Sitzung: 27.06.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2019/353
Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes vom 11.03.2019 ist als Anlage beigefügt.
Auf den Seiten 4 bis 8 des
Schlussberichtes findet sich eine Kurzfassung des Schlussberichtes.
Die Schlussfeststellung (S. 61 des
Prüfungsberichtes) lautet:
Die Jahresabschlüsse 2016 und 2017
sind nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind
die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Insgesamt ist festzustellen, dass
- die Haushaltspläne
eingehalten worden sind,
- die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung eingehalten worden sind,
- bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die
Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellen.
Gemäß § 129 I Satz 3 NKomVG i. V.
m. § 58 I Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse 2016 und
2017 und die Entlastung des Bürgermeisters.
Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2016 und
2017 sowie einer Entlastung nicht entgegen.
Beschlussvorschlag:
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück
vom 11.03.2019 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 wird zur
Kenntnis genommen.
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Jahresabschlüsse für
die Jahre 2016 und 2017.
Dem Bürgermeister wird die Entlastung erteilt.
Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von -441.656,43 €
setzt sich zusammen aus dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit -975.044,67
€ und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit 533.388,24 €. Der
Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von 276.079,46 € aus den
„Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ und in Höhe von
698.965,21 € aus den „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses“ abgedeckt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in
Höhe von 533.388,24 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.
Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2016 einen Bestand von 0,00 €
(ordentliches Ergebnis) und 3.216.510,09 € (außerordentliches Ergebnis) aus.
Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 573.607,57 € setzt sich zusammen
aus dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit -133.338,58 € und dem Überschuss
im außerordentlichen Ergebnis von 706.946,15 €. Der Fehlbetrag im ordentlichen
Ergebnis soll in voller Höhe aus den „Rücklagen aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses“ abgedeckt werden. Der Überschuss im
außerordentlichen Ergebnis soll in voller Höhe in die „Rücklagen des
außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.
Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2017 einen Bestand von 0,00 €
(ordentliches Ergebnis) und 3.790.117,66 € (außerordentliches Ergebnis) aus.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen für das
Haushaltsjahr 2017 (s. Anlage) werden genehmigt.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück
vom 11.03.2019 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 wird zur
Kenntnis genommen.
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Jahresabschlüsse für
die Jahre 2016 und 2017.
Dem Bürgermeister wird die Entlastung erteilt.
Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von -441.656,43 €
setzt sich zusammen aus dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit -975.044,67
€ und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit 533.388,24 €. Der
Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von 276.079,46 € aus den
„Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ und in Höhe von
698.965,21 € aus den „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses“ abgedeckt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in
Höhe von 533.388,24 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.
Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2016 einen Bestand von 0,00 €
(ordentliches Ergebnis) und 3.216.510,09 € (außerordentliches Ergebnis) aus.
Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 573.607,57 € setzt sich zusammen
aus dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit -133.338,58 € und dem
Überschuss im außerordentlichen Ergebnis von 706.946,15 €. Der Fehlbetrag im
ordentlichen Ergebnis soll in voller Höhe aus den „Rücklagen aus Überschüssen
des außerordentlichen Ergebnisses“ abgedeckt werden. Der Überschuss im
außerordentlichen Ergebnis soll in voller Höhe in die „Rücklagen des
außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.
Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2017 einen Bestand von 0,00 €
(ordentliches Ergebnis) und 3.790.117,66 € (außerordentliches Ergebnis) aus.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen für das
Haushaltsjahr 2017 (s. Anlage) werden genehmigt.