Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Bürgermeister Rehkämper erstattet folgenden Verwaltungsbericht:

 

a) 42. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“

 

Wie berichtet, soll die Verwaltung des im Zusammenhang mit dieser Bauleitplanung neu entstehenden Kompensationsflächenpools (Renaturierung der ehemaligen Angelteiche „Schlüter“) durch die NLG erfolgen. Vertragsentwürfe liegen vor und sind noch mit den betreffenden Grundstückseigentümern abzustimmen. Ein wasserbehördlicher Antrag auf Umgestaltung des Süßbaches (Gewässer II. Ordnung => Umgestaltung zwecks Umbau des Geländes zu einer Aue sowie Einbau einer Sohlgleite) liegt der Unteren Wasserbehörde zur Genehmigung vor.

 

Abschließend ist seitens der Gemeinde noch der Beschluss hinsichtlich der „Kompensationsverträge“ wie auch der Feststellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 60 herbeizuführen. Anschließend ist die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Liegt diese vor, können beide Bauleitplanungen durch entsprechende Veröffentlichungen im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück in Kraft gesetzt werden.

 

b) Baugebiet „Am Wäldchen/Mühlenweg“

 

Die Erschließung „Am Wäldchen“ ist abgeschlossen, so dass jetzt die Neubauten erstellt werden können.

 

Von den insgesamt 19 Grundstücken sind momentan 14 reserviert. Der Vertragsentwurf der NLG zur Veräußerung der Grundstücke liegt vor und ist an die Interessenten versandt worden. Nun kann die Beurkundung der einzelnen Grundstückskaufverträge erfolgen.

 

Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden entlang des Mühlenweges in Richtung der Versmolder Straße im Gehweg noch Leitungen der EWE und der Telekom verlegt. Die vorgenannten Telekommunikationsunternehmen und die Gemeinde hatten sich darauf geeinigt, dass auf dem größten Teil der Trasse die Platten auf der ganzen Gehwegbreite gegen Rechteckpflaster ausgetauscht werden. Dadurch konnte der Gehweg für die Gemeinde kostengünstig aufgewertet werden.

 

f) Straßenendausbau im Baugebiet „Auf dem Kalwerkamp“

 

Die Arbeiten gehen gut voran und werden voraussichtlich im Juli 2019 fertig gestellt.

 

g) Öffentliches WLAN

 

Die Gemeinde Bad Rothenfelde hat für diese Aufgabe einen Zuschuss aus EU-Mitteln in Höhe von 15.ooo € erhalten. Ein entsprechender Zuschussbescheid liegt vor.

 

h) Waldbranschutzverordnung

 

Auf grund der anhaltend trockenen Witterung hat der Landkreis Osnabrück eine landkreisweite Waldbrandschutzverordnung erlassen. In diesem Zusammenhang wird an die Bürgerschaft appelliert, sparsam mit Trinkwasser umzugehen.

 

i) Eichenprozessionsspinner (EPS)

 

Auch in der Gemeinde wurden vermehrt Befälle festgestellt und bisher ordnungsgemäß entsorgt. Weitere Funde sollen dem Ordnungsamt gemeldet werden.

 

j) Parkraumbewirtschaftung

 

Bürgermeister Rehkämper weist auf die Neuregelungen bei der Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze in Bad Rothenfelde ab dem 01.01.2019 hin. Dazu haben nun die Geschäftsleute der Galerie „Am Alten Gradierwerk“ eine Unterschriftenaktion mit dem Ziel gestartet, die Gebühren zu senken und die Bewirtschaftungszeit wieder auf den alten Stand zurückzuführen. Insgesamt wurden nach Angaben von Herrn Prütz (Initiator der Aktion) über 3.000 Unterschriften von Geschäftsleuten, aber auch von Gästen und Bad Rothenfelder Bürgern gesammelt. Am 24.06. hat ein Gespräch mit den Eheleuten Prütz stattgefunden. Auf den als Anlage beigefügten Gesprächsvermerk wird verwiesen.

 

Bürgermeister Rehkämper spricht sich dafür aus, diesen Kompromiss im Rahmen einer Testphase bis Ende 2019 mitzutragen. Er macht deutlich, dass sich Herr Prütz im Namen der Kaufmannschaft für den Kompromiss ausgesprochen habe.

 

Ratsherr Kuchenbecker geht vorab auf den Appell zum Wassersparen ein. Auch im vergangenen Jahr gab es einen entsprechenden Aufruf. Er weist aber darauf hin, dass trotz der langanhaltenden Trockenphase für die Gemeinde Bad Rothenfelde zu keinem Zeitpunkt die Gefahr bestand, den Frischwasserbedarf nicht decken zu können. Natürlich müsse man alles tun, um Trinkwasser intelligent zu nutzen. Zur Parkraumbewirtschaftung verweist er auf den Ratsbeschluss dazu, bis Ende 2019 Erkenntnisse über die Bewirtschaftung zu sammeln, um dann ggfls. neue Beschlüsse zu fassen. Im Sinne einer gewissen Kontinuität spricht er sich gegen den Kompromissvorschlag aus.

 

Ratsherr Beetz pflichtet dem uneingeschränkt bei. Es liegt ein klarer Ratsbeschluss vor. Er bemängelt, dass an dem Gespräch keine Fraktionsvertreter eingeladen waren. Er hätte sich gewünscht, dass die Fraktionsvorsitzenden die Gelegenheit gehabt hätten, daran teilzunehmen. Die Fragebogenaktion hält er für nicht repräsentativ, die Fragestellung teilweise für fragwürdig, teilweise suggestiv. Er erinnert an die Masterplanziele zu dieser Thematik und die Umsetzung des gemeindlichen Verkehrskonzeptes.  

 

Ratsherr Diekamp spricht von einer neuen Situation, die ein Abweichen vom bestehenden Ratsbeschuss rechtfertigt. Auf die Interessen der Kaufmannschaft müsse man eingehen und diese berücksichtigen. Er spricht sich daher für den gefundenen Kompromiss aus.

 

Ratsherr Bunselmeyer spricht sich dafür aus, die Angelegenheit im zuständigen Fachausschuss und nicht im Rahmen eines Verwaltungsberichtes zu erörtern. 

 

Bürgermeister Rehkämper äußert Verständnis für die Willensbekundungen. Er schlägt daher ein gemeinsames Gespräch zwischen der Kaufmannschaft, der Verwaltung und den Fraktionssprechern vor. Er appelliert an alle Akteure, konstruktiv miteinander umzugehen. Diesem Vorschlag schließt sich der Rat einvernehmlich an.