Sitzung: 09.09.2019 Tourismusausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 4
Vorlage: X/2019/381
Der
Masterplan Bad Rothenfelde 2030 wurde mit großer Bürgerbeteiligung erarbeitet
und anschließend als strategisches Leitbild vom Gemeinderat beschlossen. Ein
wesentliches Handlungsziel des Masterplans 2030 sieht den Erhalt des Kurhauses
(ob als Sanierung oder als Neubau) bzw. eine attraktive Versammlungsstätte in
Bad Rothenfelde ausdrücklich vor. Dabei ist hervorzuheben, dass vorrangig der
Erhalt oder eben ein Neubau eines entsprechenden Kursaals in vergleichbarer
Größe mit dem derzeitigen Saal im Kurhaus gewünscht wird. Der Bereich des
jetzigen Kurhauses solle städtebaulich (weiter) entwickelt werden.
Die
Hotelbedarfsanalyse PROJECT M vom 17.06.2019 sieht für den Standort Parkstraße
3/bisheriges Kurhausgrundstück „eine hohe Eignung für ein repräsentatives
Tagungs- und Wellnesshotel“. Zwar schließt PROJECT M eine Umnutzung des
bestehenden Kurhausgebäudes nicht grundsätzlich aus, sieht dies aber eher
kritisch.
Unter
Berücksichtigung des Kurhaus-Gutachtens „Bestandsanalyse und Bewertung“ der
assmann Münster GmbH vom 08.04.2019 (→Sanierung deutlich teurer als
Abriss und Neubau) wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das bestehende
Kurhaus abzureißen und somit als
strategisches Ziel die Neuausrichtung des Grundstückes Parkstraße 3 in Form
eines Hotels im gehobenen Segment in Verbindung mit einem Veranstaltungssaal in
vergleichbarer Größenordnung wie heute vorhanden anzustreben.
Um dieses
Ziel zu erreichen, sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Arbeitsschritte
bzw. Maßnahmen nach Auffassung der Verwaltung einerseits sinnvoll und
andererseits – zumindest zum Teil – zwingend erforderlich.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte zu gegebener Zeit (nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie) ein geeignetes Fachbüro (Vergaberechtsanwalt/Projektsteuerung) hinzugezogen werden.
Beschlussvorschlag:
Ziel:
Gestützt
auf den Masterplan Bad Rothenfelde 2030 (Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2019)
und der Hotelbedarfsanalyse PROJECT M in der Fassung vom 17.06.2019 verfolgt
die Gemeinde Bad Rothenfelde als zukünftige Nutzungszwecke auf dem Grundstück
Parkstraße 3 (jetziges Kurhaus, noch im Eigentum der
BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH), vorrangig:
- Hotel im gehobenen Segment
in
Verbindung mit einem
- Veranstaltungssaal mit einer Kapazität
von bis zu 499 Sitzplätzen in Reihenbestuhlung (vergleichbar mit der Größe im
jetzigen Kurhaus).
Arbeitsschritte/Maßnahmen:
Zur
Erreichung dieses Ziels werden folgende (erste) Arbeitsschritte bzw. Maßnahmen
durchgeführt:
1. Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
überträgt ihren derzeitigen 10%igen Geschäftsanteil
an der BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH unentgeltlich an die verbleibenden
Gesellschafter. Mit der Übertragung wird die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
von sämtlichen BRIG-Gesellschafterverpflichtungen entbunden.
2. Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
kauft das Kurhausgrundstück
Parkstraße 3 vom jetzigen Grundstückseigentümer BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH
zurück. Einzelheiten zu Kaufpreis und weiteren Vertragsmodalitäten werden in
nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.
3. Zur Finanzierung des beabsichtigten
Rückkaufes wird die Gemeinde die Kapitalausstattung
der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH in erforderlichem Umfang (Kaufpreis plus
Abrisskosten) erhöhen.
4. Gestützt auf das Gutachten der assmann
Münster GmbH vom 08.04.2019 spricht sich der Gemeinderat für den Abriss des bestehenden Kurhauses aus.
Aus Kostengründen wird eine Sanierung/Erneuerung des bestehenden Kurhauses
nicht weiter verfolgt.
5. Zur Ermittlung der durch einen möglichen Abriss entstehenden Kosten
(u. a. für Altlastenbetrachtung mit Bauschadstoffuntersuchung etc.) ist ein
geeignetes Fachbüro durch die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH zu
beauftragen.
6. Zur Finanzierung der durch Abriss und
a. o. Abschreibung entstehenden Kosten wird ein entsprechender Zuschuss beim Landkreis Osnabrück
beantragt (Hinweis: Gleichbehandlung mit Bad Iburg beim dortigen Kurhaus-Abriss
in 2010).
7. Als Grundlage für ein später
durchzuführendes, voraussichtlich EU-weites,
Vergabeverfahren (in Betracht kommen z. B. Investorenwettbewerb,
Architektenwettbewerb etc.) ist ein Katalog
mit erwünschten bzw. unerwünschten Ausnutzungen und Bebauungsmöglichkeiten für
das Grundstück Parkstraße 3 seitens der Gemeinde vorzugeben. Hierzu ist eine
Vor- bzw. Machbarkeitsstudie für das
Grundstück Parkstraße 3 in Auftrag zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt,
als Grundlage für eine entsprechende freihändige Vergabe dieser freiberuflichen
Leistung drei Vergleichsangebote einzuholen.
8. Um dem nationalen Haushaltsrecht wie
auch den Belangen des EU-Rechts nachzukommen, ist als Grundlage für eine
spätere Konzept- bzw. Auftragsvergabe mit evtl. einhergehendem (Teil-)Verkauf
des Grundstückes ein Verkehrswertgutachten
in Auftrag zu geben. Dabei ist auch das gegenüberliegende
Kurhaus-Parkplatzgrundstück mit einzubeziehen.
Weisung an die Vertreter der
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH:
Die
Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
werden angewiesen, einen entsprechenden Beschluss in der
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
herbeizuführen.
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag (10 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen):
Ziel:
Gestützt auf den Masterplan Bad
Rothenfelde 2030 (Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2019) und der
Hotelbedarfsanalyse PROJECT M in der Fassung vom 17.06.2019 verfolgt die Gemeinde
Bad Rothenfelde als zukünftige Nutzungszwecke auf dem Grundstück Parkstraße 3
(jetziges Kurhaus, noch im Eigentum der BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH), vorrangig:
- Hotel
im gehobenen Segment
in Verbindung mit einem
- Veranstaltungssaal
mit einer Kapazität von bis zu 499 Sitzplätzen in Reihenbestuhlung
(vergleichbar mit der Größe im jetzigen Kurhaus).
Arbeitsschritte/Maßnahmen:
Zur Erreichung dieses Ziels werden
folgende (erste) Arbeitsschritte bzw. Maßnahmen durchgeführt:
1.
Die
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH überträgt ihren derzeitigen 10%igen Geschäftsanteil an der
BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH unentgeltlich an die verbleibenden
Gesellschafter. Mit der Übertragung wird die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
von sämtlichen BRIG-Gesellschafterverpflichtungen entbunden.
2.
Die
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH kauft
das Kurhausgrundstück Parkstraße 3 vom jetzigen Grundstückseigentümer
BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH zurück. Einzelheiten zu Kaufpreis und weiteren
Vertragsmodalitäten werden in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.
3.
Zur
Finanzierung des beabsichtigten Rückkaufes wird die Gemeinde die Kapitalausstattung der Kurverwaltung
Bad Rothenfelde GmbH in erforderlichem Umfang (Kaufpreis plus Abrisskosten)
erhöhen.
4.
Gestützt
auf das Gutachten der assmann Münster GmbH vom 08.04.2019 spricht sich der
Gemeinderat für den Abriss des
bestehenden Kurhauses aus. Aus Kostengründen wird eine Sanierung/Erneuerung des
bestehenden Kurhauses nicht weiter verfolgt.
5.
Zur Ermittlung der durch einen möglichen Abriss entstehenden Kosten (u. a. für Altlastenbetrachtung
mit Bauschadstoffuntersuchung etc.) ist ein geeignetes Fachbüro durch die
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH zu beauftragen.
6.
Zur
Finanzierung der durch Abriss und a. o. Abschreibung entstehenden Kosten wird
ein entsprechender Zuschuss beim
Landkreis Osnabrück beantragt (Hinweis: Gleichbehandlung mit Bad Iburg beim
dortigen Kurhaus-Abriss in 2010).
7.
Als
Grundlage für ein später durchzuführendes, voraussichtlich EU-weites, Vergabeverfahren (in Betracht kommen z. B.
Investorenwettbewerb, Architektenwettbewerb etc.) ist ein Katalog mit erwünschten bzw. unerwünschten Ausnutzungen und
Bebauungsmöglichkeiten für das Grundstück Parkstraße 3 seitens der Gemeinde
vorzugeben. Hierzu ist eine Vor- bzw. Machbarkeitsstudie
für das Grundstück Parkstraße 3 in Auftrag zu geben. Die Verwaltung wird
beauftragt, als Grundlage für eine entsprechende freihändige Vergabe dieser
freiberuflichen Leistung drei Vergleichsangebote einzuholen.
8.
Um
dem nationalen Haushaltsrecht wie auch den Belangen des EU-Rechts nachzukommen,
ist als Grundlage für eine spätere Konzept- bzw. Auftragsvergabe mit evtl.
einhergehendem (Teil-)Verkauf des Grundstückes ein Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben. Dabei ist auch das
gegenüberliegende Kurhaus-Parkplatzgrundstück mit einzubeziehen.
Weisung
an die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad
Rothenfelde GmbH:
Die Vertreter der
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH werden
angewiesen, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung der
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH herbeizuführen.
Bürgermeister Rehkämper erläutert zunächst den Sachverhalt. Anschließend gibt die Vorsitzende den Zuhörern Gelegenheit, Fragen dazu zu stellen.
Frau Kroos fragt nach der Zeitschiene bis zur möglichen Neueröffnung des Kurhauses. Bürgermeister Rehkämper nennt das Ziel von 3 – 5 Jahren, möchte sich darauf aber nicht festlegen lassen.
Frau Wortmann weist auf die Grundstücksausnutzung hin und bezweifelt, dass sich die Flächen für ein solches Hotel darstellen lassen. Herr Büning ist der Auffassung, dass die Fläche für die geplante Nutzung ausreichend sein sollte.
Herr Rüter hegt Zweifel an der ausreichenden Ausnutzung eines Hotels. Ein weiteres Problem bestehe in der Personalgestellung angesichts der zu erwartenden ungleichmäßigen Ausnutzung (in der Woche eher weniger, dafür am Wochenende mehr).
Nach Wiedereröffnung der Sitzung geht Ratsfrau Temme auf ihren wiederholt vorgetragenen Hinweis nach der Ermittlung des eigentlichen Veranstaltungsbedarfes ein. Die Größe eines Veranstaltungssaales müsse sich daran orientieren, was für Veranstaltungen überhaupt nach Bad Rothenfelde geholt werden könnten. Für eine solche Bedarfsermittlung sei ein Expertengutachten notwendig. Sie spricht sich dafür aus, diese Bedarfsermittlung ggfls. in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Bürgermeister Rehkämper hält diesen Aussage für wichtig und kündigt an, die K u. T in diese Betrachtung/Bewertung einzubeziehen.
Frau Gätje berichtet sodann von den Beratungen des DeHoGa-Ortsverbandes zum Thema Kurhaus. Danach werde die Angelegenheit durchaus wohlwollend aber auch kritisch gesehen. Insofern würden die ausgebliebenen bzw. nicht ausreichenden Unterhaltungsmaßnahmen am Kurhaus in den letzten Jahren bemängelt. Wenn diese durchgeführt worden wären, wäre es nicht soweit – wie nun in Form eines Abrisses vorgeschlagen – gekommen. Sie bittet, diese Aspekte in die weiteren Überlegungen zur Zukunft des Kurhauses einfließen zu lassen. Insofern sei nach ihrer Auffassung keine Eile geboten.
Beig. Albers möchte den Blick in die Zukunft richten. Er kann den vorgeschlagenen 8 Arbeitsschritten folgen und diese mittragen. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie hält er als ein zentrales Element für den weiteren Verfahrensgang. Wünschenswert sei die Aufnahme der im Masterplan festgelegten Zieleformulierung in den Beschlussvorschlag. Eine weitergehende Öffnung der Zielvorgabe, die neben einem Hotel mit Veranstaltungssaal, weitere Alternativen vorsieht, sollte vorgenommen werden.
Bürgermeister Rehkämper sieht darin managementmäßig eine unkluge Vorgabe. Die Gemeinde müsse deutlich machen, was sie letztlich wolle. Er weist auf den Passus „vorrangig“ im Beschussvorschlag hin. Dieser lasse weitere Optionen zu, wenn ein Hotel mit Veranstaltungssaal nicht marktreif sein sollte.
1.Stellv. Bürgermeister Tesch erinnert an die Aussagen des Hotelbedarfsplanes. Dieser enthält klare Aussagen, die sich im Beschlussvorschlag wiederspiegeln. Eine Machbarkeitsstudie werde diesbezüglich weitere Klarheit ergeben. Man müsse nüchtern an die Sache herangehen und dazu seien Fakten notwendig. Er weist darauf hin, den Landkreis zumindest zu fragen, ob er nicht bereit sei, das Kurhausgrundstück zu kaufen und den eigentlichen Kurhausbetrieb anschließend in Eigenregie zu übernehmen.
Ratsherr Beetz sieht die gemeinsame Sitzung als informell an. Die Gemeinde sollte sich bei der weiteren Entscheidungsfindung Zeit nehmen und die Angelegenheit „Step by Step“ abarbeiten. Er spricht sich für den sofortigen Grundstückskauf und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie aus. Wegen der finanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt, sei die Einbeziehung des Finanz- und Betriebsausschusses sinnvoll.
Ratsherr Diekamp macht deutlich, dass ein größerer Veranstaltungssaal für Bad Rothenfelde notwendig sei. Vor diesem Hintergrund müsse nun schnell gehandelt werden, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Dem Beschlussvorschlag könne er folgen.
Ratsherr Wernemann beantragt Schluss der Debatte und Abstimmung.