Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig bei 2 Enthaltungen):
Durch die Auflösung
des Kur- und Verkehrsvereins (KVV) werden die Anteile des KVV zum Buchwert an
die Kurverwaltung Bad Rothenfelde übertragen.
Die Vertreter der
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH werden
angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde
GmbH einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.