 wurden die betroffenen Anlieger gebeten, konkrete Aufstellorte für die Blumenkübel auf dem Helferner Weg zu benennen. Unter Berücksichtigung dieser Vorschläge wurden die neun Blumenkübel dort aufgestellt. In Kürze werden auch auf der Eichendorffstraße Blumenkübel aufgestellt. Es sind zunächst Erfahrungswerte zu sammeln, um danach Anpassungen vorzunehmen (Kübel verschieben oder ggfls. ganz entfernen). Diese Vorgehensweise ist mit der Feuerwehrleitung und Herrn Dr. Schluto  (Rettungsarzt) auch so besprochen worden.

 

Die Änderung der Wegweisung zu Ziffer 3 (Versetzen des Schildes „Alle Richtungen“ auf die andere Straßenseite) erfolgt in Kürze.

 

f) Gepflastertes Wappen auf der Fahrbahn der Straße „Am Kurpark“ in Höhe der Postfiliale

 

Mittlerweile wurde das Naturstein-Mosaikpflaster auf der Fahrbahn der Straße „Am Kurpark“ in Höhe der Postfiliale entfernt und durch Betonsteinpflaster ersetzt. Es handelt sich hierbei um das gleiche Pflaster, wie in der Kurve Frankfurter Straße/ Münstersche Straße.

 

Dieses Pflaster ist 2 cm stärker als übliches Pflaster und zeichnet sich durch Verschiebesicherheit aus (seitliche Nasen zur Abstützung der Steine gegeneinander und Rillen an der Unterseite der Steine zur Verzahnung mit der Bettung). Die Pflastersteine kommen vom Lager am Bauhof der Gemeinde Bad Rothenfelde.

 

Diese Ausführung wurde aufgrund der Fahrbahnerhöhung in diesem Bereich und den dadurch auftretenden zusätzlichen Belastungen auf den Belag ausgewählt. Da direkt im Anschluss gleichartiges Pflaster liegt, ist diese auch optisch vertretbar. Da die neue Pflasterung noch keiner Bewitterung und Verkehrsbelastung ausgesetzt war, sind die Farben hier kräftiger. Im Laufe der Zeit wird sich das Erscheinungsbild angleichen.

 

 

g) Straßenendausbau im Baugebiet „Auf dem Kalwerkamp“

 

Die Arbeiten gehen gut voran und werden voraussichtlich im Juli 2019 fertig gestellt.

 

 

h) Erschließung Baugebiet „Am Wäldchen“

 

Die Erschließung „Am Wäldchen“ ist abgeschlossen, so dass jetzt die Neubauten erstellt werden können.

 

Entlang des Mühlenweges in Richtung der Versmolder Straße wurden im Gehweg noch Leitungen der EWE und der Telekom verlegt. Die vorgenannten Telekommunikationsunternehmen und die Gemeinde hatten sich darauf geeinigt, dass auf dem größten Teil der Trasse die Platten auf der ganzen Gehwegbreite gegen Rechteckpflaster ausgetauscht werden. Dadurch konnte der Gehweg für die Gemeinde kostengünstig aufgewertet werden.

 

 

i) Frankfurter Straße zwischen Mini-KV Hannoversche Straße und „Am Salzbach“

 

Im November 2018 wurde der o. g. Bereich mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Seinerzeit wurden im Abnahmeprotokoll einige Einbaumängel vermerkt. Diese wurden am 03.06.19 behoben. Hierfür musste die Asphaltdecke an mehreren Stellen ausgefräst und erneuert werden.

 

 

j) Bahnhofstraße im Bereich Lidl

 

An der Fahrbahndecke im o. g. Bereich werden ein paar kleine, oberflächliche Fehlstellen mit Bitumenmasse ausgebessert.

 

 

k) Wiekstraße

 

Die Arbeiten am mittleren Teil der Wiekstraße sind soweit vorangeschritten, dass am 29.05.19 die Asphaltdecke aufgebracht werden konnte. Im Anschluss sind noch Nach- und Fegearbeiten auszuführen.

 

Zurzeit wird noch eine neue Gasleitung im nördlichen Gehweg verlegt. Voraussichtlich ab dem 17.06.19 werden hier die Pflasterarbeiten ausgeführt.

 

l) Grundstücksvergabe Am Wäldchen/Mühlenweg

 

Von den insgesamt 19 Grundstücken sind momentan 11 reserviert. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vermarktungsplan, der dieser Niederschrift beigefügt ist. Der Vertragsentwurf der NLG zur Veräußerung der Grundstücke liegt vor und wird in Kürze von der Verwaltung final abgestimmt und freigegeben. Danach kann die Beurkundung der einzelnen Grundstückskaufverträge erfolgen.

 

 

m) Lärmaktionsplanung in Bad Rothenfelde, Stufe 3

 

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss nahm in seiner Sitzung am 05.02.2019 die Ergebnisse der Lärmkartierung, die im Rahmen der Lärmaktionsplanung (Stufe 3) vom Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) zur Verfügung gestellt wurden, sowie den Lärmaktionsplan der Stufe 3 zur Kenntnis.

 

Als Ergebnis daraus sind Maßnahmen zur Lärmminderung im Bereich der L 94 sowie der BAB A 33 nicht erforderlich.

 

Es wurde beschlossen, den Lärmaktionsplan, der vom Planungsbüro RP Schalltechnik erstellt wurde, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes vom 29.03.2019 bis 16.04.2019 öffentlich ausgelegt. Die Bürger hatten die Gelegenheit, sich über die Ergebnisse der Lärmkartierung und deren Bewertung zu informieren.

 

Es sind keine Eingaben bzw. Anregungen von Bürgern eingegangen.

 

Durch die Bekanntgabe im Gemeinderat am 27.06.2019 tritt der Lärmaktionsplan (3 Stufe) in Kraft. Ein Beschluss ist nicht erforderlich, da keine Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich sind.

 

Die vorgestellte Lärmaktionsplanung (Stufe 3) muss dann noch als Meldung an das MU weitergeleitet werden.