Sitzung: 26.09.2019 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltung: 3
Vorlage: X/2019/381
Der
Masterplan Bad Rothenfelde 2030 wurde mit großer Bürgerbeteiligung erarbeitet
und anschließend als strategisches Leitbild vom Gemeinderat beschlossen. Ein
wesentliches Handlungsziel des Masterplans 2030 sieht den Erhalt des Kurhauses
(ob als Sanierung oder als Neubau) bzw. eine attraktive Versammlungsstätte in
Bad Rothenfelde ausdrücklich vor. Dabei ist hervorzuheben, dass vorrangig der
Erhalt oder eben ein Neubau eines entsprechenden Kursaals in vergleichbarer
Größe mit dem derzeitigen Saal im Kurhaus gewünscht wird. Der Bereich des
jetzigen Kurhauses solle städtebaulich (weiter) entwickelt werden.
Die
Hotelbedarfsanalyse PROJECT M vom 17.06.2019 sieht für den Standort Parkstraße
3/bisheriges Kurhausgrundstück „eine hohe Eignung für ein repräsentatives
Tagungs- und Wellnesshotel“. Zwar schließt PROJECT M eine Umnutzung des
bestehenden Kurhausgebäudes nicht grundsätzlich aus, sieht dies aber eher
kritisch.
Unter
Berücksichtigung des Kurhaus-Gutachtens „Bestandsanalyse und Bewertung“ der
assmann Münster GmbH vom 08.04.2019 (→Sanierung deutlich teurer als
Abriss und Neubau) wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das bestehende
Kurhaus abzureißen und somit als
strategisches Ziel die Neuausrichtung des Grundstückes Parkstraße 3 in Form
eines Hotels im gehobenen Segment in Verbindung mit einem Veranstaltungssaal in
vergleichbarer Größenordnung wie heute vorhanden anzustreben.
Um dieses
Ziel zu erreichen, sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Arbeitsschritte
bzw. Maßnahmen nach Auffassung der Verwaltung einerseits sinnvoll und
andererseits – zumindest zum Teil – zwingend erforderlich.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte zu gegebener Zeit (nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie) ein geeignetes Fachbüro (Vergaberechtsanwalt/Projektsteuerung) hinzugezogen werden.
Beschlussvorschlag:
Ziel:
Gestützt
auf den Masterplan Bad Rothenfelde 2030 (Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2019)
und der Hotelbedarfsanalyse PROJECT M in der Fassung vom 17.06.2019 verfolgt
die Gemeinde Bad Rothenfelde als zukünftige Nutzungszwecke auf dem Grundstück
Parkstraße 3 (jetziges Kurhaus, noch im Eigentum der
BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH), vorrangig:
- Hotel im gehobenen Segment
in
Verbindung mit einem
- Veranstaltungssaal mit einer Kapazität
von bis zu 499 Sitzplätzen in Reihenbestuhlung (vergleichbar mit der Größe im
jetzigen Kurhaus).
Arbeitsschritte/Maßnahmen:
Zur
Erreichung dieses Ziels werden folgende (erste) Arbeitsschritte bzw. Maßnahmen
durchgeführt:
1. Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
überträgt ihren derzeitigen 10%igen Geschäftsanteil
an der BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH unentgeltlich an die verbleibenden
Gesellschafter. Mit der Übertragung wird die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
von sämtlichen BRIG-Gesellschafterverpflichtungen entbunden.
2. Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
kauft das Kurhausgrundstück
Parkstraße 3 vom jetzigen Grundstückseigentümer BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH
zurück. Einzelheiten zu Kaufpreis und weiteren Vertragsmodalitäten werden in
nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.
3. Zur Finanzierung des beabsichtigten
Rückkaufes wird die Gemeinde die Kapitalausstattung
der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH in erforderlichem Umfang (Kaufpreis plus
Abrisskosten) erhöhen.
4. Gestützt auf das Gutachten der assmann
Münster GmbH vom 08.04.2019 spricht sich der Gemeinderat für den Abriss des bestehenden Kurhauses aus.
Aus Kostengründen wird eine Sanierung/Erneuerung des bestehenden Kurhauses
nicht weiter verfolgt.
5. Zur Ermittlung der durch einen möglichen Abriss entstehenden Kosten
(u. a. für Altlastenbetrachtung mit Bauschadstoffuntersuchung etc.) ist ein
geeignetes Fachbüro durch die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH zu
beauftragen.
6. Zur Finanzierung der durch Abriss und
a. o. Abschreibung entstehenden Kosten wird ein entsprechender Zuschuss beim Landkreis Osnabrück
beantragt (Hinweis: Gleichbehandlung mit Bad Iburg beim dortigen Kurhaus-Abriss
in 2010).
7. Als Grundlage für ein später
durchzuführendes, voraussichtlich EU-weites,
Vergabeverfahren (in Betracht kommen z. B. Investorenwettbewerb,
Architektenwettbewerb etc.) ist ein Katalog
mit erwünschten bzw. unerwünschten Ausnutzungen und Bebauungsmöglichkeiten für
das Grundstück Parkstraße 3 seitens der Gemeinde vorzugeben. Hierzu ist eine
Vor- bzw. Machbarkeitsstudie für das
Grundstück Parkstraße 3 in Auftrag zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt,
als Grundlage für eine entsprechende freihändige Vergabe dieser freiberuflichen
Leistung drei Vergleichsangebote einzuholen.
8. Um dem nationalen Haushaltsrecht wie
auch den Belangen des EU-Rechts nachzukommen, ist als Grundlage für eine
spätere Konzept- bzw. Auftragsvergabe mit evtl. einhergehendem (Teil-)Verkauf
des Grundstückes ein Verkehrswertgutachten
in Auftrag zu geben. Dabei ist auch das gegenüberliegende
Kurhaus-Parkplatzgrundstück mit einzubeziehen.
Weisung an die Vertreter der
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH:
Die
Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
werden angewiesen, einen entsprechenden Beschluss in der
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
herbeizuführen.
Unter Berücksichtigung der Ergänzungswünsche des Tourismusausschusses am
09.09.2019 (TOP 2) und des Verwaltungsausschusses vom 17.09.2019 (TOP 14)
ergeht folgender
Beschlussvorschlag
(16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen):
Ziel:
Gestützt auf den
Masterplan Bad Rothenfelde 2030 (Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2019 –
Handlungsfeld 1 - Bad Rothenfelde als
Tourismus- und Gesundheitsstandort
Ziel 8: In Bad
Rothenfelde wird im Zentrum ein (Bürger-)Haus für Kultur, Bildung,
Begegnung und Gesundheit als Treffpunkt für alle Generationen, Bürgerinnen und
Bürger und Gäste erhalten und gepflegt
sowie
Handlungsfeld 4 - Ortsentwicklung,
Infrastruktur und Wirtschaft in Bad Rothenfelde - Ziel 8: Bad Rothenfelde
verfügt über eine attraktive Versammlungsstätte, die auch für den Südkreis
insgesamt nutzbar ist. Dazu wird ein überregionales Nutzungskonzept für den
Standort des Kurhauses erarbeitet. Der Bereich des jetzigen Kurhauses wird
städtebaulich (weiter)entwickelt.
Grundlage dieser strategischen Weiterentwicklung sind ergebnisoffene
Nutzungsvorschläge und nach (politischer) Prioritätensetzung die Initiierung
eines Wettbewerbs zur konkreten Ausgestaltung. Der Erhalt des Gebäudes ist
dabei nicht erste Priorität
und der
Hotelbedarfsanalyse PROJECT M in der Fassung vom 17.06.2019 verfolgt die
Gemeinde Bad Rothenfelde als zukünftige Nutzungszwecke auf dem Grundstück
Parkstraße 3 (jetziges Kurhaus, noch im Eigentum der
BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH), vorrangig:
-
Hotel im gehobenen Segment
in
Verbindung mit einem
-
Veranstaltungssaal mit einer
Kapazität von bis zu 499 Sitzplätzen in Reihenbestuhlung (vergleichbar mit der
Größe im jetzigen Kurhaus).
Arbeitsschritte/Maßnahmen:
Zur
Erreichung dieses Ziels werden folgende (erste) Arbeitsschritte bzw. Maßnahmen
durchgeführt:
1.
Die
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH überträgt ihren derzeitigen 10%igen Geschäftsanteil an der
BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH unentgeltlich an die verbleibenden
Gesellschafter. Mit der Übertragung wird die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
von sämtlichen BRIG-Gesellschafterverpflichtungen entbunden.
2.
Die
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH kauft
das Kurhausgrundstück Parkstraße 3 vom jetzigen Grundstückseigentümer
BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH zurück. Einzelheiten zu Kaufpreis und weiteren
Vertragsmodalitäten werden in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.
3.
Zur
Finanzierung des beabsichtigten Rückkaufes wird die Gemeinde die Kapitalausstattung der Kurverwaltung
Bad Rothenfelde GmbH in erforderlichem Umfang (Kaufpreis plus Abrisskosten)
erhöhen.
4.
Gestützt
auf das Gutachten der assmann Münster GmbH vom 08.04.2019 spricht sich der
Gemeinderat für den Abriss des
bestehenden Kurhauses aus. Aus Kostengründen wird eine Sanierung/Erneuerung des
bestehenden Kurhauses nicht weiter verfolgt.
5.
Zur Ermittlung der durch einen möglichen Abriss entstehenden Kosten (u. a. für Altlastenbetrachtung
mit Bauschadstoffuntersuchung etc.) ist ein geeignetes Fachbüro durch die
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH zu beauftragen.
6.
Zur
Finanzierung der durch Abriss und a. o. Abschreibung entstehenden Kosten wird
ein entsprechender Zuschuss beim
Landkreis Osnabrück beantragt (Hinweis: Gleichbehandlung mit Bad Iburg beim
dortigen Kurhaus-Abriss in 2010).
7.
Als
Grundlage für ein später durchzuführendes, voraussichtlich EU-weites, Vergabeverfahren (in Betracht kommen z. B.
Investorenwettbewerb, Architektenwettbewerb etc.) ist ein Katalog mit erwünschten bzw. unerwünschten Ausnutzungen und
Bebauungsmöglichkeiten für das Grundstück Parkstraße 3 seitens der Gemeinde
vorzugeben. Hierzu ist eine Vor- bzw. Machbarkeitsstudie
für das Grundstück Parkstraße 3 in Auftrag zu geben. Die Verwaltung wird
beauftragt, als Grundlage für eine entsprechende freihändige Vergabe dieser
freiberuflichen Leistung drei Vergleichsangebote einzuholen.
8.
Um
dem nationalen Haushaltsrecht wie auch den Belangen des EU-Rechts nachzukommen,
ist als Grundlage für eine spätere Konzept- bzw. Auftragsvergabe mit evtl.
einhergehendem (Teil-)Verkauf des Grundstückes ein Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben. Dabei ist auch das
gegenüberliegende Kurhaus-Parkplatzgrundstück mit einzubeziehen.
Weisung an die
Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH:
Die
Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
werden angewiesen, einen entsprechenden Beschluss in der
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
herbeizuführen.
Ratsherr Brinkmann spricht sich unter Hinweis auf die Masterplanzielsetzung zum Kurhaus und die dort formulierten Wünsche der Bürgerschaft zur Nachfolgenutzung des Kurhauses dafür aus, den Passus „Hotel im gehobenen Segment“ aus dem Beschlussvorschlag zu streichen und erhebt dies zum Antrag. Dieser Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Beig. Albers begrüßt zunächst die Aufnahme der Masterplanzielsetzungen in den Beschlussvorschlag. Den Hinweisen von Ratsherrn Brinkmann könne er folgen. Auch er ist gegen die Formulierung „vorrangig Hotel“; stimme der Beschlussvorlage aber zu, da er davon ausgehe, das Politik gemeinsam mit Verwaltung den konkreten Arbeitsauftrag für eine Vor- bzw. Machbarkeitsstudie formuliert, sobald ein geeignetes Büro für diese Aufgabe gefunden worden ist.
Bürgermeister Rehkämper spricht sich für die im Beschlussvorschlag formulierte Hauptzielrichtung aus und bezieht sich dabei auf die gutachterlichen Aussagen der Hotelbedarfsanalyse. Ähnlich wie Beig. Albers ist er der Auffassung, dass sich im weiteren Arbeitsprozess durchaus weitere bzw. abweichende Vorschläge zur Nachfolgenutzung ergeben könnten.
Ratsfrau Pohlmann sieht in der Folgenutzung „Hotel im gehobenen Segment“ die richtige Zielsetzung. Diese wurde im Tourismusausschuss deutlich herausgearbeitet und entsprechend vorgeschlagen.
Ratsfrau Temme spricht sich gegen einen Grundstücksverkauf aus (Ziffer 8 des Beschlussvorschlages). Dieses „Sahnestück“ dürfe nicht verkauft werden und müsse in der Obhut der Gemeinde verbleiben.
Sowohl Bürgermeister Rehkämper als auch der Ratsvorsitzende pflichten dem im Grundsatz bei. Ob ein solcher, durchaus nachvollziehbarer Wunsch letztlich realistisch und durchsetzbar sei, werde der weitere Arbeits-/Verfahrensablauf zeigen. In jedem Fall müsse aber die Zeitschiene berücksichtigt werden, d.h. zunächst müsse das Grundstück erworben werden.