Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Am 13. August 2019 hat ein Gespräch zu dem Thema „Wegerandstreifen, weiteres Vorgehen“ stattgefunden, siehe hierzu den anliegenden Vermerk.

Es wurde vereinbart, den Beschluss des Gemeinderates vom 27.06.2018 zu ändern.

 

Bisheriger Beschluss:

Der Kompensationsflächenpool Wegerandstreifen soll je nach Bedarf umgesetzt werden. Auf dieser Grundlage sind die Eigentumsgrenzen der gemeindlichen Wegparzellen in Absprache mit den betroffenen Anliegern zu ermitteln.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Eigentumsgrenzen der gemeindlichen Parzellen schon ermittelt sind und die erforderlichen Eichenspaltpfähle schon komplett gesetzt sind, ist es sinnvoll jetzt auch schon die Kompensationsfläche anzulegen.

 

Bezüglich der Finanzierung und der langfristigen Betreuung sollte mit der NLG der bestehende Dienstleistungsvertrag genutzt werden oder ein gesonderter Dienstleistungsvertrag (wg. des finanziellen Umfanges) abgeschlossen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Punkt 2 des Beschlusses vom 27.06.2018 wird wie folgt geändert:

 

Auf Grundlage der Eigentumsgrenzen der gemeindlichen Wegparzellen (sind im Frühjahr 2019 festgestellt worden) sollen alle Flächen gemäß der vorliegenden Planung angelegt werden, d. h. es wird ein Kompensationsflächenpool gebildet.

 

Die gesamten Kosten fallen dann jetzt an. Für die späteren Projekte können dann, je nach Notwendigkeit, die entsprechenden Ökopunkte abgebucht und abgerechnet werden.

 

Mit der NLG sind Gespräche mit dem Ziel zu führen, die Aufgabe „Wegerandstreifen-programm“ (Beschaffung, Anlegen, Unterhaltung und ggfs. Verkauf von als Kompensations-flächen nutzbare Wegerandstreifen) im Rahmen des bereits bestehenden Dienstleistungs-vertrages vom 28.10.2016 oder über einen gesonderten Dienstleistungsvertrag mit eigenem Verfahrenskonto der NLG zu übertragen.  


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Der Punkt 2 des Beschlusses vom 27.06.2018 wird wie folgt geändert:

 

Auf Grundlage der Eigentumsgrenzen der gemeindlichen Wegparzellen (sind im Frühjahr 2019 festgestellt worden) sollen alle Flächen gemäß der vorliegenden Planung angelegt werden, d. h. es wird ein Kompensationsflächenpool gebildet.

 

Die gesamten Kosten fallen dann jetzt an. Für die späteren Projekte können dann, je nach Notwendigkeit, die entsprechenden Ökopunkte abgebucht und abgerechnet werden.

 

Mit der NLG sind Gespräche zu führen, damit die langfristige Betreuung der Kompensationsflächen über den bestehenden Dienstleistungsvertrag abgesichert wird.


Vorsitzender Albers berichtet, dass ursprünglich vorgesehen war,  das Wegerandstreifenprogramm jeweils bei Bedarf sukzessiv umzusetzen. Zwischenzeitlich hat die gemeindliche Baumschutzkommission eine Besichtigung der Wegerandstreifen in Bramsche durchgeführt. Dort wurde unbedingt eine sofortige Umsetzung in einem Zug empfohlen. Dieser Empfehlung haben sich die Mitglieder der Baumschutzkommission angeschlossen, da dass die Umsetzung noch in diesem Jahr erfolgen soll. Die Ausschreibung durch das begleitende Büro, Forsthof Artland GmbH, wurde bereits durchgeführt.

 

Ratsvorsitzender Tesch erkundigt sich nach der Umsetzung. Dazu führt Vorsitzender Albers aus, dass die Böden in den betreffenden Streifen vorbereitet und dann eingesät werden. Die vom Ratsvorsitzenden Tesch erfragten Kosten sind noch nicht genau bekannt.

 

Ratsherr Beetz berichtet, dass die Fraktion der Grünen die vorgesehene Änderung mit der sofortigen Umsetzung des Wegerandstreifenprogrammes begrüßt.