Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltung: 3

Der Masterplan Bad Rothenfelde 2030 wurde mit großer Bürgerbeteiligung erarbeitet und anschließend als strategisches Leitbild vom Gemeinderat beschlossen. Ein wesentliches Handlungsziel des Masterplans 2030 sieht den Erhalt des Kurhauses (ob als Sanierung oder als Neubau) bzw. eine attraktive Versammlungsstätte in Bad Rothenfelde ausdrücklich vor. Dabei ist hervorzuheben, dass vorrangig der Erhalt oder eben ein Neubau eines entsprechenden Kursaals in vergleichbarer Größe mit dem derzeitigen Saal im Kurhaus gewünscht wird. Der Bereich des jetzigen Kurhauses solle städtebaulich (weiter) entwickelt werden.

 

Die Hotelbedarfsanalyse PROJECT M vom 17.06.2019 sieht für den Standort Parkstraße 3/bisheriges Kurhausgrundstück „eine hohe Eignung für ein repräsentatives Tagungs- und Wellnesshotel“. Zwar schließt PROJECT M eine Umnutzung des bestehenden Kurhausgebäudes nicht grundsätzlich aus, sieht dies aber eher kritisch.

 

Unter Berücksichtigung des Kurhaus-Gutachtens „Bestandsanalyse und Bewertung“ der assmann Münster GmbH vom 08.04.2019 (→Sanierung deutlich teurer als Abriss und Neubau) wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das bestehende Kurhaus abzureißen und somit als strategisches Ziel die Neuausrichtung des Grundstückes Parkstraße 3 in Form eines Hotels im gehobenen Segment in Verbindung mit einem Veranstaltungssaal in vergleichbarer Größenordnung wie heute vorhanden anzustreben.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Arbeitsschritte bzw. Maßnahmen nach Auffassung der Verwaltung einerseits sinnvoll und andererseits – zumindest zum Teil – zwingend erforderlich.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte zu gegebener Zeit (nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie) ein geeignetes Fachbüro (Vergaberechtsanwalt/Projektsteuerung) hinzugezogen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Ziel:

 

Gestützt auf den Masterplan Bad Rothenfelde 2030 (Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2019) und der Hotelbedarfsanalyse PROJECT M in der Fassung vom 17.06.2019 verfolgt die Gemeinde Bad Rothenfelde als zukünftige Nutzungszwecke auf dem Grundstück Parkstraße 3 (jetziges Kurhaus, noch im Eigentum der BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH), vorrangig:

 

- Hotel im gehobenen Segment

 

in Verbindung mit einem

 

- Veranstaltungssaal mit einer Kapazität von bis zu 499 Sitzplätzen in Reihenbestuhlung (vergleichbar mit der Größe im jetzigen Kurhaus).

 

Arbeitsschritte/Maßnahmen:

 

Zur Erreichung dieses Ziels werden folgende (erste) Arbeitsschritte bzw. Maßnahmen durchgeführt:

 

1.    Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH überträgt ihren derzeitigen 10%igen Geschäftsanteil an der BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH unentgeltlich an die verbleibenden Gesellschafter. Mit der Übertragung wird die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH von sämtlichen BRIG-Gesellschafterverpflichtungen entbunden.

 

2.    Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH kauft das Kurhausgrundstück Parkstraße 3 vom jetzigen Grundstückseigentümer BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH zurück. Einzelheiten zu Kaufpreis und weiteren Vertragsmodalitäten werden in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.

 

3.    Zur Finanzierung des beabsichtigten Rückkaufes wird die Gemeinde die Kapitalausstattung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH in erforderlichem Umfang (Kaufpreis plus Abrisskosten) erhöhen.

 

4.    Gestützt auf das Gutachten der assmann Münster GmbH vom 08.04.2019 spricht sich der Gemeinderat für den Abriss des bestehenden Kurhauses aus. Aus Kostengründen wird eine Sanierung/Erneuerung des bestehenden Kurhauses nicht weiter verfolgt.

 

5.    Zur Ermittlung der durch einen möglichen Abriss entstehenden Kosten (u. a. für Altlastenbetrachtung mit Bauschadstoffuntersuchung etc.) ist ein geeignetes Fachbüro durch die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH zu beauftragen.

 

6.    Zur Finanzierung der durch Abriss und a. o. Abschreibung entstehenden Kosten wird ein entsprechender Zuschuss beim Landkreis Osnabrück beantragt (Hinweis: Gleichbehandlung mit Bad Iburg beim dortigen Kurhaus-Abriss in 2010).

 

7.    Als Grundlage für ein später durchzuführendes, voraussichtlich EU-weites,  Vergabeverfahren (in Betracht kommen z. B. Investorenwettbewerb, Architektenwettbewerb etc.) ist ein Katalog mit erwünschten bzw. unerwünschten Ausnutzungen und Bebauungsmöglichkeiten für das Grundstück Parkstraße 3 seitens der Gemeinde vorzugeben. Hierzu ist eine Vor- bzw. Machbarkeitsstudie für das Grundstück Parkstraße 3 in Auftrag zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, als Grundlage für eine entsprechende freihändige Vergabe dieser freiberuflichen Leistung drei Vergleichsangebote einzuholen.

 

8.    Um dem nationalen Haushaltsrecht wie auch den Belangen des EU-Rechts nachzukommen, ist als Grundlage für eine spätere Konzept- bzw. Auftragsvergabe mit evtl. einhergehendem (Teil-)Verkauf des Grundstückes ein Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben. Dabei ist auch das gegenüberliegende Kurhaus-Parkplatzgrundstück mit einzubeziehen.

Weisung an die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH:

 

Die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH werden angewiesen, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH herbeizuführen.

 


Unter Berücksichtigung der Ergänzungswünsche des Tourismusausschusses am 09.09.2019 (TOP 2) und des Verwaltungsausschusses vom 17.09.2019 (TOP 14) ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen):

 

Ziel:

 

Gestützt auf den Masterplan Bad Rothenfelde 2030 (Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2019 –

 

Handlungsfeld 1 - Bad Rothenfelde als Tourismus- und Gesundheitsstandort

Ziel 8: In Bad Rothenfelde wird im Zentrum ein (Bürger-)Haus für Kultur, Bildung, Begegnung und Gesundheit als Treffpunkt für alle Generationen, Bürgerinnen und Bürger und Gäste erhalten und gepflegt

 

sowie

 

Handlungsfeld 4 - Ortsentwicklung, Infrastruktur und Wirtschaft in Bad Rothenfelde - Ziel 8: Bad Rothenfelde verfügt über eine attraktive Versammlungsstätte, die auch für den Südkreis insgesamt nutzbar ist. Dazu wird ein überregionales Nutzungskonzept für den Standort des Kurhauses erarbeitet. Der Bereich des jetzigen Kurhauses wird städtebaulich (weiter)entwickelt.
Grundlage dieser strategischen Weiterentwicklung sind ergebnisoffene Nutzungsvorschläge und nach (politischer) Prioritätensetzung die Initiierung eines Wettbewerbs zur konkreten Ausgestaltung. Der Erhalt des Gebäudes ist dabei nicht erste Priorität

 

und der Hotelbedarfsanalyse PROJECT M in der Fassung vom 17.06.2019 verfolgt die Gemeinde Bad Rothenfelde als zukünftige Nutzungszwecke auf dem Grundstück Parkstraße 3 (jetziges Kurhaus, noch im Eigentum der BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH), vorrangig:

 

- Hotel im gehobenen Segment

 

in Verbindung mit einem

 

- Veranstaltungssaal mit einer Kapazität von bis zu 499 Sitzplätzen in Reihenbestuhlung (vergleichbar mit der Größe im jetzigen Kurhaus).

 

Arbeitsschritte/Maßnahmen:

 

Zur Erreichung dieses Ziels werden folgende (erste) Arbeitsschritte bzw. Maßnahmen durchgeführt:

 

1.    Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH überträgt ihren derzeitigen 10%igen Geschäftsanteil an der BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH unentgeltlich an die verbleibenden Gesellschafter. Mit der Übertragung wird die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH von sämtlichen BRIG-Gesellschafterverpflichtungen entbunden.

 

2.    Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH kauft das Kurhausgrundstück Parkstraße 3 vom jetzigen Grundstückseigentümer BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH zurück. Einzelheiten zu Kaufpreis und weiteren Vertragsmodalitäten werden in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.

 

3.    Zur Finanzierung des beabsichtigten Rückkaufes wird die Gemeinde die Kapitalausstattung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH in erforderlichem Umfang (Kaufpreis plus Abrisskosten) erhöhen.

 

4.    Gestützt auf das Gutachten der assmann Münster GmbH vom 08.04.2019 spricht sich der Gemeinderat für den Abriss des bestehenden Kurhauses aus. Aus Kostengründen wird eine Sanierung/Erneuerung des bestehenden Kurhauses nicht weiter verfolgt.

 

5.    Zur Ermittlung der durch einen möglichen Abriss entstehenden Kosten (u. a. für Altlastenbetrachtung mit Bauschadstoffuntersuchung etc.) ist ein geeignetes Fachbüro durch die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH zu beauftragen.

 

6.    Zur Finanzierung der durch Abriss und a. o. Abschreibung entstehenden Kosten wird ein entsprechender Zuschuss beim Landkreis Osnabrück beantragt (Hinweis: Gleichbehandlung mit Bad Iburg beim dortigen Kurhaus-Abriss in 2010).

 

7.    Als Grundlage für ein später durchzuführendes, voraussichtlich EU-weites,  Vergabeverfahren (in Betracht kommen z. B. Investorenwettbewerb, Architektenwettbewerb etc.) ist ein Katalog mit erwünschten bzw. unerwünschten Ausnutzungen und Bebauungsmöglichkeiten für das Grundstück Parkstraße 3 seitens der Gemeinde vorzugeben. Hierzu ist eine Vor- bzw. Machbarkeitsstudie für das Grundstück Parkstraße 3 in Auftrag zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt, als Grundlage für eine entsprechende freihändige Vergabe dieser freiberuflichen Leistung drei Vergleichsangebote einzuholen.

 

8.    Um dem nationalen Haushaltsrecht wie auch den Belangen des EU-Rechts nachzukommen, ist als Grundlage für eine spätere Konzept- bzw. Auftragsvergabe mit evtl. einhergehendem (Teil-)Verkauf des Grundstückes ein Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben. Dabei ist auch das gegenüberliegende Kurhaus-Parkplatzgrundstück mit einzubeziehen.

Weisung an die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH:

 

Die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH werden angewiesen, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH herbeizuführen.

 

 


Ratsherr Brinkmann spricht sich unter Hinweis auf die Masterplanzielsetzung zum Kurhaus und die dort formulierten Wünsche der Bürgerschaft zur Nachfolgenutzung des Kurhauses dafür aus, den Passus „Hotel im gehobenen Segment“ aus dem Beschlussvorschlag zu streichen und erhebt dies zum Antrag. Dieser Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Beig. Albers begrüßt zunächst die Aufnahme der Masterplanzielsetzungen in den Beschlussvorschlag. Den Hinweisen von Ratsherrn Brinkmann könne er folgen. Auch er ist gegen die Formulierung „vorrangig Hotel“; stimme der Beschlussvorlage aber zu, da er davon ausgehe, das Politik gemeinsam mit Verwaltung den konkreten Arbeitsauftrag für eine Vor- bzw. Machbarkeitsstudie formuliert, sobald ein geeignetes Büro für diese Aufgabe gefunden worden ist.

 

Bürgermeister Rehkämper spricht sich für die im Beschlussvorschlag formulierte Hauptzielrichtung aus und bezieht sich dabei auf die gutachterlichen Aussagen der Hotelbedarfsanalyse. Ähnlich wie Beig. Albers ist er der Auffassung, dass sich im weiteren Arbeitsprozess durchaus weitere bzw. abweichende Vorschläge zur Nachfolgenutzung ergeben könnten.

 

Ratsfrau Pohlmann sieht in der Folgenutzung „Hotel im gehobenen Segment“ die richtige Zielsetzung. Diese wurde im Tourismusausschuss deutlich herausgearbeitet und entsprechend vorgeschlagen.

 

Ratsfrau Temme spricht sich gegen einen Grundstücksverkauf aus (Ziffer 8 des Beschlussvorschlages). Dieses „Sahnestück“ dürfe nicht verkauft werden und müsse in der Obhut der Gemeinde verbleiben.

Sowohl Bürgermeister Rehkämper als auch der Ratsvorsitzende pflichten dem im Grundsatz bei. Ob ein solcher, durchaus nachvollziehbarer Wunsch letztlich realistisch und durchsetzbar sei, werde der weitere Arbeits-/Verfahrensablauf zeigen. In jedem Fall müsse aber die Zeitschiene berücksichtigt werden, d.h. zunächst müsse das Grundstück erworben werden.