Sitzung: 27.11.2019 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: X/2019/416
9. Änderungssatzung
zur Satzung
über die Erhebung von Beiträgen und
Gebühren für die
öffentliche Wasserversorgung der
Gemeinde Bad Rothenfelde
(Wasserabgabensatzung)
vom 19. Dezember 2019
Aufgrund der §§ 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 11. September 2019 (Nds. GVBl. S. 258) sowie der §§
2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 20.
April 2017 (Nds. GVBl. S. 121), hat der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde am
19.12.2019 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel
I
§ 15 - Gebührensatz -
erhält
folgende Fassung:
Für die
Benutzung der Wasserversorgungsanlage wird eine Gebühr in Höhe von
1,40 € bzw.
brutto 1,50 €/m³ erhoben.
Artikel
II
Die 9.
Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.
Bad
Rothenfelde, 19. Dezember 2019
GEMEINDE
ROTHENFELDE
(Siegel)
Rehkämper
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Ge-bühren für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bad Rothenfelde (Was-serabgabensatzung) wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlos-sen
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Die 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bad Rothenfelde (Wasserabgabensatzung) wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.
Ohne Diskussion ergeht folgender
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |