Sitzung: 26.09.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2019/350
Gemäß der im Beschluss des Gemeinderates vom 08.09.2010 festgelegten Wertgrenzen entscheidet der Verwaltungsausschuss über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 111 Abs. 7 NKomVG bei einem Betrag von 100 bis 2.000 €. Über die Annahme darüber hinausgehender Beträge entscheidet der Rat.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss (in der Anlage gelb gekennzeichnet) bzw. der Rat (in der Anlage rosa gekennzeichnet) nimmt die im 1. Quartal 2019 an die Gemeinde Bad Rothenfelde geleisteten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 111 Abs. 7 NKomVG an.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Der Rat (in der Anlage rosa gekennzeichnet) nimmt die im 1. Quartal 2019 an die Gemeinde Bad Rothenfelde geleisteten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 111 Abs. 7 NKomVG an.