Sitzung: 10.09.2019 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: X/2019/378
Zur Erschließung des Baugebietes „Auf dem Kalwerkamp“ wurde am
17.07.2014 / 18.08.2014 ein Vertrag zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und
der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) geschlossen. In diesem Vertrag
hat sich die Gemeinde verpflichtet, die Erschließungsanlagen (hier: gemischte
Straßenverkehrsfläche sowie Fuß- und Radweg) zu übernehmen und für deren
Unterhaltung und Verkehrssicherheit zu sorgen. Die eigentumsrechtliche
Übertragung der Flächen auf die Gemeinde wurde bereits vorgenommen.
Die Verkehrsflächen sind nun noch gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes
(NStrG) zu widmen und damit auch rechtlich dem öffentlichen Verkehr zugänglich
zu machen.
Durch die Widmung werden die sich aus der Straßenbaulast der Gemeinde
ergebenden Rechte und Pflichten offiziell begründet. Außerdem wird hierdurch
jedem der Gebrauch der gemischten Straßenverkehrsfläche bzw. des Fuß- und
Radweges im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet.
Die beigefügte Widmungsverfügung ergibt sich aus den Widmungsrichtlinien.
Sie wird nach dem Ratsbeschluss durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht sowie
im Internet veröffentlicht.
Beschlussvorschlag:
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55 „Südlich der Lindenallee“ verlaufende Gemeindestraße „Auf dem Kalwerkamp“ samt der dazugehörigen Fuß- und Radwegeverbindung zur Straße „Zum Kahnteich“, bestehend aus den Flurstücken 263/1, 243/1 und 172/15, alle gelegen in der Flur 10, Gemarkung Bad Rothenfelde, wird mit Wirkung zum 01.10.2019 öffentlich gewidmet. Einzelheiten ergeben sich aus dem zum Beschluss gehörenden Lageplan.
Ohne weitere Diskussion ergeht folgender Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55 „Südlich der Lindenallee“ verlaufende Gemeindestraße „Auf dem Kalwerkamp“ samt der dazugehörigen Fuß- und Radwegeverbindung zur Straße „Zum Kahnteich“, bestehend aus den Flurstücken 263/1, 243/1 und 172/15, alle gelegen in der Flur 10, Gemarkung Bad Rothenfelde, wird mit Wirkung zum 01.10.2019 öffentlich gewidmet. Einzelheiten ergeben sich aus dem zum Beschluss gehörenden Lageplan.