Sitzung: 27.06.2019 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltung: 1
Vorlage: X/2019/355
Im Wesentlichen
wird bezüglich des Planungsinhaltes auf die Anlagen verwiesen.
Die den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den
Nachbargemeinden und die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
zugrunde liegenden Unterlagen wurden den Ratsmitgliedern bereits mit Vorlage
vom 30.05.2017 zur Verfügung gestellt (Nr. X/2017/123).
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand am 15.11.2017
statt; eine zweiwöchige Anhörungsfrist schloss sich an. Der Aktenvermerk über
diese Veranstaltung ist als Anlage 3 beigefügt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie
der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB fand mit Anschreiben vom
27.09.2017/20.11.2017 statt; es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum
29.12.2017 gegeben.
Der Inhalt der zwischenzeitlich eingegangenen Anregungen und der dazu
unterbreiteten Abwägungsvorschläge ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2.
Gegenstand der in Abs. 2 erwähnten Beschlussvorlage war neben den
Vorentwurfsbeschlüssen für die beiden Bauleitplanungen als Grundlage für die
frühzeitige Beteiligungsschritten nach den §§ 4 (1), 2 (2) und 3 (1) BauGB
außerdem der Antrag der Gemeinde Bad Rothenfelde auf Löschung des Plangebietes
aus dem Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald -
Wiehengebirge“. Dieser beantragten Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung
wurde seitens des Kreistages des Landkreises Osnabrück in der Sitzung vom
18.12.2017 stattgegeben; das Plangebiet ist dementsprechend aus dem
Landschaftsschutzgebiet entnommen worden.
Als Ersatz für den entfallenden Wald im Bereich des Plangebietes dient
eine Aufforstungsfläche in der Gemeinde Hilter; Einzelheiten ergeben sich aus
dem Grünordnungsplan ab S. 15.
Nach dem Beschluss über die beigefügten Entwürfe der 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ samt der
dazugehörigen Begründungen und des Umweltberichtes erfolgt deren öffentliche
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB für die Öffentlichkeit bzw. gem. § 4 (2) BauGB für
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Gegenstand der
Auslegung sind auch die zum Verfahren gehörenden Abwägungstabellen, Gutachten
und Fachbeiträge, welche dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt sind.
Über die im Rahmen des Auslegungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen
ist vor dem abschließenden Satzungsbeschluss ein erneuter Abwägungsbeschluss
des Gemeinderates herbeizuführen.
Anschließend ist
beim Landkreis Osnabrück die Genehmigung der 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes zu beantragen. Nach Erteilung der Genehmigung kann durch
Veröffentlichung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und des
Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der
Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften im Amtsblatt des
Landkreises Osnabrück die Rechtskraft beider Bauleitplanungen herbeigeführt
werden.
Verzeichnis der
Anlagen:
1 - 44. Änderung
des Flächennutzungsplanes - Abwägungstabelle
2 - Bebauungsplan
Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ - Abwägungstabelle
3 - Aktenvermerk
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 15.11.2017
4 - 44. Änderung
des Flächennutzungsplanes - Entwurf
5- 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Begründung - Entwurf
6 - Bebauungsplan
Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung heristo“ m. örtl. Bauvorschriften -
Entwurf
7 - Bebauungsplan
Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung heristo“, Begründung - Entwurf
8- Umweltbericht
zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan
Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung
heristo“ - Entwurf
A 1 - Avifauna und
artenschutzrechtliche Prüfung, Nov. 2016
A 2 -
Artenschutzbeitrag „Fledermäuse“, Nov. 2016
A 3 -
FFH-Verträglichkeitsprüfung, Mai 2017
A 4 - Fachbeitrag
Schallschutz, Februar 2019
A 5 -
Grünordnungsplan, November 2018
A 6 - Entwässerungskonzept,
April 2019
A 7 -
Standortalternativenprüfung, Mai 2017
Beschlussvorschlag:
a) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage 1
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur
44. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden als
Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Die dementsprechend überarbeitete 44. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m §
3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange
sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
b) Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der
Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften
Die in der Anlage 2
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der
Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung
heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach
ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der
Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften wird
einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4
(2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger
öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Es ergeht folgender
Beschluss (13
Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung):
a) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage 1
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur
44. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden als
Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Die dementsprechend überarbeitete 44. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m §
3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange
sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
b) Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der
Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften
Die in der Anlage 2
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der
Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung
heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach
ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der
Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften wird
einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften ist mit
Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der
Auslegung zu benachrichtigen.
Ratsherr Beetz bedauert, dass die Fläche mit Zustimmung des Landkreises Osnabrück aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen wird. Er befürchtet damit Präzendenzfälle. Er berichtet von einem offenen Gespräch zwischen Herrn Risken und der Grünen-Ratsfraktion, in dem auch über mögliche Alternativstandorte gesprochen wurde (z.B. Erweiterungsbau auf dem eigenen Parkplatzgelände). Er moniert, dass darauf im weiteren Verfahrensablauf nicht näher eingegangen worden sei. Negativ beurteilt er in diesem Zusammenhang auch die Stellungnahme der gemeindlichen Städteplanerin, die sich gegen diesen Alternativstandort ausgesprochen hat.
Weiter verweist er auf einen Ratsbeschluss, in dem ein weitergehendes Gespräch mit der Konzernleitung beschlossen wurde. Dieser Ratsbeschluss sei bis heute nicht umgesetzt worden. Dies könne so nicht hingenommen werden.
Bürgermeister Rehkämper nimmt dies zur Kenntnis und übernimmt die Verantwortung, dass dieses Gespräch bis heute noch nicht geführt wurde. Er bezweifelt aber, dass sich dadurch in der Sache etwas geändert hätte. Unter Hinweis auf die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit der Konzernspitze in dieser Angelegenheit, werde er Herrn Risken um das gewünschte Gespräch bitten.
Ratsherr Bunselmeyer bedankt sich bei der Verwaltung für den sehr transparenten Verfahrensablauf. Die Vorgehensweise der heristo ag wird von ihm dagegen kritisch gesehen.
2.Stellv. Bürgermeisterin Klotzbach signalisiert von der CDU-Ratsfraktion Zustimmung. Auch sie weist auf die ordentliche Abarbeitung dieser Angelegenheit durch die Verwaltung hin. Die Fraktion stehe für weitergehende Gespräche mit der Konzernspitze selbstverständlich zur Verfügung.
Ratsherr Striedelmeyer kündigt die Zustimmung seiner Ratsfraktion an.
Ratsherr Wernemann kann die kritische Haltung nicht verstehen. Für ihn sind die Planungen der heristo ag ein Grund zur Freude. Sie fördern die wirtschaftlichen Entwicklung von Bad Rothenfelde.
Ratsherr Beetz macht deutlich, dass auch die Grünen-Ratsfraktion die damit verbundene wirtschaftliche Entwicklung begrüßt. Bemängelt werde zum einen die fehlende Bereitschaft der heristo ag, Alternativstandort zu prüfen und die fehlende Umsetzung eines Ratsbeschlusses.