Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Enthaltung: 1

Auf dem Grundstück „Märckerstraße 1“ wird zurzeit ein Mehrfamilienhaus mit 5 WE (Wohneinheiten) errichtet. Die entsprechende Baugenehmigung, mit 7 Einstellplätzen und 2 Carports, hat der Landkreis Osnabrück am 16. Oktober 2018 erteilt.

 

Ursprünglich war auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit 6 WE geplant, dafür wären 8 Einstellplätze und 2 Carports notwendig. Bei der damaligen Prüfung wurde festgestellt, dass die öffentliche Straße vor dem Grundstück nur eine Breite von 3,00 m hat und somit eine 90 Grad Anordnung der Stellplätze nicht möglich ist.

Gemäß Garagenverordnung ist dafür eine Straßenbreite von mindestens 5,50 m erforderlich. Der Architekt bzw. die Bauherren möchten aber doch gerne ein Mehrfamilienhaus mit 6 WE errichten (die Wohnung im Dachgeschoss wird zu groß) und haben deshalb den o. g. Antrag gestellt. Es ist vorgesehen einen 2,50 m breiten Rand-streifen der öffentlichen Rasenfläche mit Rasengittersteine auszubauen, um die Zufahrt auf 5,50 m zu verbreitern. Diesem Antrag hat sich auch der Eigentümer des Grundstücks „Märckerstraße 3“ angeschlossen.

 

Am 26.03.2019, vor der Sitzung des Planungsausschusses, hat ein entsprechender Ortstermin stattgefunden. Vor Ort wurden verschiedene Möglichkeiten mit den Bauherren und dem Architekten besprochen. Letztendlich war man der Auffassung, dass die Angelegenheit im Zusammenhang mit den übrigen Grundstücken (Märkerstraße 5 -9) zu sehen ist.

 

Mit den drei Grundstückseigentümern sind entsprechende Gespräche geführt worden. Es besteht aber kein Interesse an einer Verbreiterung der Fahrspur wie es vor den Häuser 1 und 3 geplant ist.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen dem erneuten Antrag vom 13.05.2019: Ausbau eines Teilbereiches der öffentlichen Rasenfläche mit Rasengittersteine vor den Grundstücken Märckerstraße 1 und 3 zuzustimmen. Der 2,50 m breite und ca. 28,00 m lange Ausbau muss fachgerecht durchgeführt werden. Die einzelnen Arbeitsschritte sind frühzeitig mit dem gemeindlichen Bauamt  zu besprechen.

 

Die gesamten Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der Eigentümer der Grundstücke Märckerstraße 1 und 3 wird entsprochen. Auf der öffentlichen Grünfläche vor den Grundstücken darf, auf einer Länge von ca. 28,00 m und auf einer Breite von 2,50 m (siehe Lageplan), ein mit Rasengittersteinen befestigter Randstreifen hergestellt werden. Dieser Randstreifen ist nur für Verbreiterung der Zufahrt vorgesehen.

 

Die Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden. Das gemeindliche Bauamt ist frühzeitig zu beteiligen.

 

Die gesamten Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.

 


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung):

 

Dem Antrag der Eigentümer der Grundstücke Märckerstraße 1 und 3 wird entsprochen. Auf der öffentlichen Grünfläche vor den Grundstücken darf, auf einer Länge von ca. 28,00 m und auf einer Breite von 2,50 m (siehe Lageplan), ein mit Rasengittersteinen befestigter Randstreifen hergestellt werden. Dieser Randstreifen ist nur für Verbreiterung der Zufahrt vorgesehen.

 

Die Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden. Das gemeindliche Bauamt ist frühzeitig zu beteiligen.

 

Die gesamten Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist damit abgelehnt.


Nach einer kurzen Erörterung des Sachverhalts durch Allg. Vertr. Seydel unter Verweis auf eine durch den Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss am 26.03.2019 unterbricht Vorsitzender Albers in der Zeit von 20:25 Uhr bis 20:27 Uhr die Sitzung, um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt zu stellen.

 

Ein Zuhörer äußert die Befürchtung, dass der öffentliche Grünstreifen bei Anlegung der Fläche mit Rasengittersteinen zum Parken genutzt werde. Er spricht sich für einen Erhalt der Grünfläche aus und regt an, direkt nördlich angrenzend 4 - 5 Stellplätze sowie einen Fußweg zu den südlich gelegenen Häusern anzulegen.

 

Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung stellt Ratsherr Striedelmeyer klar, dass es bei Anlegung der Rasengittersteine nicht darum gehe, darauf Stellplätze zu ermöglichen. Vielmehr soll diese zusätzliche Straßenbreite zum Rangieren dienen.

 

Diese Aussage greift auch Bürgermeister Rehkämper aus, der ergänzt, dass aufgrund der zusätzlichen Rangierfläche auf dem Baugrundstück „Märckerstraße 1“ ein weiterer Stellplatz und dadurch eine weitere Wohnung (6 statt - wie bisher genehmigt 5) entstehen könne. An den Zuhörer gewandt stellt Bürgermeister Rehkämper anhand eines Luftbildes fest, dass der Bereich nördlich der Grünanlage offensichtlich bereits jetzt zum Parken genutzt wird.

 

Vorsitzender Albers fasst aus seiner Sicht zusammen:

 

  • Das Parken auf der Trasse der Märckerstraße ist s. E. ohnehin bereits jetzt zulässig.
  • Nach Aussage der Verwaltung haben die Anlieger „Märckerstraße 5 - 9“ kein Interesse an dem Einbau der Rasengittersteine.
  • Er hat festgestellt, dass in Höhe der Hausnr. „Märckerstraße 7“ bereits jetzt auf der öffentlichen Grünfläche geparkt wird.
  • S. E. handelt es sich bei der Frage um den für die 6. Wohnung fehlenden Stellplatz eher um eine Ablöseentscheidung.
  • Dieser könnte er nur im Fall der Hausnr. „Märckerstr. 1“ zustimmen, da hier eine zusätzliche Wohneinheit geschaffen werde. Dies sei bei dem Antragsteller „Märckerstr. 3“ nicht der Fall.
  • Aus Gründen der Qualitätssicherung sollte - sofern dieser Maßnahme zugestimmt wird - der Einbau der Rasengittersteine durch die Gemeinde gegen Kostenerstattung vorgenommen werden und nicht durch den Antragsteller.

 

Nach Auffassung des Ratsherrn Vater-Lippold ist die Konsequenz aus einem nicht zu erbringenden Stellplatznachweis eine Reduzierung der  Wohneinheiten oder der Bau einer Tiefgarage mit ausreichender Stellplatzzahl.

 

Vorsitzender Albers stellt klar, dass der Bauherr aufgrund des Stellplatznachweises  lediglich eine Genehmigung zum Bau von 5 Wohnungen erhalten hat.

 

Ratsvorsitzendem Tesch widerstrebt das Parken auf der öffentlichen Grünfläche, dieses sollte s. E. nicht zugelassen werden. Der Einbau der Rasengittersteine sollte seiner Meinung nach nicht nur vor dem Grundstücken „Märckerstr. 1 und 3“ erfolgen, sondern auf der ganzen Länge der Grünfläche. Der Einbau sollte s. E. durch die Gemeinde selbst gegen Kostenerstattung der Verursacher erfolgen.

 

Ratsherr Meyer zu Theenhausen bittet die Verwaltung, ggf. „wildes Parken“ zu unterbinden.

 

Bürgermeister Rehkämper berichtet von einem Ortstermin noch vor Baubeginn mit der Verwaltung und dem Vorhabenträger samt des Architekten, an dem er selbst mit dem Bauamtsleiter teilgenommen habe. In diesem Termin sei die Errichtung einer Tiefgarage durch die Verwaltung empfohlen worden. Dieser Empfehlung sei nicht nachgekommen worden. Städtebaulich würde er es als wünschenswert empfinden, die Rasengittersteine entlang der gesamten Grünfläche einzubauen. Wenn sich alle Anlieger auf diese Lösung verständigen, können diese s. E. gern noch einmal auf die Gemeinde zukommen. Diesem Vorschlag schließen sich die Mitglieder des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses an.

 

Für den Vorsitzenden Albers haben die Gleichbehandlung wie auch ein einheitliches Erscheinungsbild einen hohen Stellenwert.

 

Nach Auffassung des Ratsherrn Beetz war die Angelegenheit mit den genehmigten 5 Wohneinheiten schon ad acta gelegt und sollte nicht neu wieder aufgegriffen werden.