Die Firma Schneider & Zajontz, Heilbronn, hat an der Kalkulation der

Niederschlagswassergebühr mitgewirkt. Die Grundlagen für das Jahr 2020 sind der Vorlage beigefügt.

 

Die Gebühr beläuft sich unverändert auf 0,44 € je m² bebauter und befestigter Fläche. Jeweils 50 m² werden nach der Satzung zu einer Berechnungseinheit zusammengefasst.  Entsprechend lautet die Berechnungseinheit 22,00 € (vorher 22,00 €).


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasserbe-

seitigung wird beschlossen. Die Gebühr beträgt unverändert 0,44 €/m². Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen beläuft sich die Gebühr auf 22,00 €.


Beschlussvorschlag (einstimmig):

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung wird beschlossen. Die Gebühr beträgt unverändert 0,44 €/m². Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen beläuft sich die Gebühr auf 22,00 €.

 


Auch hier kann der Preis nach derzeitigem Stand voraussichtlich bis zum Ende des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes gehalten werden.

 

Ohne Diskussion ergeht folgender


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0