Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0

Der Ursprungsantrag der Grünen-Ratsfraktion datiert vom 10.09.2019 und wurde in der Ratssitzung am 26.09.2019 eingebracht und dem zuständigen Fachausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet. Dieser Ursprungsantrag wird nun durch den als Anlage beigefügten Änderungsantrag modifiziert.

 

Die gewünschte Aufstellung bezieht sich auf folgende Personenkreise

 

- „Obdachlose“ und

- „Asylbewerber/Flüchtlinge“.

 

  1. Obdachlose

 

Über die (Pflichtaufgabe) Obdachlosenunterbringung in der Gemeinde Bad Rothenfelde wurde bereits in der Schul-, Jugend- und Sozialausschusssitzung am 29.01.2019 (TOP 3.2) berichtet. Die als Anlage beigefügte Aufstellung basiert auf den in dieser Sitzung dargestellten Fakten und entspricht den aktuellen Unterbringungsverhältnissen.

 

  1. Asylbewerber/Flüchtlinge

 

Die Aufgabenwahrnehmung, die die Unterbringung dieses Personenkreises beinhaltet, erfolgt nach Asylbewerberleistungsgesetz. Auch über diese Thematik wurde in der Schul-, Jugend- und Sozialausschusssitzung am 29.01.2019 (TOP 3.1) berichtet. Die aktuellen Zahlen können der beigefügten Aufstellung entnommen werden.

 

 

Die Anmietung der Unterkünfte erfolgt durch die Verwaltung. Dies erfolgt aufgrund von Anzeigen, aber auch durch entsprechende Vermieterangebote. Oftmals spielen auch persönliche Kontakte von Gemeindemitarbeitern eine hilfreiche Rolle (man kennt Leerstände und fragt nach). Bei der Anmietung wird bereits darauf geachtet, dass es zu keiner „Ghettoisierung“ kommt. Die Vielzahl der angemieteten Unterkünfte verdeutlicht das.

 

Bei einer Anmietung soll sich die Höhe des Mietzinses an den sozialhilferechtlich relevanten „angemessenen Unterkunftskosten“  orientieren. Zum größenteil wird diese Vorgabe eingehalten, so dass der Hinweis, die Vermieter würden sich eine „goldene Nase“ verdienen, nicht zutrifft.

 

Abschließend muss festgehalten werden, dass die Gemeinde auf die Wohnungen im Haus „Osnabrücker Str. 18“ aktuell angewiesen ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Anmietung, Verwaltung und insbesondere die Wohnungsbelegung weiterhin allein durch die Gemeindeverwaltung zu regeln und die Politik in regelmäßigen Abständen über die Unterbringungssituation zu unterrichten. 


Beschlussvorschlag:

 

 Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde folgt dem Antrag der Grünen-Ratsfraktion vom 11.11.2019. Anmietung, Verwaltung und Wohnungsbelegung erfolgen weiterhin ausschließlich durch die Gemeindeverwaltung. Über die Wohn- und Unterbringungssituation wird im zuständigen Fachausschuss regelmäßig berichtet.


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde folgt dem Antrag der Grünen-Ratsfraktion vom 11.11.2019. Anmietung, Verwaltung und Wohnungsbelegung erfolgen weiterhin ausschließlich durch die Gemeindeverwaltung. Über die Wohn- und Unterbringungssituation wird im zuständigen Fachausschuss regelmäßig berichtet.


Zunächst erläutert Ratsmitglied Lange-Mensing den Antrag der Grünen-Ratsfraktion vom 11.11.2019. Dem Antrag wurde durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen entsprochen. Er weist darauf hin, dass es seiner Ratsfraktion in erster Linie um die eher schlechten Wohnverhältnisse hinsichtlich der Zusammensetzung der untergebrachten Personen im „Blauen Haus, Osnabrücker Str. 18“ gehe.

 

GA Twelkemeyer gibt weitergehende Erläuterungen zum Sachverhalt. Die vorgelegten Unterlagen beweisen, dass die Unterbringung der Flüchtlinge und der Obdachlosen durchaus dezentral erfolge. Von einer Ghettoisierung könne insofern nicht gesprochen werden. Im Übrigen sei die Verwaltung bemüht, dezentrale Unterbringungen vorzunehmen. Aktuell ist die Gemeinde aber auf die Wohnungen im „Blauen Haus“ zwingend angewiesen.

 

Frau Behmerburg-Olbricht weist ebenfalls darauf hin, dass die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum sehr schwierig sei.