Die aktuell gültige Parkgebührenordnung wurde vom Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde am 08.11.2018 beschlossen. Mit der neuen Parkgebührenordnung wurde die Bewirtschaftungszeit täglich von 09.00 – 19.00 Uhr festgelegt. Die Parkgebühren betragen auf allen öffentlich-rechtlich bewirtschafteten Parkplätzen 1 € je angefangene halbe Stunde. Im Rat herrschte Einigkeit darüber, die Erfahrungen der neuen Bewirtschaftung über ein Jahr abzuwarten, um dann ggfls. neu über die Parkraumbewirtschaftung zu entscheiden.

 

Die neuen Parkregelungen waren Anlass zu zahlreichen Beschwerden, insbesondere auch aus der Geschäftswelt. Auf die Eingaben der Geschäftsleute – vertreten durch das Ehepaar Prütz – und die beiden Gespräche am 24.06. und 05.09.2019 wird verwiesen.

 

Seitens der Gemeinde wurde im Gespräch am 24.06.2019 folgender Kompromiss – zunächst nur für den Zentralparkplatz – vorgeschlagen:

 

Bewirtschaftung von Montags – Freitags ab 12.00 Uhr (aktuell ab 09.00 Uhr). An

   Samstagen, Sonn- und Feiertagen bleibt es bei einer Bewirtschaftungsdauer von 09.00 –

   19.00 Uhr. 

 

Reduzierung der Parkgebühren auf 0,80 €/pro halbe Stunde für den Zentralparkplatz.

 

Dieser Kompromiss wurde dem Rat in der Sitzung am 27.06.2019 vorgestellt. Ein Beschluss wurde unter Hinweis darauf, dass eine Änderung der Verordnung im laufenden Jahr nicht in Betracht komme, um zunächst Erfahrungen mit der neuen Bewirtschaftung zu sammeln,  nicht gefasst. Diese Ratsauffassung wurde dem Ehepaar Prütz im Gespräch am 05.09.2019 nochmals verdeutlicht.

 

Auf die Vorlage eines Beschlussvorschlages wird zunächst verzichtet. Die Verwaltung schlägt vor, eine (mögliche) Neuregelung im Rahmen der Fachausschusssitzung unter Mitwirkung der Herren Mäthner und Bachert von der OPG zu erarbeiten. Diese wird dann in die neu zu beschließenden Parkgebührenordnung aufgenommen. Die Neuregelungen könnten dann zum 01.01.2020 in Kraft treten. 


Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nicht unterbreitet. Eine (mögliche) Neuregelung der öffentlich-rechtlichen Parkraumbewirtschaftung in der Gemeinde Bad Rohenfelde wird in der Finanzausschusssitzung unter Mitwirkung der Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft (OPG)  erarbeitet. Dazu werden die Herren Mäthner und Bachert von der OPG vortragen. 


  1. Die Bewirtschaftung des Zentralparkplatzes beginnt Mo-Fr um 12 Uhr (bisher 9 Uhr). 3 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

  1. Die Preisstruktur auf dem Zentralparkplatz wird auf einen Stundentakt mit einer Parkgebühr von 1,50 €/Stunde umgestellt. 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

 

  1. Die Brötchentaste für den Zentralparkplatz wird abgeschafft. 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

 

  1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, ein Konzept unter Berücksichtigung der Organisation, des Betriebes und einer möglicherweise erforderlichen Entwidmung zu entwickeln. einstimmig

 


Nachdem Herr Kuchenbecker und Herr Rehkämper in den Sachverhalt eingeführt haben, wird von den Herren Maethner und Bachert (OPG) die als Anlage beigefügte Präsentation vorgestellt.

 

Herr Rehkämper berichtet über die mit den Gewerbetreibenden geführten Gespräche und verweist auf die der Beschlussvorlage angehängten Gesprächsvermerke.

 

Als Kompromissvorschlag könne er sich eine Bewirtschaftung auf dem Zentralparkplatz ab 12 Uhr (statt ab 9 Uhr) und eine Parkgebühr von 1,50 €/Stunde vorstellen.

 

Um die Kundenfreundlichkeit zu erhöhen, wäre es sinnvoll auch hier – analog zum Thermen-/Freibadparkplatz – eine Schrankenanlage zu installieren.

 

Zu berücksichtigen wäre dann aber die notwendige Entwidmung der Fläche (stichhaltige Begründung erforderlich) sowie die Einbeziehung der beiden Anbieter Schüchtermann-Klinik und Krüger.

 

Frau Meyer-Schübli kann die Argumentation der Gewerbetreibenden an Hand der vorgelegten Zahlen nicht nachvollziehen. Mit den Parkgebühren werde schließlich auch die Infrastruktur mitfinanziert, die den Geschäftsleuten auch zu Gute komme. Sie wünscht sich, dass die Gemeinde die Parkverstösse noch intensiver kontrolliere.

 

Diese Auffassung wird von Herrn Beetz geteilt. Vielmehr müsse man dahinkommen, Parkplätze am Ortsrand zu schaffen und die Besucher mit dem ÖPNV in den Ortskern zu transportieren. Zudem sei eine Modernisierung der Parkautomaten auf dem Zentralparkplatz notwendig, um beispielsweise auch den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten.

 

Hierzu berichtet Herr Twelkemeyer, dass kurzfristig ein entsprechendes gebrauchtes Gerät von der OPG zur Verfügung gestellt werde.

 

Herr Tesch plädiert dafür, sich den Argumenten der Kaufmannschaft nicht zu entziehen. Er ist froh, dass es in der Galerie Am Alten Gradierwerk keinen Leerstand gebe.

 

Sodann formuliert der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, folgenden Beschlussvorschlag: