Sitzung: 27.11.2019 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: X/2019/410
Der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Klein, Dr. Mönstermann +
Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2018 und des Lageberichtes 2018 des Abwasserbeseitigungsbetriebes der
Gemeinde Bad Rothenfelde vom 30. August 2019 liegt vor. Die Prüfung wurde in
der Zeit vom Juni bis Juli 2019 durchgeführt. Er ist nach einem
Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des
Ausschusses beigefügt.
Der Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers (Anlage 5 des Berichtes) fasst das Ergebnis dahingehend
zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.
Abschließend heißt es: „Der
Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer
pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt
ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und
der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird
wirtschaftlich geführt.“
Der Rat der Gemeinde Bad
Rothenfelde hat den Jahresabschluss 2018 und den Lagebericht festzustellen und
zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung zu entscheiden und über die
Verwendung der Gewinne zu beschließen.
Inhaltlich wird auf den Beschlussvorschlag verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird
Þ der Jahresabschluss 2018 und der
Lagebericht 2018 festgestellt,
Þ der Betriebsleitung für das Jahr
2018 Entlastung erteilt.
Þ Der Jahresgewinn im Bereich
„Schmutzwasser“
beläuft sich zunächst auf 155.875,92
€.
Von der Summe sind folgende Beträge
abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 49.361,28
€,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage 67.436,26
€.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von 39.078,38
€
Þ Der Jahresgewinn
„Niederschlagswasser“
lautet zunächst auf -65.296,80
€.
Von der Summe sind folgende Beträge
abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 9.098,55
€,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage
59.868,24 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von -
134.263,59 €
Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt 58.459,83
€
werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird
Ø Der Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht 2018 festgestellt,
Ø der Betriebsleitung für das Jahr 2018 Entlastung erteilt.
Ø Der
Jahresgewinn im Bereich „Schmutzwasser“
beläuft sich zunächst auf 155.875,92
€.
Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 49.361,28 €,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage 67.436,26 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von 39.078,38 €.
Ø Der
Jahresgewinn „Niederschlagswasser“
lautet zunächst auf
-65.296,80 €.
Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 9.098,55 €,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage 59.868,24 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von -134.263,59 €.
Ø Die
Eigenkapitalzinsen von insgesamt 58.459,83 €
werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.
Herr Redeker stellt mit Hilfe einer Präsentation die wesentlichen Eckdaten zum Jahresabschluss dar.
Nach Klärung einiger Fragen ergeht folgender
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |