Sitzung: 27.11.2019 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: X/2019/414
Der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Klein, Dr. Mönstermann +
Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2018 und des Lageberichtes 2018 des Wasserwerkes der Gemeinde Bad
Rothenfelde vom 09. August 2019 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juni
bis August 2019 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz-
und Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.
Zum Lagebericht wird im Bericht
(Seite 18) vermerkt, dass er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermittelt. Die Prüfung führte zu dem
Ergebnis, dass im Lagebericht die wesentlichen Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Auf den Bestätigungsvermerk (Anlage
5 des Berichtes) wird besonders verwiesen.
Der Rat der Gemeinde hat den
Jahresabschluss 2018 und den Lagebericht festzu-
stellen und zugleich über die
Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns von
109.277,94 € zu entscheiden.
Der Mindestgewinn für 2018 beträgt
55.471,81 €, damit die volle Konzessionsabgabe ausgezahlt werden kann. Da der
Gewinn im Berichtsjahr über diesem erforderlichen Mindestbetrag liegt, konnte
in 2018 die volle Konzessionsabgabe in Höhe von 65.815,00 € berücksichtigt
werden. Sie wurde voll erwirtschaftet.
Die vorgeschriebene Eigenkapitalquote von 40 % ist zum 31. Dezember 2018 erreicht.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad
Rothenfelde vom
31. Dezember 2018 in der Fassung des Prüfungsberichtes der
Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr.
Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 09. August 2019 sowie der
Lagebericht wird
Þ vom Rat festgestellt.
Þ Der Betriebsleitung wird für das
Jahr 2018 Entlastung erteilt.
Þ Der
Mindestgewinn von 55.471,81
€
wird in die allgemeine Rücklage
eingestellt. Die Differenz
zum
Jahresgewinn = 109.277,94 € von 53.806,13
€
wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 31. Dezember 2018 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 9. August 2019 sowie der Lagebericht wird
Ø vom
Rat festgestellt.
Ø Der
Betriebsleitung wird für das Jahr 2018 Entlastung erteilt.
Ø Der
Mindestgewinn von 55.471,81
€
wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz
zum Jahresgewinn = 109.277,94 € von 53.806,13
€
wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.
Herr Redeker stellt die Eckdaten des Jahresabschlusses an Hand einer Präsentation dar.
Ohne Diskussion ergeht folgender
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |