Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltung: 1

Im Wesentlichen wird bezüglich des Planungsinhaltes auf die Anlagen verwiesen.

 

Die den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden und die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zugrunde liegenden Unterlagen wurden den Ratsmitgliedern bereits mit Vorlage vom 30.05.2017 zur Verfügung gestellt (Nr. X/2017/123).

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand am 15.11.2017 statt; eine zweiwöchige Anhörungsfrist schloss sich an. Der Aktenvermerk über diese Veranstaltung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB fand mit Anschreiben vom 27.09.2017/20.11.2017 statt; es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 29.12.2017 gegeben.

 

Der Inhalt der zwischenzeitlich eingegangenen Anregungen und der dazu unterbreiteten Abwägungsvorschläge ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2.

 

Gegenstand der in Abs. 2 erwähnten Beschlussvorlage war neben den Vorentwurfsbeschlüssen für die beiden Bauleitplanungen als Grundlage für die frühzeitige Beteiligungsschritten nach den §§ 4 (1), 2 (2) und 3 (1) BauGB außerdem der Antrag der Gemeinde Bad Rothenfelde auf Löschung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald - Wiehengebirge“. Dieser beantragten Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung wurde seitens des Kreistages des Landkreises Osnabrück in der Sitzung vom 18.12.2017 stattgegeben; das Plangebiet ist dementsprechend aus dem Landschaftsschutzgebiet entnommen worden.

 

Als Ersatz für den entfallenden Wald im Bereich des Plangebietes dient eine Aufforstungsfläche in der Gemeinde Hilter; Einzelheiten ergeben sich aus dem Grünordnungsplan ab S. 15.

 

Nach dem Beschluss über die beigefügten Entwürfe der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes  und des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ samt der dazugehörigen Begründungen und des Umweltberichtes erfolgt deren öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB für die Öffentlichkeit bzw. gem. § 4 (2) BauGB für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Gegenstand der Auslegung sind auch die zum Verfahren gehörenden Abwägungstabellen, Gutachten und Fachbeiträge, welche dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt sind.

 

Über die im Rahmen des Auslegungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen ist vor dem abschließenden Satzungsbeschluss ein erneuter Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeizuführen.

 

Anschließend ist beim Landkreis Osnabrück die Genehmigung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen. Nach Erteilung der Genehmigung kann durch Veröffentlichung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück die Rechtskraft beider Bauleitplanungen herbeigeführt werden.

 

 

Verzeichnis der Anlagen:

 

1 - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungstabelle

2 - Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ - Abwägungstabelle

3 - Aktenvermerk über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 15.11.2017

4 - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf

5- 44. Änderung des Flächennutzungsplanes, Begründung - Entwurf

6 - Bebauungsplan Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung heristo“ m. örtl. Bauvorschriften - Entwurf

7 - Bebauungsplan Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung heristo“, Begründung - Entwurf

8- Umweltbericht zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan

     Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung heristo“ - Entwurf

 

A 1 - Avifauna und artenschutzrechtliche Prüfung, Nov. 2016

A 2 - Artenschutzbeitrag „Fledermäuse“, Nov. 2016

A 3 - FFH-Verträglichkeitsprüfung, Mai 2017

A 4 - Fachbeitrag Schallschutz, Februar 2019

A 5 - Grünordnungsplan, November 2018

A 6 - Entwässerungskonzept, April 2019

A 7 - Standortalternativenprüfung, Mai 2017

 

 

   


Beschlussvorschlag:

 

a) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Die in der Anlage 1 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Die dementsprechend überarbeitete 44. Änderung des Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

b) Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.


Es ergeht folgender

 

Beschluss (13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung):

 

a) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Die in der Anlage 1 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Die dementsprechend überarbeitete 44. Änderung des Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

b) Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.


Ratsherr Beetz bedauert, dass die Fläche mit Zustimmung des Landkreises Osnabrück aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen wird. Er befürchtet damit Präzendenzfälle. Er berichtet von einem offenen Gespräch zwischen Herrn Risken und der Grünen-Ratsfraktion, in dem auch über mögliche Alternativstandorte gesprochen wurde (z.B. Erweiterungsbau auf dem eigenen Parkplatzgelände). Er moniert, dass darauf im weiteren Verfahrensablauf nicht näher eingegangen worden sei. Negativ beurteilt er in diesem Zusammenhang auch die Stellungnahme der gemeindlichen Städteplanerin, die sich gegen diesen Alternativstandort ausgesprochen hat.

 

Weiter verweist er auf einen Ratsbeschluss, in dem ein weitergehendes Gespräch mit der Konzernleitung beschlossen wurde. Dieser Ratsbeschluss sei bis heute nicht umgesetzt worden. Dies könne so nicht hingenommen werden.

 

Bürgermeister Rehkämper nimmt dies zur Kenntnis und übernimmt die Verantwortung, dass dieses Gespräch bis heute noch nicht geführt wurde. Er bezweifelt aber, dass sich dadurch in der Sache etwas geändert hätte. Unter Hinweis auf die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit der Konzernspitze in dieser Angelegenheit, werde er Herrn Risken um das gewünschte Gespräch bitten.

 

Ratsherr Bunselmeyer bedankt sich bei der Verwaltung für den sehr transparenten Verfahrensablauf. Die Vorgehensweise der heristo ag wird von ihm dagegen kritisch gesehen.

 

2.Stellv. Bürgermeisterin Klotzbach signalisiert von der CDU-Ratsfraktion Zustimmung. Auch sie weist auf die ordentliche Abarbeitung dieser Angelegenheit durch die Verwaltung hin. Die Fraktion stehe für weitergehende Gespräche mit der Konzernspitze  selbstverständlich zur Verfügung.

 

Ratsherr Striedelmeyer kündigt die Zustimmung seiner Ratsfraktion an.

 

Ratsherr Wernemann kann die kritische Haltung nicht verstehen. Für ihn sind die Planungen der heristo ag ein Grund zur Freude. Sie fördern die wirtschaftlichen Entwicklung von Bad Rothenfelde.

 

Ratsherr Beetz macht deutlich, dass auch die Grünen-Ratsfraktion die damit verbundene wirtschaftliche Entwicklung begrüßt. Bemängelt werde zum einen die fehlende Bereitschaft der heristo ag, Alternativstandort zu prüfen und die fehlende Umsetzung eines Ratsbeschlusses.