Sitzung: 04.06.2019 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Allg. Vertreterin Seydel verliest folgenden Verwaltungsbericht:
a) 42. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“
Wie berichtet, soll die Verwaltung des im Zusammenhang mit dieser Bauleitplanung neu entstehenden Kompensationsflächenpools (Renaturierung der ehemaligen Angelteiche „Schlüter“) durch die NLG erfolgen. Vertragsentwürfe liegen vor und sind noch mit den betreffenden Grundstückseigentümern abzustimmen. Ein wasserbehördlicher Antrag auf Umgestaltung des Süßbaches (Gewässer II. Ordnung => Umgestaltung zwecks Umbau des Geländes zu einer Aue sowie Einbau einer Sohlgleite) liegt der Unteren Wasserbehörde zur Genehmigung vor.
Abschließend ist seitens der Gemeinde noch der Beschluss hinsichtlich der „Kompensationsverträge“ wie auch der Feststellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 60 herbeizuführen. Anschließend ist die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Liegt diese vor, können beide Bauleitplanungen durch entsprechende Veröffentlichungen im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück in Kraft gesetzt werden.
b) Kompensationsflächenpool Wegerandstreifen
Im Zusammenhang mit dem Wegerandstreifenprogramm sind Anfang April 2019
die Grenzen festgestellt worden und anschließend die Eichenspaltpfähle gesetzt
worden. Es sind nur Maßnahmen markiert worden die im Eigentum der Gemeinde
stehen. Durch die Vermessung wurde sichtbar welche Maßnahmen durchführbar sind
und welche vor dem Hintergrund des „Osnabrücker Kompensationsmodell“ nicht
durchführbar sind.
Es wurden zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Anliegern geführt. Nach
Aussage von Herrn Zapp (Forsthof Artland) ist die Akzeptanz der
Kompensations-maßnahmen nun sicher gestellt.
Im nächsten Schritt wird der Pflege- und Entwicklungsplan angepasst und
neu kalkuliert.
Voraussichtlich werden drei bis vier Flächentauschverfahren notwendig,
um eine ökologische und landwirtschaftlich sinnvolle Flächennutzung sicher zu
stellen.
Neben den genannten Maßnahmen wurden weitere Flächen markiert, die
zwischen 1,5 und 2,5 m breit im Luftbild erschienen. Bezüglich dieser Flächen
muss noch eine weitere Begehung stattfinden.
Im Anschluss daran kann eine ausschließlich für diese Flächen gültige
Nutzungs-vereinbarung erarbeitet werden. Darin sind die Flächen mit
Flurstücksnummer und mit Besonderheiten zur Pflege aufgelistet.
Bei der letzten Sitzung der Baumschutzkommission wurde nochmal der
Wunsch geäußert, eine Bereisung von Maßnahmen in Bramsche durchzuführen. Diesen
Termin hat Herr Zapp jetzt kurzfristig für Donnerstag, den 06.06.2019,
organisiert. Neben den Mitgliedern der Baumschutzkommission sind auch
interessierte Anlieger herzlich eingeladen. Abfahrt ist um 15.00 Uhr vom
Lidl-Parkplatz.
c) Antrag Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 02.12.2018 „Energieeffiziente Bauweise in Bad
Rothenfelde zur Erreichung der Klimaziele“
Wie vereinbart ist mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
(KEAN) und dem Klimateam des Landkreises Osnabrück Kontakt aufgenommen worden.
Sowohl Frau Drügemöller (KEAN), als auch Herr Witte vom Landkreis sind
grundsätzlich bereit, die Gemeinde Bad Rothenfelde bei einer entsprechenden
Info-Veranstaltung zu beraten.
Leider konnte noch kein gemeinsamer Termin gefunden werden, zurzeit
befindet sich Frau Drügemöller im Urlaub.
Spätestens nach der Sommerpause sollte der Termin aber zustande kommen.
d) Klimaschutzbeauftragte/r
Im September 2018 hat die Gemeinde Bad Rothenfelde nach einem
entsprechenden Ratsbeschluss einen Nachfolgeantrag für eine weitere Förderung
von 2 Jahre für eine(n) Klimaschutzmanager(in) gestellt. Im Februar/März 2019
mussten von hier einige Unterlagen nachgereicht werden.
Seitdem gab es keine weitere Rückmeldung vom Projektträger Jülich.
Auf Rückfrage in der letzten Woche wurde mitgeteilt, dass zurzeit sehr
viele Anträge vorliegen und der Antrag der Gemeinde Bad Rothenfelde in Kürze
bearbeitet würde.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Gemeinde Bad Rothenfelde jetzt
im Juni 2019 noch einen positiven Bescheid bekommt. Wie schnell dann diese
Halbtagsstelle besetzt werden kann, bleibt abzuwarten.
e) Verkehrsberuhigung Helferner Esch
In der Verwaltungsausschusssitzung am 26.03.2019 wurde einstimmig
beschlossen, die zur Verkehrsberuhigung Helferner Esch vom Büro IPW
Ingenieurplanung, Wallenhorst, vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen. Die in
der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 26.03.2019
vorgestellten Maßnahmen sehen wie folgt aus:
1. Künstliche Zeitverzögerung bei Anforderung Grün an Ampel L 94.
2. Pflanzkübel (Beton, einfacher Standard), 12 Stück (500 bis 1.000 €/Stck;
Prüfung und Abstimmung
mit Anliegern).
3. Wegweiser „Alle Richtungen“ versetzen.
Zu Ziffer 1 fand am 21.05.2019 eine Verkehrsschau statt. Eine Änderung der
Ampelschaltung zwecks Verlängerung der Rotphase kommt nicht in Betracht. Die
vorhandene LSA wurde zur Entschärfung des im Kreuzungsbereich in der
Vergangenheit bestehenden Unfallschwerpunktes errichtet; sie dient nicht zur
Beeinflussung der Verkehrsabläufe.
Es wird für sinnvoll angesehen, Verkehrsteilnehmer in FR Dissen in Höhe der
beginnenden Linksabbiegespur durch zusätzliche Hinweisschilder
„Kurzentrum/Kliniken geradeaus“ davon abzuhalten, den Weg ins Zentrum über den
Helferner Esch zu nutzen. Die Ausführung erfolgt in schwarzer Schrift auf
weißem Grund als innerörtlicher Hinweis durch die NLStBV. Kostenträger ist die
Gemeinde.
Zu Ziffer 2 wurden die betroffenen Anlieger gebeten, konkrete Aufstellorte für die
Blumenkübel auf dem Helferner Weg zu benennen. Unter Berücksichtigung dieser
Vorschläge wurden die neun Blumenkübel dort aufgestellt. In Kürze werden auch
auf der Eichendorffstraße Blumenkübel aufgestellt. Es sind zunächst
Erfahrungswerte zu sammeln, um danach Anpassungen vorzunehmen (Kübel
verschieben oder ggfls. ganz entfernen). Diese Vorgehensweise ist mit der
Feuerwehrleitung und Herrn Dr. Schluto (Rettungsarzt) auch so besprochen worden.
Die Änderung der Wegweisung zu Ziffer 3 (Versetzen des Schildes „Alle
Richtungen“ auf die andere Straßenseite) erfolgt in Kürze.
f)
Gepflastertes Wappen auf der Fahrbahn der Straße „Am Kurpark“ in Höhe der
Postfiliale
Mittlerweile wurde das Naturstein-Mosaikpflaster
auf der Fahrbahn der Straße „Am Kurpark“ in Höhe der Postfiliale entfernt und
durch Betonsteinpflaster ersetzt. Es handelt sich hierbei um das gleiche
Pflaster, wie in der Kurve Frankfurter Straße/ Münstersche Straße.
Dieses Pflaster ist 2 cm stärker als übliches
Pflaster und zeichnet sich durch Verschiebesicherheit aus (seitliche Nasen zur
Abstützung der Steine gegeneinander und Rillen an der Unterseite der Steine zur
Verzahnung mit der Bettung). Die Pflastersteine kommen vom Lager am Bauhof der
Gemeinde Bad Rothenfelde.
Diese Ausführung wurde aufgrund der
Fahrbahnerhöhung in diesem Bereich und den dadurch auftretenden zusätzlichen
Belastungen auf den Belag ausgewählt. Da direkt im Anschluss gleichartiges
Pflaster liegt, ist diese auch optisch vertretbar. Da die neue Pflasterung noch
keiner Bewitterung und Verkehrsbelastung ausgesetzt war, sind die Farben hier
kräftiger. Im Laufe der Zeit wird sich das Erscheinungsbild angleichen.
g)
Straßenendausbau im Baugebiet „Auf dem Kalwerkamp“
Die Arbeiten gehen gut voran und werden
voraussichtlich im Juli 2019 fertig gestellt.
h)
Erschließung Baugebiet „Am Wäldchen“
Die Erschließung „Am Wäldchen“ ist
abgeschlossen, so dass jetzt die Neubauten erstellt werden können.
Entlang des Mühlenweges in Richtung der
Versmolder Straße wurden im Gehweg noch Leitungen der EWE und der Telekom
verlegt. Die vorgenannten Telekommunikationsunternehmen und die Gemeinde hatten
sich darauf geeinigt, dass auf dem größten Teil der Trasse die Platten auf der
ganzen Gehwegbreite gegen Rechteckpflaster ausgetauscht werden. Dadurch konnte
der Gehweg für die Gemeinde kostengünstig aufgewertet werden.
i)
Frankfurter Straße zwischen Mini-KV Hannoversche Straße und „Am Salzbach“
Im November 2018 wurde der o. g. Bereich mit
einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Seinerzeit wurden im Abnahmeprotokoll
einige Einbaumängel vermerkt. Diese wurden am 03.06.19 behoben. Hierfür musste
die Asphaltdecke an mehreren Stellen ausgefräst und erneuert werden.
j)
Bahnhofstraße im Bereich Lidl
An der Fahrbahndecke im o. g. Bereich werden ein
paar kleine, oberflächliche Fehlstellen mit Bitumenmasse ausgebessert.
k)
Wiekstraße
Die Arbeiten am mittleren Teil der Wiekstraße
sind soweit vorangeschritten, dass am 29.05.19 die Asphaltdecke aufgebracht
werden konnte. Im Anschluss sind noch Nach- und Fegearbeiten auszuführen.
Zurzeit wird noch eine neue Gasleitung im
nördlichen Gehweg verlegt. Voraussichtlich ab dem 17.06.19 werden hier die Pflasterarbeiten
ausgeführt.
l)
Grundstücksvergabe Am Wäldchen/Mühlenweg
Von den insgesamt 19 Grundstücken sind momentan
11 reserviert. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vermarktungsplan, der dieser
Niederschrift beigefügt ist. Der Vertragsentwurf der NLG zur Veräußerung der
Grundstücke liegt vor und wird in Kürze von der Verwaltung final abgestimmt und
freigegeben. Danach kann die Beurkundung der einzelnen Grundstückskaufverträge
erfolgen.
m)
Lärmaktionsplanung in Bad Rothenfelde, Stufe 3
Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss nahm in
seiner Sitzung am 05.02.2019 die Ergebnisse der Lärmkartierung, die im Rahmen
der Lärmaktionsplanung (Stufe 3) vom Nds. Ministerium für Umwelt, Energie,
Bauen und Klimaschutz (MU) zur Verfügung gestellt wurden, sowie den
Lärmaktionsplan der Stufe 3 zur Kenntnis.
Als Ergebnis daraus sind Maßnahmen zur
Lärmminderung im Bereich der L 94 sowie der BAB A 33 nicht erforderlich.
Es wurde beschlossen, den Lärmaktionsplan, der
vom Planungsbüro RP Schalltechnik erstellt wurde, der Öffentlichkeit zur
Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes vom 29.03.2019 bis 16.04.2019
öffentlich ausgelegt. Die Bürger hatten die Gelegenheit, sich über die
Ergebnisse der Lärmkartierung und deren Bewertung zu informieren.
Es sind keine Eingaben bzw. Anregungen von
Bürgern eingegangen.
Durch die Bekanntgabe im Gemeinderat am
27.06.2019 tritt der Lärmaktionsplan (3 Stufe) in Kraft. Ein Beschluss ist
nicht erforderlich, da keine Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich sind.
Die vorgestellte Lärmaktionsplanung (Stufe 3)
muss dann noch als Meldung an das MU weitergeleitet werden.