Der Verwaltungsbericht wird von Frau Hüllbrock und Frau Seydel verlesen.

 

a) Straßenkataster

 

Derzeit werden von der Verwaltung weitere Informationen eingeholt, um das einzuführende Straßenkataster sinnvoll auszugestalten. Es soll spätestens im kommenden Jahr vergeben und fertig gestellt werden.

 

b) Vermarktung Neubaugebiet „Am Wäldchen/Mühlenweg“

 

Die Vermarktung der insgesamt 19 Grundstücke im Neubaugebiet „Am Wäldchen/Mühlenweg“ läuft. Zum aktuellen Zeitpunkt sind noch drei Grundstücke frei. Fünf Grundstücke sind bereits verkauft und 11 Grundstücke sind momentan reserviert. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vermarktungsplan, der dieser Niederschrift beigefügt ist.

 

c) Erneuerung Wiekstraße

 

Die Arbeiten am mittleren Teil der Wiekstraße sind fertig gestellt. Die Schlussrechnung liegt noch nicht vor.

 

d) Umgestaltung Bushaltestelle Münstersche Straße

 

Die Arbeiten an der Bushaltestelle Welfenallee an der Münsterschen Straße sind größtenteils fertig gestellt. Als nächstes wird auf der Nordseite eine Wartehalle aufgebaut.

 

e) Fußweg östlich Regenrückhaltebecken Lindenallee

 

Der Bauantrag zum Fußweg östlich des Regenrückhaltebeckens an der Lindenallee wurde gestellt und liegt dem Landkreis Osnabrück zur Bearbeitung vor. Durch den Weg entsteht ein Eingriff in den Naturhaushalt, der durch das Wegerandstreifenprogramm (s. beigefügter Plan) ausgeglichen werden soll.

 

f) Klimaschutzmanagement

 

Der entsprechende Verwendungsnachweis für die ersten 3 Jahre für das Klimaschutzmanagement zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes, ist beim Projektträger Jülich termingerecht vorgelegt worden. Während dieser Förderperiode hat die Gemeinde einen Zuschuss von 65 % erhalten.

 

Mit Schreiben vom 15. Juli 2019 hat die Gemeinde vom Projektträger Jülich den Zuwendungsbescheid für das Anschlussvorhaben erhalten. Für die 2. Förderperiode, vom 01.09.2019  bis zum 31.08.2021, erhält die Gemeinde einen Zuschuss von 40 %.

 

g) Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Energieeffiziente Bauweise in Bad Rothenfelde zur Erreichung der Klimaziele

 

Bezüglich des Antrages der Grünen „Energieeffizientes Bauen“, soll demnächst noch ein Informationstermin mit Vertretern der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und dem Klimateam des Landkreises Osnabrück stattfinden.

 

Nach Möglichkeit soll die neue Klimaschutzmanagerin diesen Termin koordinieren.

 

h) Stellungnahme der Gemeinde zum Entwurf der FFH-Schutzgebiets-

     verordnung „Teutoburger Wald/Kleiner Berg“ - Abwägung des

     Landkreises Osnabrück

 

Der Ausschuss für Umwelt und Energie des Landkreises Osnabrück wird am 18.09.2019 die Beratungen zu den Eingaben aufnehmen, die zum Entwurf der FFH-Schutzgebietsverordnung eingegangen sind. Der abschließende Kreistagsbeschluss wird voraussichtlich am 30.09.2019 gefasst.

 

Auch die Gemeinde Bad Rothenfelde hat eine Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf abgegeben (Ratsbeschluss vom 26.04.2018, Niederschrift Nr. X/081/2018, Punkt 7).

 

Dazu hat die Kreisverwaltung den zuständigen politischen Gremien folgende Abwägungsvorschläge unterbreitet:

 

Stellungnahme Gemeinde

Abwägungsvorschlag Kreisverwaltung

Einem Betretungsverbot außerhalb der Waldwege wird in der Zeit vom 15.02. bis zum 31.08. eines jeden Jahres nicht zugestimmt, da hiervon auch ca. 40 % der Waldflächen betroffen sind, die nicht zu den signifikanten Lebensraumtypen gehören.

Die Regelung zum Betretungsverbot vom 15.02. bis 31.08. wird beibehalten: Man werde der besonderen Verpflichtung zum Schutz der lebensraumtypischen Krautschicht nicht gerecht. Das Schutzgebiet sei als Gesamtheit mit Wechselwirkungen zwischen den Lebensraumtypen und den Nichtlebensraumtypen zu betrachten.

Einer Leinenpflicht für Hunde in der Zeit vom 16.7. bis zum 31.03. wird nicht zugestimmt, da für die vorhandenen Lebensraumtypen (Gledermäuse, Groppe, Neunauge)  keine Gefahr besteht. Die bestehende Leinenpflicht vom 01.04. bis 15.07. wird als ausreichend angesehen.

Die Regelung wird grundsätzlich beibehalten, aber dahingehend modifiziert, dass der Leinenzwang nur noch abseits von Straßen und Wegen gilt.

Ein Befahren der Waldwege mit Kfz der Nutzungsberechtigten der Bismarckhütte und deren Mitarbeitern und Lieferfahrzeugen muss auch weiterhin ohne besondere Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde möglich sein.

Der Sachverhalt wird berücksichtigt. Das Befahren der Straßen und Wege durch Befugte ist zulässig.

Das Aufstellen von Wandertafeln und ähnlichen Einrichtungen soll auch noch künftig ohne besondere Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde möglich sein

Das Aufstellen oder Anbringen von Hinweis- und Warntafeln aufgrund anderer Rechtsvorschriften sowie von Notfall-Rettungsschildern wird in der Verordnung ohne besondere Genehmigung zugelassen; ansonsten bleibt der Zustimmungsvorbehalt bestehen.

Die in dem Entwurf der Verordnung vorgesehene, von einer Genehmigung freigestellte Einbaumenge von 100 kg/m² sollte auf 200 kg/m² ausgedehnt werden. Neben milieuangepasstem Material sollten auch andere bewährte Natursteinmaterialien in die Freistellungsbestimmungen aufgenommen werden.

Einer Erhöhung der freigestellten Einbaumenge wird nicht zugestimmt.

 

Einen Einbau anderer, bewährter Natursteinmaterialien wird in den künftigen Freistellungsbestimmungen zugestimmt, sofern diese dem örtlichen pH-Wert entsprechen.

Aus Sicherheitsgründen sollte von einer Ausweisung von Habitatbäumen in einem Abstand von 30 m zu Waldwegen abgesehen werden, um eine unangemessene Verkehrssicherungspflicht der betroffenen Waldeigentümer und -besitzer auszuschließen.

Der Landkreis schließt sich dieser Empfehlung an.

 

Die Abwägungstabelle des Landkreises wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

i) Anträge Wohnraumversorgung

 

Aufgrund der Fülle der insgesamt zu beratenden Punkte konnte die Bearbeitung der vorliegenden Anträge zur Wohnraumversorgung (SPD sowie FPD-Striedelmeyer-Dreyer-Gruppe) noch nicht geleistet werden. Die Verwaltung hat dazu bereits mit der Recherche begonnen, kann jedoch noch kein Ergebnis vorlegen. Es wird versucht, den Punkt in die nächste Sitzungsrunde im Dezember einzubringen.

 

i) Bepflanzung Kreisel Bahnhofstraße/Niedersachsenring

 

Die Fa. Meyer zu Hörste ist am Montag (09.09.2019) mit der Umgestaltung des Kreisels L94/Bahnhofstraße angefangen. Bis Ende der Woche sollen die drei Tropfen modelliert und die kleinen Mauern gebaut werden. Anschließend werden die Sträucher gepflanzt. Die weitere Bepflanzung, u. a. mit Stauden, erfolgt dann in den nächsten Wochen.

 

j) Ländlicher Wegebau

 

Bezüglich einer Neuordnung der Grundstücksverhältnisse an der Ulmenallee zwischen der Einmündung „Im Erpener Feld“ und dem Süßbach entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten, sowie bezüglich der Frage des Grundstückserwerbes eines drei Meter breiten Streifens auf der Nordseite der Straße „Im Erpener Feld“ steht die Verwaltung im Kontakt mit dem Eigentümer der angrenzenden Flächen.

 

Eine abschließende Vereinbarung wurde noch nicht erzielt.

 

Die für die Ulmenallee beauftragten Bodenproben wurden zwischenzeitlich entnommen. Der Bericht liegt noch nicht vor, jedoch wurde die Information weitergegeben, dass eine PAK-Belastung vorliegt.

 

k) SSG – Erweiterung Fuchskuhle – Sachstand Nachtragsantrag

 

Zur Erweiterung des Schießstandes an der Fuchskuhle wurde ein Nachtragsantrag erforderlich. Die Untere Naturschutzbehörde hat eine Ersatzaufforstung gefordert, für die im Rahmen eines Ortstermins im August 2019 eine geeignete Fläche gefunden wurde. Der landschaftspflegerische Fachbeitrag wird nun überarbeitet; eine Genehmigung wurde in Aussicht gestellt.

 

l) Neue Beleuchtung im Kurpark

 

Im Kurpark im Bereich Westeingang des Kurmittelhauses werden derzeit die hier vorhandenen Kugelleuchten gegen Leuchten des gleichen Typs wie auf dem Vorplatz der Therme ausgetauscht.

 

m) Befreiungsantrag „Am Wäldchen/Mühlenbach“

 

Der als Tischvorlage vorgelegte Befreiungsantrag ist am letzten Donnerstag (05.09.2019) bei der Gemeinde eingegangen. Die Antragstellerinnen möchten einen kleinen Winkelbungalow errichten. Dieser soll ein Walmdach mit einer Dachneigung von 22 Grad erhalten.

 

Gemäß den Festsetzungen des B-Plans Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenbach“ sind für diese Grundstücke (in diesem Fall Nr. 11) nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 30 bis 45 Grad vorgesehen. Die Antragstellerinnen könnten sich eine Dachneigung von 30 Grad vorstellen, aber sie würden ihren Winkelbungalow gerne mit einem Walmdach errichten.

 

Nach kurzfristiger Rücksprache mit  dem Städteplaner, Herrn Tischmann, fügt sich der beantragte Winkelbungalow, mit dem vorgesehenen Walmdach, nicht besonders gut in die zu erwartende Bebauung ein.

 

Da für heute Abend keine Beschlussvorlage mehr erstellt werden konnte, wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses (17.09.2019) eine ablehnende Beschlussvorlage vorbereiten.