Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltung: 0

Die Vorstellung des Konzeptes zur Errichtung eines Fußweges mit wassergebundener Decke auf dem gemeindeeigenen Grundstück „Regenrückhaltebecken Lindenallee“ wurde bereits in der Sitzung des Tourismusausschusses am 03.12.2018 vorgestellt (Niederschrift Nr. X/112/2018, TOP 6) und dort wohlwollend zur Kenntnis genommen. Die ungefähre Trasse der geplanten Wegeverbindung ergibt sich schematisch aus der Anlage 1 (rote Markierung).

 

Es ist vorgesehen, den Weg aus Gründen der Verkehrssicherheit dezent zu beleuchten (in Anlehnung an die Wegebeleuchtung im benachbarten „Naturgarten südlich der Lindenallee“).

 

Der Weg stellt einen Lückenschluss der teilweise bereits vorhandenen, teils geplanten, übergeordneten Fußwegeverbindung im östlichen Gemeindebereich dar.

 

Diese beinhaltet folgende Abschnitte:

 

Ø  Sie führt vom Kurpark am „Neuen Gradierwerk“ (vorhandenes Wegenetz)

Ø  über den Naturgarten „Südlich der Lindenallee“ (vorhandenes Wegenetz) weiter zum

Ø  geplanten Fußweg entlang des Regenrückhaltebeckens „Lindenallee“ (Anlage 1, rot)

Ø  auf den bestehenden Wanderweg „Ahornweg“ im Bereich des Naturwalds Palsterkamp (Anlage 2) führen.

Ø  Durch eine vorhandene, noch herzurichtende Abzweigung in Richtung Norden in Abstimmung mit dem privaten Grundstückseigentümer könnte eine Anbindung an die künftig renaturierten Fischteiche erfolgen, sofern die Querung des dazwischen liegenden Süßbaches (Gewässer II. Ordnung) in Abstimmung mit dem Unterhaltungsverband Nr. 96 „Hase/Bever“ und der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück durch einen neu zu errichtenden Steg ermöglicht wird.

Ø  Der auf dem Grundstück der künftig renaturierten Fischteiche (Privatgrundstück) entstehende Fußweg führt im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer auf die Straße „Im Wiesengrund“ und von dort über öffentliche Straßen wahlweise in Richtung Dissen oder Bad Rothenfelde.

Bei der Anlegung des jetzt auf dem Grundstück des Regenrückhaltebeckens „Lindenallee“ geplanten Fußweges (Kosten bei einer Breite von 1,80 m brutto rd. 34.000 €) handelt es sich um ein baugenehmigungspflichtiges „Vorhaben“ i. S. des § 29 BauGB. Dieses Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft i. S. des § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar, der gem. § 15 BNatSchG zu ersetzen ist.

 

Zusammen mit dem Bauantrag ist dem Landkreis Osnabrück daher ein landschaftspflegerischer Begleitplan vorzulegen, in dem der Eingriffsflächenwert vorzulegen ist. Die Kosten für die Bauantragstellung samt des landschaftspflegerischen Begleitplanes belaufen sich auf schätzungsweise 4.500 bis 5.000 €. Der spätere Ersatz des Eingriffs könnte durch Anrechnung der ermittelten Eingriffs-Werteinheiten auf das z. Zt. in Umsetzung befindliche Wegerandstreifenprogramm erfolgen.

 

Während die Finanzierung des Weges (brutto rd. 34.000 €) nach Möglichkeit durch Spenden und Fördermittel erfolgen soll, die der Verein Pro Natur Lindenallee e. V. akquiriert, sollten die Kosten, die durch den Bauantrag und den landschaftspflegerischen Begleitplan entstehen (brutto rd. 4.500 bis 5.000 €) durch die Gemeinde getragen werden. Die Erarbeitung des Bauantrages erfolgt dabei mit eigenem Personal der gemeindlichen Bauabteilung.

 

Zu beachten ist, dass der neu geplante Weg nicht nur ein Teilstück einer übergeordneten Fußwegeverbindung darstellt, sondern auch eine angenehme fußläufige Verbindung vom Festplatz Palsterkamp in das Ortszentrum.

 

Der Verein Pro Natur Lindenallee e. V. hat sich bereit erklärt, für den neu geplanten Fußweg auf dem Grundstück „Regenrückhaltebecken Lindenallee“ auch die Haftung und die Verkehrssicherheitspflicht zu übernehmen. Der bestehende Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und dem Verein Pro Natur Lindenallee e. V. hinsichtlich der Bewirtschaftung und Haftung für den Naturgarten südlich der Lindenallee sollte für diesen Zweck erweitert werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landkreis Osnabrück die erforderliche Genehmigung zur Errichtung  eines Fußweges (mit Wanderwegefunktion) auf dem Grundstück „Regenrückhaltebecken Lindenallee“ einzuholen. Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde Bad Rothenfelde.

    Die Finanzierung des Weges erfolgt nach Möglichkeit durch Spenden und Fördermittel, welche durch den Verein Pro Natur Lindenallee e.  V. akquiriert werden.

    Die künftige Unterhaltung und Reinigung obliegt dem Verein Pro Natur Lindenallee e. V., dem auch die Haftung sowie die Verkehrssicherungspflicht übertragen werden. Der bestehende Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und dem Verein Pro Natur Lindenallee e. V. vom 16.12.2014 ist entsprechend zu erweitern.

 

  1. Der geplante Fußweg stellt ein Teilstück der möglichen, übergeordneten Fußwegeverbindung im Bereich „Palsterkamp“ dar:

    Die übergeordnete Fußwegeverbindung im Osten der Gemeinde Bad Rothenfelde führt bei ihrer vollständigen Realisierung vom Kurpark am Neuen Gradierwerk über den „Naturgarten Südlich der Lindenallee“ über das Grundstück „Regenrückhaltebecken Lindenallee“ durch den „Naturwald Palsterkamp“. Sie kann bei Errichtung eines Steges über den Süßbach (Gewässer II. Ordnung) über die nördlich des Naturwaldes gelegenen früheren Angelteiche führen, die künftig renaturiert werden und als Kompensationsflächenpool dienen sollen. Die Fußwegeverbindung endet dann an der öffentlichen Straße „Im Wiesengrund“.

 

 

 


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (6 Ja-, 1 Gegenstimme):

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landkreis Osnabrück die erforderliche Genehmigung zur Errichtung  eines Fußweges (mit Wanderwegefunktion) auf dem Grundstück „Regenrückhaltebecken Lindenallee“ einzuholen. Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde Bad Rothenfelde.

    Die Finanzierung des Weges erfolgt nach Möglichkeit durch Spenden und Fördermittel, welche durch den Verein Pro Natur Lindenallee e.  V. akquiriert werden.

    Die künftige Unterhaltung und Reinigung obliegt dem Verein Pro Natur Lindenallee e. V., dem auch die Haftung sowie die Verkehrssicherungspflicht übertragen werden. Der bestehende Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und dem Verein Pro Natur Lindenallee e. V. vom 16.12.2014 ist entsprechend zu erweitern.

 

  1. Der geplante Fußweg stellt ein Teilstück der möglichen, übergeordneten Fußwegeverbindung im Bereich „Palsterkamp“ dar:

    Die übergeordnete Fußwegeverbindung im Osten der Gemeinde Bad Rothenfelde führt bei ihrer vollständigen Realisierung vom Kurpark am Neuen Gradierwerk über den „Naturgarten Südlich der Lindenallee“ über das Grundstück „Regenrückhaltebecken Lindenallee“ durch den „Naturwald Palsterkamp“. Sie kann bei Errichtung eines Steges über den Süßbach (Gewässer II. Ordnung) über die nördlich des Naturwaldes gelegenen früheren Angelteiche führen, die künftig renaturiert werden und als Kompensationsflächenpool dienen sollen. Die Fußwegeverbindung endet dann an der öffentlichen Straße „Im Wiesengrund“.

 

 

 


Bürgermeister Rehkämper schildert das durch den Verein Pro Natur Lindenallee e. V. initiierte Vorhaben zum Bau eines fußläufigen Verbindungsweges auf dem Grundstück des Regenrückhaltebeckens „Lindenallee“ zwischen der Bahnhofstraße und der Lindenallee. Aus strategischer Sicht stellt dieser Fußweg einen Lückenschluss der übergeordneten Fußwegeverbindung des Kurparks am Neuen Gradierwerk über den Naturgarten Südlich der Lindenallee in den Naturwald Palsterkamp dar, der über die künftig renaturierten Fischteiche an die Straße „Im Wiesengrund“ angebunden werden kann. Für dieses Vorhaben sei ein Bauantrag erforderlich, den die Verwaltung nach dem Beschluss auf den Weg bringen könnte. Einhergehend mit dem Bauantrag ist der naturschutzrechtliche Eingriffsflächenwert zu ermitteln und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auszugleichen.

 

Ratsvorsitzender Tesch äußert sich lobend über die Initiative des Vereine Pro Natur Lindenallee e. V. und kann sich vorstellen, das Vorhaben erforderlichenfalls durch die Gemeinde weitergehend finanziell zu unterstützen.