Vorsitzender Albers berichtet über die Vorberatungen, die zum Vorentwurf der Planungen zur Umgestaltung des ZOB bereits erfolgt sind. Der Entwurf dieser Planungen sei zwischenzeitlich mit den Vertretern der gemeindlichen Verkehrskommission erörtert worden. Gemeinsam mit dem stellv. Vorsitzenden des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Ratsherrn Meyer zu Theenhausen,  ist Vorsitzender Albers der Auffassung, dass der Entwurf im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss zu erörtern sei. Der Punkt wurde dementsprechend in die heutige Tagesordnung aufgenommen.

 

Herr Breitzke berichtet anhand des der Niederschrift beigefügten Entwurfsplanes, des Regelquerschnitts und der Kostenaufstellung, dass die Erarbeitung des Entwurfs auf Grundlage der im Gemeinderat beschlossenen, bestandsorientierten Variante erfolgt ist. Der Förderantrag sei fristgemäß Ende Mai bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen GmbH (LNVG) eingereicht worden. Von dort sei eine Eingangsbestätigung gesendet worden, in der weitere Planunterlagen gefordert worden sind. Bei der Erarbeitung dieser Unterlagen durch das Büro SHP seien Fragen aufgetaucht, über die in einem Ortstermin mit dem Büro und der Verwaltung diskutiert worden sei. Dabei wurde festgestellt, dass eine Beteiligung des Bürgermeisters und von Vertretern der Fraktionen erforderlich ist. Dementsprechend wurde ein Termin mit der Verkehrskommission anberaumt. Die geplante Bushaltestelle weise an beiden Straßenseiten insgesamt fünf Haltepunkte auf (2 an der Nordseite und 3 an der Südseite). Die maximale Fördersumme (170.000 € pro Haltepunkt = 850.000 €, davon 75 %) werde durch die hiesigen Planungen nicht erreicht. Zwischenzeitlich habe sich herausgestellt, dass der geplante Fußgängerüberweg nicht förderfähig sei.

 

In dem Termin mit der Verkehrskommission sei besprochen worden, dass 5 Bäume zu fällen seien. Außerdem sei Strauchwerk zu roden, so Herr Breitzke. Diese Eingriffe sollen ortsnah kompensiert werden. Des Weiteren sei besprochen worden, den Beginn der Umbaumaßnahme bis an den heristo-Kreisel vorzuziehen und die beiden Taxistände in Richtung Osten zu verschieben. Die bisher im Bereich der Kita St. Elisabeth bestehenden Parkstände sollen entfernt werden, da die Kita eine Vereinbarung mit der Eigentümerin des nahegelegenen Grundstückes „Bahnhofstraße 27“ (Parkplatz für die Eisdiele) habe. Die Eltern dürfen dort parken, um ihre Kinder in die Kita zu bringen oder sie dort abzuholen.

 

Das Kioskgebäude an der Südseite des ZOB werde modernisiert und erhalte ein neues Vordach als Wetterschutz, berichtet Herr Breitzke. Für die Option einer öffentlichen Toilettenanlage sei ein Anschluss an den Schmutzwasserkanal herzurichten. Derzeit sei die nicht förderfähige Toilettenanlage aber nicht Gegenstand der Planungen. Auf der Nordseite des ZOB werde eine Wartehalle auf dem Privatgrundstück „Bahnhofstraße 25“ hergerichtet, die Grundstückseigentümerin habe bereits zugestimmt. Die neue Beleuchtung an beiden Seiten des ZOB soll der Beleuchtung des Vorplatzes der carpesol SpaTherme entsprechen, wobei der Fußgängerüberweg allerdings zwingend mit einer technischen Beleuchtung auszustatten sei.

 

Herr Breitzke führt weiter aus, dass auf der Südseite des ZOB eine Mobilitätsstation mit überdachten Fahrradparkplätzen geplant ist. Neben abschließbaren Fahrradboxen sei eine Servicestation vorgesehen, in der an einem Automaten Fahrradschläuche erworben werden und Reifen aufgepumpt werden können.

 

Die Fahrbahn der Bahnhofstraße sei zwar nicht förderfähig, aber dennoch Bestandteil der Entwurfsplanung, so Herr Breitzke. Die verschmälerte Fahrbahn soll als Tempo-20-Bereich ausgewiesen werden. Nach der Planung erfolgt der Umbau der Bushaltestelle mit der Fahrbahn in niveaugleicher Form (wie Begegnungszone Frankfurter Straße, allerdings mit asphaltierter Fahrbahn). Nach Abzug der Gesamtkosten verbleibt (bei Umgestaltung der Fahrbahn) ein Eigenanteil in Höhe von 545.000 €, von dem ggf. noch Ausbaubeiträge abzuziehen sind, die seitens der Anlieger für eine Umgestaltung der Fahrbahn entrichtet werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Kostenschätzung, die der Niederschrift beigefügt wird.

 

Ratsherr Bunselmeyer möchte wissen, ob in den ermittelten Kosten die Aufwendungen für die Mobilitätsstation, die Modernisierung des ZOB-Gebäudes und die öffentliche Toilettenanlage enthalten sind. Diese seien in der Position „Südseite ZOB“ pauschal enthalten, so Herr Breitzke. Die Kosten für die öffentliche Toilettenanlage seien in der Kalkulation nicht enthalten; die Toiletten seien übrigens nicht förderfähig. Auf den Einwand des Ratsherrn Meyer zu Theenhausen, dass auf der Südseite des ZOB kein Schmutzwasserkanal liegt, regt Herrn Breitzke an, diesen vorsorglich von der Nordseite der Fahrbahn aus zu verlegen, um ggf. einen späteren Mehraufwand zu vermeiden.

 

Von Ratsherrn Bunselmeyer wird außerdem erfragt, ob eine Erneuerung der Fahrbahn unabdingbar sei. Nach seinem Empfinden gebe es im Ort Straßen mit wesentlich schlechterem Zustand. Herr Breitzke führt aus, dass eine Fahrbahnerneuerung nicht zwingend erforderlich sei. Dennoch mache sie Sinn, wenn die Fahrbahn verschmälert und mit der Bushaltestelle niveaugleich gestaltet werden soll (analog Begegnungszone Frankfurter Straße). Zu einem späteren Zeitpunkt lasse sich dies nur unter erheblichem Aufwand nachholen. Außerdem sei zu beachten, dass zum jetzigen Zeitpunkt zumindest ein 1 m breiter Fahrbahnstreifen (jeweils neben der Busspur) mit 75 % gefördert werden kann, was in späteren Jahren nicht mehr der Fall sei.

 

Ratsherr Bunselmeyer erkundigt sich, ob von einer PAK-Belastung der Fahrbahn auszugehen ist. Herr Breitzke führt aus, dass diesbezügliche Entsorgungskosten zu einem bestimmten Prozentsatz in die Kostenermittlung eingeflossen seien, zumal auch bei der letztjährigen Unterhaltungsmaßnahme zwischen der Lindenallee und dem Kreisverkehrsplatz Bahnhofstraße/L 94 eine PAK-Belastung festgestellt worden ist.

 

Ratsvorsitzender Tesch befürchtet, dass ein Fußgängerüberweg auf der Länge der Umbaumaßnahme nicht ausreichend sein könnte. Herr Breitzke führt aus, dass aufgrund der vorgeschriebenen Kasseler Borde, die beidseitig an der Bushaltestelle anzuordnen sind (Hochbord auf ganzer Länge) kein weiterer Fußgängerüberweg möglich sei. Dieser ergebe sich daher zwangsläufig an der jetzt geplanten Stelle. Herr Breitzke gibt aber zu bedenken, dass sowohl am heristo-Kreisel wie auch an der Kath. Kirche weitere Fußgängerüberwege bestehen.

 

Herr Mayer möchte wissen, ob der Kiosk bestehen bleiben soll. Dies wird von Herrn Breitzke bejaht, das Gebäude werde modernisiert.

 

Vorsitzender Albers fasst zusammen, dass nach der derzeitigen Beschlusslage lediglich eine beidseitige Umgestaltung der Bushaltestelle nach der bestandsorientierten Variante vorgesehen sei. Sofern auch die Fahrbahn erneuert werden soll, wäre dies noch in den entsprechenden Gremien zu beraten. S. E. sind Fahrbahnen andernorts in einem wesentlich schlechteren Zustand.