Sitzung: 26.11.2019 Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2019/438
Ausgangslage
Bad Rothenfelde ist bereits von einer vielfältigen Vereinsstruktur (über
30 Vereine und Verbände) geprägt, die viel ehrenamtliches Engagement erfordert.
Die Gemeinde Bad Rothenfelde unterstützt Vereine, Verbände sowie das
bürgerschaftliche Engagement insgesamt mit finanziellen Zuwendungen, Prämierung
von besonderen Angeboten und Projekten und auch durch Ehrungen. Weiterhin
stehen bereits punktuell Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung den
Ehrenamtlichen zur Seite.
Neben den klassischen Sport- und Kulturvereinen sind auch viele kleinere
Engagementinitiativen
ehrenamtlich in den Bereichen Migration und Integration sowie der
Seniorenarbeit tätig (Begegnungstreffs, Senioren-Erzählcafe etc.). Insbesondere
diese Initiativen zu stärken und auszubauen, soll Ziel der Freiwilligenagentur
sein.
Herausforderungen/ Bedarfe
Für den Status Quo stehen personell bereits vereinzelt Ressourcen zu
Verfügung. Diese sind
allerdings zum
einen an verschiedenen Verwaltungsstellen verstetigt und zum anderen zeitlich
so begrenzt, dass nur eingeschränkt
vermittelnd und betreuend gearbeitet werden kann. Ebenso fehlen
Ressourcen für eine konstruktive und nachhaltige Netzwerkarbeit.
Ziele
Mit der Einrichtung einer Freiwilligenagentur soll eine verlässliche
Kontaktstelle für die etablierten Vereine und Verbände und das
bürgerschaftliche Engagement aufgebaut werden. Die vorhandenen Strukturen
sollen hier verknüpft und verzahnt werden.
Als Kerngedanke ist die Entwicklung
zu einem generationsübergreifenden Netzwerk zu sehen, das die Vereine
und Verbände stärkt (Stichwort: Nachwuchs im Ehrenamt) und das
bürgerschaftliche Engagement etabliert und stützt. Diese Faktoren stellen eine
Bereicherung für das Gemeindeleben im täglichen Miteinander dar und schaffen
Synergien in der Arbeit der Ehrenamtlichen (Wissen gemeinsam nutzen, Probleme
gemeinsam besprechen etc.).
Aufgaben
Neben der Koordination der unterschiedlichen Bereiche wird als
Schwerpunkt auch die Vermittlung und Betreuung / Beratung der Ehrenamtlichen bzw. an Engagement
interessierten Bürger*innen - hier vorrangig im bürgerschaftlichen Engagement -
für Bad Rothenfelde gesehen. Die
Freiwilligenagentur soll räumlich an das Familienservice- und Seniorenbüro
angedockt werden, barrierefrei und mit regelmäßigen Öffnungszeiten
(voraussichtlich am Dienstag und Donnerstag) den Bürgern und Bürgerinnen
für ihre Anliegen zur Verfügung stehen.
Ein Fokus soll im Rahmen der Vermittlung von Ehrenamtlichen und Beratung
von Bürger*innen sowie Vereinen, Verbänden und Initiativen auf der Gruppe der
Senior*innen liegen und die Potentiale dieser Gruppe für ehrenamtliches
Engagement heben sowie ehrenamtliches Engagement zur Unterstützung dieser verstärken.
Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Es soll eine enge Zusammenarbeit mit, in und für die Gemeinde tätigen
Einrichtungen, Vereine und ehrenamtlichen Initiativen erfolgen. Das in der
Gemeinde Bad Rothenfelde 2019 eingerichtete und an das Familienservicebüro
angegliederte Seniorenbüro, das eine grundsätzliche Anlaufstelle für Senioren
darstellt, wird in die Koordinierung eingebunden und bildet einen Teil des
aufzubauenden Netzwerkes in der Ehrenamtsarbeit.
Eine enge Zusammenarbeit mit den Verwaltungsstellen und den politischen
Gremien vor Ort als auch mit dem Referat
für Strategische Planung/ Ehrenamtsmanagements des Landkreises Osnabrück zur
fachlichen Unterstützung des eingesetzten Personals ist vorgesehen.
Personal:
Zur Führung der Freiwilligenagentur wird eine qualifizierte Fachkraft
mit 15 Wochenstunden eingesetzt. Eine Einstellung kann aber nach den
Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen erst nach Vorlage des
Förderbescheides erfolgen.
Finanzierung:
Der Antrag auf Förderung der Freiwilligenagentur wird zunächst beim Land
Niedersachsen gestellt. Der Förderbetrag wird derzeit für 3 Jahre in Höhe von
20.000,00 € gewährt.
Da das Land nur eine begrenzte Anzahl von Freiwilligenagenturen
bezuschusst, ist bei Ablehnung des Landesantrages eine Förderung durch den
Landkreis Osnabrück in Höhe von 15.000,00 € jährlich möglich.
Der nachzuweisende Eigenanteil der Kommune beträgt 5.000,00 € jährlich.
Zeitschiene:
Anträge auf Förderung ab 2020 sind beim Land Niedersachsen bis zum
30.11.2019 zu stellen.
Hier ist bereits verwaltungsseitig eine eingehende Abstimmung des
Antrages mit dem Landkreis Osnabrück erfolgt und der Antrag an das Land
Niedersachsen gesandt worden.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Bad Rothenfelde richtet
möglichst zum 01.01.2020 eine Freiwilligenagentur zur Förderung,
Unterstützung und Koordinierung des Ehrenamtes ein.
- Zur Finanzierung der
Freiwilligenagentur werden Fördermittel in Höhe von 20.000,00 € beim Land Niedersachsen
beantragt.
- Bei Ablehnung des Landesantrages wird
ein Förderantrag beim Landkreis Osnabrück gestellt (Fördersumme derzeit
15.000,00 € jährlich).
- Neben der Förderung des Landes
Niedersachsen bzw. des Landkreises Osnabrück stellt die Gemeinde einen
Eigenanteil in Höhe von 5.000,00 € ab 2020 zur Verfügung.
- Für die Freiwilligenagentur wird nach
positivem Bescheid auf Förderung eine hauptamtliche Fachkraft mit 15
Wochenstunden zunächst für die Dauer des Förderzeitraumes (voraussichtlich
3 Jahre) eingestellt.
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag
(6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme):
- Die Gemeinde Bad Rothenfelde richtet
möglichst zum 01.01.2020 eine Freiwilligenagentur zur Förderung,
Unterstützung und Koordinierung des Ehrenamtes ein.
- Zur Finanzierung der Freiwilligenagentur
werden Fördermittel in Höhe von
20.000,00 € beim Land Niedersachsen beantragt.
- Bei Ablehnung des Landesantrages wird
ein Förderantrag beim Landkreis Osnabrück gestellt (Fördersumme derzeit
15.000,00 € jährlich).
- Neben der Förderung des Landes
Niedersachsen bzw. des Landkreises Osnabrück stellt die Gemeinde einen
Eigenanteil in Höhe von 5.000,00 € ab 2020 zur Verfügung.
- Für die Freiwilligenagentur wird nach
positivem Bescheid auf Förderung eine hauptamtliche Fachkraft mit 15 Wochenstunden
zunächst für die Dauer des Förderzeitraumes (voraussichtlich 3 Jahre)
eingestellt.
Frau Warnecke erläutert den Sachverhalt.
Ratsfrau Temme befürwortet die Maßnahme und sieht eine Bezuschussung seitens des Landes/Landkreises positiv. Sie weist auf die Bürounterbringung der Person, möglichst dem Familien- und Seniorenservicebüro angegliedert, hin.
Ratsherr Striedelmeyer spricht ebenfalls von einem positiven Ansatz und hofft auf die beantragte Bezuschussung.
Ratsherr Lange-Mensing schließt sich dem an und sieht in dieser Stelle ein übergeordnetes Netzwerk im Bereich Ehrenamt.