Sitzung: 10.09.2019 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Der Verwaltungsbericht wird von Frau Hüllbrock und Frau Seydel verlesen.
a) Straßenkataster
Derzeit werden von der Verwaltung weitere Informationen eingeholt, um das
einzuführende Straßenkataster sinnvoll auszugestalten. Es soll spätestens im
kommenden Jahr vergeben und fertig gestellt werden.
b) Vermarktung
Neubaugebiet „Am Wäldchen/Mühlenweg“
Die Vermarktung der insgesamt 19 Grundstücke im Neubaugebiet „Am Wäldchen/Mühlenweg“ läuft. Zum aktuellen Zeitpunkt sind noch drei Grundstücke frei. Fünf Grundstücke sind bereits verkauft und 11 Grundstücke sind momentan reserviert. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vermarktungsplan, der dieser Niederschrift beigefügt ist.
c) Erneuerung
Wiekstraße
Die Arbeiten am mittleren Teil der Wiekstraße sind fertig gestellt. Die
Schlussrechnung liegt noch nicht vor.
d) Umgestaltung Bushaltestelle Münstersche Straße
Die Arbeiten an der Bushaltestelle Welfenallee an der Münsterschen Straße
sind größtenteils fertig gestellt. Als nächstes wird auf der Nordseite eine
Wartehalle aufgebaut.
e) Fußweg östlich
Regenrückhaltebecken Lindenallee
Der Bauantrag zum Fußweg östlich des Regenrückhaltebeckens an der Lindenallee wurde gestellt und liegt dem Landkreis Osnabrück zur Bearbeitung vor. Durch den Weg entsteht ein Eingriff in den Naturhaushalt, der durch das Wegerandstreifenprogramm (s. beigefügter Plan) ausgeglichen werden soll.
f)
Klimaschutzmanagement
Der entsprechende
Verwendungsnachweis für die ersten 3 Jahre für das Klimaschutzmanagement zur
Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes, ist beim Projektträger Jülich
termingerecht vorgelegt worden. Während dieser Förderperiode hat die Gemeinde
einen Zuschuss von 65 % erhalten.
Mit Schreiben vom 15. Juli 2019 hat die Gemeinde vom Projektträger
Jülich den Zuwendungsbescheid für das Anschlussvorhaben erhalten. Für die 2.
Förderperiode, vom 01.09.2019 bis zum
31.08.2021, erhält die Gemeinde einen Zuschuss von 40 %.
g) Antrag der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Energieeffiziente Bauweise in Bad
Rothenfelde zur Erreichung der Klimaziele
Bezüglich des Antrages der Grünen „Energieeffizientes Bauen“, soll
demnächst noch ein Informationstermin mit Vertretern der Klimaschutz- und
Energieagentur Niedersachsen und dem Klimateam des Landkreises Osnabrück
stattfinden.
Nach Möglichkeit soll die neue Klimaschutzmanagerin diesen Termin
koordinieren.
h) Stellungnahme der
Gemeinde zum Entwurf der FFH-Schutzgebiets-
verordnung „Teutoburger Wald/Kleiner Berg“
- Abwägung des
Landkreises Osnabrück
Der Ausschuss für Umwelt und Energie des Landkreises Osnabrück wird am 18.09.2019 die Beratungen zu den Eingaben aufnehmen, die zum Entwurf der FFH-Schutzgebietsverordnung eingegangen sind. Der abschließende Kreistagsbeschluss wird voraussichtlich am 30.09.2019 gefasst.
Auch die Gemeinde Bad Rothenfelde hat eine Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf abgegeben (Ratsbeschluss vom 26.04.2018, Niederschrift Nr. X/081/2018, Punkt 7).
Dazu hat die Kreisverwaltung den zuständigen politischen Gremien folgende Abwägungsvorschläge unterbreitet:
Stellungnahme
Gemeinde |
Abwägungsvorschlag
Kreisverwaltung |
Einem
Betretungsverbot außerhalb der Waldwege wird in der Zeit vom 15.02. bis zum
31.08. eines jeden Jahres nicht zugestimmt, da hiervon auch ca. 40 % der
Waldflächen betroffen sind, die nicht zu den signifikanten Lebensraumtypen
gehören. |
Die
Regelung zum Betretungsverbot vom 15.02. bis 31.08. wird beibehalten: Man
werde der besonderen Verpflichtung zum Schutz der lebensraumtypischen
Krautschicht nicht gerecht. Das Schutzgebiet sei als Gesamtheit mit
Wechselwirkungen zwischen den Lebensraumtypen und den Nichtlebensraumtypen zu
betrachten. |
Einer
Leinenpflicht für Hunde in der Zeit vom 16.7. bis zum 31.03. wird nicht
zugestimmt, da für die vorhandenen Lebensraumtypen (Gledermäuse, Groppe,
Neunauge) keine Gefahr besteht. Die
bestehende Leinenpflicht vom 01.04. bis 15.07. wird als ausreichend
angesehen. |
Die
Regelung wird grundsätzlich beibehalten, aber dahingehend modifiziert, dass
der Leinenzwang nur noch abseits von Straßen und Wegen gilt. |
Ein
Befahren der Waldwege mit Kfz der Nutzungsberechtigten der Bismarckhütte und
deren Mitarbeitern und Lieferfahrzeugen muss auch weiterhin ohne besondere
Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde möglich sein. |
Der
Sachverhalt wird berücksichtigt. Das Befahren der Straßen und Wege durch
Befugte ist zulässig. |
Das
Aufstellen von Wandertafeln und ähnlichen Einrichtungen soll auch noch
künftig ohne besondere Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde möglich
sein |
Das
Aufstellen oder Anbringen von Hinweis- und Warntafeln aufgrund anderer
Rechtsvorschriften sowie von Notfall-Rettungsschildern wird in der Verordnung
ohne besondere Genehmigung zugelassen; ansonsten bleibt der
Zustimmungsvorbehalt bestehen. |
Die in dem
Entwurf der Verordnung vorgesehene, von einer Genehmigung freigestellte
Einbaumenge von 100 kg/m² sollte auf 200 kg/m² ausgedehnt werden. Neben
milieuangepasstem Material sollten auch andere bewährte Natursteinmaterialien
in die Freistellungsbestimmungen aufgenommen werden. |
Einer
Erhöhung der freigestellten Einbaumenge wird nicht zugestimmt. Einen
Einbau anderer, bewährter Natursteinmaterialien wird in den künftigen
Freistellungsbestimmungen zugestimmt, sofern diese dem örtlichen pH-Wert
entsprechen. |
Aus
Sicherheitsgründen sollte von einer Ausweisung von Habitatbäumen in einem
Abstand von 30 m zu Waldwegen abgesehen werden, um eine unangemessene
Verkehrssicherungspflicht der betroffenen Waldeigentümer und -besitzer
auszuschließen. |
Der
Landkreis schließt sich dieser Empfehlung an. |
Die Abwägungstabelle des Landkreises wird dem Protokoll als
Anlage beigefügt.
i) Anträge
Wohnraumversorgung
Aufgrund der Fülle der insgesamt zu beratenden Punkte konnte die Bearbeitung der vorliegenden Anträge zur Wohnraumversorgung (SPD sowie FPD-Striedelmeyer-Dreyer-Gruppe) noch nicht geleistet werden. Die Verwaltung hat dazu bereits mit der Recherche begonnen, kann jedoch noch kein Ergebnis vorlegen. Es wird versucht, den Punkt in die nächste Sitzungsrunde im Dezember einzubringen.
i) Bepflanzung
Kreisel Bahnhofstraße/Niedersachsenring
Die Fa. Meyer zu Hörste ist am Montag (09.09.2019) mit der Umgestaltung
des Kreisels L94/Bahnhofstraße angefangen. Bis Ende der Woche sollen die drei
Tropfen modelliert und die kleinen Mauern gebaut werden. Anschließend werden
die Sträucher gepflanzt. Die weitere Bepflanzung, u. a. mit Stauden, erfolgt
dann in den nächsten Wochen.
j) Ländlicher Wegebau
Bezüglich einer Neuordnung der Grundstücksverhältnisse an der Ulmenallee
zwischen der Einmündung „Im Erpener Feld“ und dem Süßbach entsprechend den
tatsächlichen Gegebenheiten, sowie bezüglich der Frage des Grundstückserwerbes
eines drei Meter breiten Streifens auf der Nordseite der Straße „Im Erpener
Feld“ steht die Verwaltung im Kontakt mit dem Eigentümer der angrenzenden
Flächen.
Eine abschließende Vereinbarung wurde noch nicht erzielt.
Die für die Ulmenallee beauftragten Bodenproben wurden zwischenzeitlich
entnommen. Der Bericht liegt noch nicht vor, jedoch wurde die Information
weitergegeben, dass eine PAK-Belastung vorliegt.
k) SSG – Erweiterung
Fuchskuhle – Sachstand Nachtragsantrag
Zur Erweiterung des Schießstandes an der Fuchskuhle wurde ein Nachtragsantrag erforderlich. Die Untere Naturschutzbehörde hat eine Ersatzaufforstung gefordert, für die im Rahmen eines Ortstermins im August 2019 eine geeignete Fläche gefunden wurde. Der landschaftspflegerische Fachbeitrag wird nun überarbeitet; eine Genehmigung wurde in Aussicht gestellt.
l) Neue Beleuchtung
im Kurpark
Im Kurpark im Bereich Westeingang des Kurmittelhauses werden derzeit die
hier vorhandenen Kugelleuchten gegen Leuchten des gleichen Typs wie auf dem
Vorplatz der Therme ausgetauscht.
m) Befreiungsantrag „Am
Wäldchen/Mühlenbach“
Der als Tischvorlage vorgelegte Befreiungsantrag ist am letzten
Donnerstag (05.09.2019) bei der Gemeinde eingegangen. Die Antragstellerinnen
möchten einen kleinen Winkelbungalow errichten. Dieser soll ein Walmdach mit
einer Dachneigung von 22 Grad erhalten.
Gemäß den Festsetzungen des B-Plans Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenbach“ sind
für diese Grundstücke (in diesem Fall Nr. 11) nur Satteldächer mit einer
Dachneigung von 30 bis 45 Grad vorgesehen. Die Antragstellerinnen könnten sich
eine Dachneigung von 30 Grad vorstellen, aber sie würden ihren Winkelbungalow
gerne mit einem Walmdach errichten.
Nach kurzfristiger Rücksprache mit
dem Städteplaner, Herrn Tischmann, fügt sich der beantragte
Winkelbungalow, mit dem vorgesehenen Walmdach, nicht besonders gut in die zu
erwartende Bebauung ein.
Da für heute Abend keine Beschlussvorlage mehr erstellt werden konnte, wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses (17.09.2019) eine ablehnende Beschlussvorlage vorbereiten.