Sitzung: 27.11.2019 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: X/2019/412
Die Firma Schneider & Zajontz, Heilbronn, hat an der
Kalkulation der
Niederschlagswassergebühr mitgewirkt. Die Grundlagen für das
Jahr 2020 sind der Vorlage beigefügt.
Die Gebühr beläuft sich unverändert auf 0,44 € je m² bebauter und befestigter Fläche. Jeweils 50 m² werden nach der Satzung zu einer Berechnungseinheit zusammengefasst. Entsprechend lautet die Berechnungseinheit 22,00 € (vorher 22,00 €).
Beschlussvorschlag:
Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche
Niederschlagswasserbe-
seitigung wird beschlossen. Die Gebühr beträgt unverändert 0,44 €/m². Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen beläuft sich die Gebühr auf 22,00 €.
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung wird beschlossen. Die Gebühr beträgt unverändert 0,44 €/m². Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen beläuft sich die Gebühr auf 22,00 €.
Auch hier kann der Preis nach derzeitigem Stand voraussichtlich bis zum Ende des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes gehalten werden.
Ohne Diskussion ergeht folgender
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |