Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 4

Der Masterplan Bad Rothenfelde 2030 wurde mit großer Bürgerbeteiligung erarbeitet und anschließend als strategisches Leitbild vom Gemeinderat beschlossen. Ein wesentliches Handlungsziel des Masterplans 2030 sieht den Erhalt des Kurhauses (ob als Sanierung oder als Neubau) bzw. eine attraktive Versammlungsstätte in Bad Rothenfelde ausdrücklich vor. Dabei ist hervorzuheben, dass vorrangig der Erhalt oder eben ein Neubau eines entsprechenden Kursaals in vergleichbarer Größe mit dem derzeitigen Saal im Kurhaus gewünscht wird. Der Bereich des jetzigen Kurhauses solle städtebaulich (weiter) entwickelt werden.

 

Die Hotelbedarfsanalyse PROJECT M vom 17.06.2019 sieht für den Standort Parkstraße 3/bisheriges Kurhausgrundstück „eine hohe Eignung für ein repräsentatives Tagungs- und Wellnesshotel“. Zwar schließt PROJECT M eine Umnutzung des bestehenden Kurhausgebäudes nicht grundsätzlich aus, sieht dies aber eher kritisch.

 

Unter Berücksichtigung des Kurhaus-Gutachtens „Bestandsanalyse und Bewertung“ der assmann Münster GmbH vom 08.04.2019 (→Sanierung deutlich teurer als Abriss und Neubau) wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das bestehende Kurhaus abzureißen und somit als strategisches Ziel die Neuausrichtung des Grundstückes Parkstraße 3 in Form eines Hotels im gehobenen Segment in Verbindung mit einem Veranstaltungssaal in vergleichbarer Größenordnung wie heute vorhanden anzustreben.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Arbeitsschritte bzw. Maßnahmen nach Auffassung der Verwaltung einerseits sinnvoll und andererseits – zumindest zum Teil – zwingend erforderlich.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte zu gegebener Zeit (nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie) ein geeignetes Fachbüro (Vergaberechtsanwalt/Projektsteuerung) hinzugezogen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Ziel:

 

Gestützt auf den Masterplan Bad Rothenfelde 2030 (Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2019) und der Hotelbedarfsanalyse PROJECT M in der Fassung vom 17.06.2019 verfolgt die Gemeinde Bad Rothenfelde als zukünftige Nutzungszwecke auf dem Grundstück Parkstraße 3 (jetziges Kurhaus, noch im Eigentum der BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH), vorrangig:

 

- Hotel im gehobenen Segment

 

in Verbindung mit einem

 

- Veranstaltungssaal mit einer Kapazität von bis zu 499 Sitzplätzen in Reihenbestuhlung (vergleichbar mit der Größe im jetzigen Kurhaus).

 

Arbeitsschritte/Maßnahmen:

 

Zur Erreichung dieses Ziels werden folgende (erste) Arbeitsschritte bzw. Maßnahmen durchgeführt:

 

1.    Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH überträgt ihren derzeitigen 10%igen Geschäftsanteil an der BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH unentgeltlich an die verbleibenden Gesellschafter. Mit der Übertragung wird die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH von sämtlichen BRIG-Gesellschafterverpflichtungen entbunden.

 

2.    Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH kauft das Kurhausgrundstück Parkstraße 3 vom jetzigen Grundstückseigentümer BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH zurück. Einzelheiten zu Kaufpreis und weiteren Vertragsmodalitäten werden in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.

 

3.    Zur Finanzierung des beabsichtigten Rückkaufes wird die Gemeinde die Kapitalausstattung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH in erforderlichem Umfang (Kaufpreis plus Abrisskosten) erhöhen.

 

4.    Gestützt auf das Gutachten der assmann Münster GmbH vom 08.04.2019 spricht sich der Gemeinderat für den Abriss des bestehenden Kurhauses aus. Aus Kostengründen wird eine Sanierung/Erneuerung des bestehenden Kurhauses nicht weiter verfolgt.

 

5.    Zur Ermittlung der durch einen möglichen Abriss entstehenden Kosten (u. a. für Altlastenbetrachtung mit Bauschadstoffuntersuchung etc.) ist ein geeignetes Fachbüro durch die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH zu beauftragen.

 

6.    Zur Finanzierung der durch Abriss und a. o. Abschreibung entstehenden Kosten wird ein entsprechender Zuschuss beim Landkreis Osnabrück beantragt (Hinweis: Gleichbehandlung mit Bad Iburg beim dortigen Kurhaus-Abriss in 2010).

 

7.    Als Grundlage für ein später durchzuführendes, voraussichtlich EU-weites,  Vergabeverfahren (in Betracht kommen z. B. Investorenwettbewerb, Architektenwettbewerb etc.) ist ein Katalog mit erwünschten bzw. unerwünschten Ausnutzungen und Bebauungsmöglichkeiten für das Grundstück Parkstraße 3 seitens der Gemeinde vorzugeben. Hierzu ist eine Vor- bzw. Machbarkeitsstudie für das Grundstück Parkstraße 3 in Auftrag zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, als Grundlage für eine entsprechende freihändige Vergabe dieser freiberuflichen Leistung drei Vergleichsangebote einzuholen.

 

8.    Um dem nationalen Haushaltsrecht wie auch den Belangen des EU-Rechts nachzukommen, ist als Grundlage für eine spätere Konzept- bzw. Auftragsvergabe mit evtl. einhergehendem (Teil-)Verkauf des Grundstückes ein Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben. Dabei ist auch das gegenüberliegende Kurhaus-Parkplatzgrundstück mit einzubeziehen.

Weisung an die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH:

 

Die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH werden angewiesen, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH herbeizuführen.

 


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (10 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen):

 

Ziel:

 

Gestützt auf den Masterplan Bad Rothenfelde 2030 (Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2019) und der Hotelbedarfsanalyse PROJECT M in der Fassung vom 17.06.2019 verfolgt die Gemeinde Bad Rothenfelde als zukünftige Nutzungszwecke auf dem Grundstück Parkstraße 3 (jetziges Kurhaus, noch im Eigentum der BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH), vorrangig:

 

- Hotel im gehobenen Segment

 

in Verbindung mit einem

 

- Veranstaltungssaal mit einer Kapazität von bis zu 499 Sitzplätzen in Reihenbestuhlung (vergleichbar mit der Größe im jetzigen Kurhaus).

 

Arbeitsschritte/Maßnahmen:

 

Zur Erreichung dieses Ziels werden folgende (erste) Arbeitsschritte bzw. Maßnahmen durchgeführt:

 

1.    Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH überträgt ihren derzeitigen 10%igen Geschäftsanteil an der BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH unentgeltlich an die verbleibenden Gesellschafter. Mit der Übertragung wird die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH von sämtlichen BRIG-Gesellschafterverpflichtungen entbunden.

 

2.    Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH kauft das Kurhausgrundstück Parkstraße 3 vom jetzigen Grundstückseigentümer BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH zurück. Einzelheiten zu Kaufpreis und weiteren Vertragsmodalitäten werden in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.

 

3.    Zur Finanzierung des beabsichtigten Rückkaufes wird die Gemeinde die Kapitalausstattung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH in erforderlichem Umfang (Kaufpreis plus Abrisskosten) erhöhen.

 

4.    Gestützt auf das Gutachten der assmann Münster GmbH vom 08.04.2019 spricht sich der Gemeinderat für den Abriss des bestehenden Kurhauses aus. Aus Kostengründen wird eine Sanierung/Erneuerung des bestehenden Kurhauses nicht weiter verfolgt.

 

5.    Zur Ermittlung der durch einen möglichen Abriss entstehenden Kosten (u. a. für Altlastenbetrachtung mit Bauschadstoffuntersuchung etc.) ist ein geeignetes Fachbüro durch die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH zu beauftragen.

 

6.    Zur Finanzierung der durch Abriss und a. o. Abschreibung entstehenden Kosten wird ein entsprechender Zuschuss beim Landkreis Osnabrück beantragt (Hinweis: Gleichbehandlung mit Bad Iburg beim dortigen Kurhaus-Abriss in 2010).

 

7.    Als Grundlage für ein später durchzuführendes, voraussichtlich EU-weites,  Vergabeverfahren (in Betracht kommen z. B. Investorenwettbewerb, Architektenwettbewerb etc.) ist ein Katalog mit erwünschten bzw. unerwünschten Ausnutzungen und Bebauungsmöglichkeiten für das Grundstück Parkstraße 3 seitens der Gemeinde vorzugeben. Hierzu ist eine Vor- bzw. Machbarkeitsstudie für das Grundstück Parkstraße 3 in Auftrag zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, als Grundlage für eine entsprechende freihändige Vergabe dieser freiberuflichen Leistung drei Vergleichsangebote einzuholen.

 

8.    Um dem nationalen Haushaltsrecht wie auch den Belangen des EU-Rechts nachzukommen, ist als Grundlage für eine spätere Konzept- bzw. Auftragsvergabe mit evtl. einhergehendem (Teil-)Verkauf des Grundstückes ein Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben. Dabei ist auch das gegenüberliegende Kurhaus-Parkplatzgrundstück mit einzubeziehen.

Weisung an die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH:

 

Die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH werden angewiesen, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH herbeizuführen.

 

 


Bürgermeister Rehkämper erläutert zunächst den Sachverhalt. Anschließend gibt die Vorsitzende den Zuhörern Gelegenheit, Fragen dazu zu stellen.

 

Frau Kroos fragt nach der Zeitschiene bis zur möglichen Neueröffnung des Kurhauses. Bürgermeister Rehkämper nennt das Ziel von 3 – 5 Jahren, möchte sich darauf aber nicht festlegen lassen.

 

Frau Wortmann weist auf die Grundstücksausnutzung hin und bezweifelt, dass sich die Flächen für ein solches Hotel darstellen lassen. Herr Büning ist der Auffassung, dass die Fläche für die geplante Nutzung ausreichend sein sollte.

 

Herr Rüter hegt Zweifel an der ausreichenden Ausnutzung eines Hotels. Ein weiteres Problem bestehe in der Personalgestellung angesichts der zu erwartenden ungleichmäßigen Ausnutzung (in der Woche eher weniger, dafür am Wochenende mehr).

 

Nach Wiedereröffnung der Sitzung geht Ratsfrau Temme auf ihren wiederholt vorgetragenen Hinweis nach der Ermittlung des eigentlichen Veranstaltungsbedarfes  ein. Die Größe eines Veranstaltungssaales müsse sich daran orientieren, was für Veranstaltungen überhaupt nach Bad Rothenfelde geholt werden könnten. Für eine solche Bedarfsermittlung sei ein Expertengutachten notwendig.  Sie spricht sich dafür aus, diese Bedarfsermittlung ggfls. in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.

 

Bürgermeister Rehkämper hält diesen Aussage für wichtig und kündigt an, die K u. T in diese Betrachtung/Bewertung  einzubeziehen.

 

Frau Gätje berichtet sodann von den Beratungen des DeHoGa-Ortsverbandes zum Thema Kurhaus. Danach werde die Angelegenheit durchaus wohlwollend aber auch kritisch gesehen. Insofern würden die ausgebliebenen bzw. nicht ausreichenden Unterhaltungsmaßnahmen am Kurhaus in den letzten Jahren bemängelt. Wenn diese durchgeführt worden wären, wäre es nicht soweit – wie nun in Form eines Abrisses vorgeschlagen – gekommen. Sie bittet, diese Aspekte in die weiteren Überlegungen zur Zukunft des Kurhauses einfließen zu lassen. Insofern sei nach ihrer Auffassung keine Eile geboten.

 

Beig. Albers möchte den Blick in die Zukunft richten. Er kann den vorgeschlagenen 8 Arbeitsschritten folgen und diese mittragen. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie hält er als ein zentrales Element für den weiteren Verfahrensgang. Wünschenswert sei die Aufnahme der im Masterplan festgelegten Zieleformulierung in den Beschlussvorschlag. Eine weitergehende Öffnung der Zielvorgabe, die neben einem Hotel mit Veranstaltungssaal, weitere Alternativen vorsieht, sollte vorgenommen werden.

 

Bürgermeister Rehkämper sieht darin managementmäßig eine unkluge Vorgabe. Die Gemeinde müsse deutlich machen, was sie letztlich wolle. Er weist auf den Passus „vorrangig“ im Beschussvorschlag hin. Dieser lasse weitere Optionen zu, wenn ein Hotel mit Veranstaltungssaal nicht marktreif sein sollte.

 

1.Stellv. Bürgermeister Tesch erinnert an die Aussagen des Hotelbedarfsplanes. Dieser enthält klare Aussagen, die sich im Beschlussvorschlag wiederspiegeln. Eine Machbarkeitsstudie werde diesbezüglich weitere Klarheit ergeben. Man müsse nüchtern an die Sache herangehen und dazu seien Fakten notwendig. Er weist darauf hin, den Landkreis zumindest zu fragen, ob er nicht bereit sei, das Kurhausgrundstück zu kaufen und den eigentlichen Kurhausbetrieb anschließend in Eigenregie zu übernehmen.

 

Ratsherr Beetz sieht die gemeinsame Sitzung als informell an. Die Gemeinde sollte sich bei der weiteren Entscheidungsfindung Zeit nehmen und die Angelegenheit „Step by Step“ abarbeiten. Er spricht sich für den sofortigen Grundstückskauf und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie aus. Wegen der finanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt, sei die Einbeziehung des Finanz- und Betriebsausschusses sinnvoll.

 

Ratsherr Diekamp macht deutlich, dass ein größerer Veranstaltungssaal für Bad Rothenfelde notwendig sei. Vor diesem Hintergrund müsse nun schnell gehandelt werden, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Dem Beschlussvorschlag könne er folgen.

 

Ratsherr Wernemann beantragt Schluss der Debatte und Abstimmung.