Sitzung: 27.11.2019 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: X/2019/419
Auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2020 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
bleiben unverändert (Anliegergrundstücke = 1,44 €/lfd. m Straßenfront,
Hinterliegergrundstücke = 1,20 €/lfd. m Straßenfront).
Damit ist der Erlass einer Änderungssatzung nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2020 wird beschlossen.
Die Gebührensätze bleiben unverändert (Anliegergrundstücke = 1,44 €/lfd. m Straßenfront, Hinterliegergrundstücke = 1,20 €/lfd. m Straßenfront).
Damit ist der Erlass einer Änderungssatzung nicht erforderlich.
Herr Lönker berichtet, dass sich nach der Gebührenbedarfsberechnung keine Änderung der Straßenreinigungsgebühr ergibt.
Ohne weitere Diskussion ergeht folgender
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |