Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

Im nördlichen Bereich der Ulmenallee (vom Amselweg bis zur Gemeindegrenze am Bahnübergang) befindet sich die Asphaltfahrbahn (Breite wechselnd um die 3,50 m) in einem schlechten Zustand. Insbesondere in den Wintermonaten entstehen hier häufig Schlaglöcher, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Je weiter man nach Norden kommt, umso großflächiger und häufiger zeigen sich diese Schäden. Aufgrund der Witterungsverhältnisse und der zu dieser Jahreszeit oftmals geschlossenen Asphaltmischwerke können die Missstände teilweise nicht zeitnah beseitigt werden.

 

Seit Oktober 2019 liegt der Bauabteilung der Bericht über die geotechnischen und verwertungsbezogenen Untersuchungen am o. g. Bereich der Ulmenallee vor. Demnach besteht der obere Bereich des Fahrbahnaufbaues auf ganzer Länge aus einer Einstreudecke auf angespritztem Schotter und ist stark PAK-haltig. Darüber befindet sich noch eine dünne Asphaltdeckschicht, welche südlich der Feldstraße PAK-haltig und nördlich der Feldstraße PAK-frei ist. Unter dem angespritzten Schotter befindet sich eine Tragschicht aus Kalksteinschotter auf anstehendem Boden der mal mehr, mal weniger tragfähig und frostsicher ist.

 

Als Fazit werden zwei mögliche Bauweisen zur Instandsetzung empfohlen. Zum Einen ein Überbauen der vorhandenen Straße mit Asphalt. Durch die Verstärkung des Oberbaues erhöht sich dessen Tragfähigkeit. Die Fahrbahn wird erhöht, was der seitlichen Entwässerung zugute kommt. Da die PAK-haltigen Schichten nicht angerührt werden (mit Ausnahme an den Übergängen auf den Altbestand), fallen diesbezüglich kaum Entsorgungskosten an. Allerdings werden die Entsorgungskosten bei künftigen Tiefbauarbeiten wieder zum Thema.

 

Deutlich teurer wäre die zweite mögliche Bauweise, bei der die PAK-haltigen Schichten ausgebaut und entsorgt werden. Zudem müsste der durch den Ausbau geschwächte Oberbau noch mit Schottertragschicht verstärkt werden. Die beiden vorgenannten Punkte würden geschätzte Mehrkosten in Höhe von etwa 60.000 € einschließlich 19 % MwSt. nach sich ziehen. Daher ist geplant, den Fahrbahnaufbau so zu belassen, wie er ist und ihn mit Asphalt zu überbauen.    

 

Die vorgenannte Bauweise soll vom Einmündungsbereich der Straße „Im Wiesengrund“ an in Richtung Norden bis kurz vor den Bahnübergang durchgeführt werden. Länge etwa 340 m, Breite, soweit in der Örtlichkeit möglich, 0,75m Bankette / 3,50 m Asphaltfahrbahn / 0,75 m Bankette.

 

Hinweis zu den Eigentumsverhältnissen: Der Straßenverlauf entspricht nicht den tatsächlichen (laut Grundbuch) Eigentumsverhältnissen. Daher ist die Maßnahme mit dem Eigentümer zu besprechen.

 

Als verkehrsberuhigende Maßnahme ist eine etwa 25 m lange Aufasphaltierung nördlich des Süßbaches angedacht. Am südlichen Beginn der Baustrecke und in den einmündenden Straßen (An der Springmühle und Im Wiesengrund) ist anstelle eines langgezogenen Ausgleiches des Höhenunterschiedes auch eine kurze Anrampung denkbar. Eine erste Kostenschätzung für diese größere Unterhaltungsmaßnahme beläuft sich auf etwa 110.000 € einschließlich 19 % MwSt. (Kosten für eine evtl. durchzuführende Umverteilung der Grundstücke nicht berücksichtigt).

 

Südlich dieses Bereiches bis zum Amselweg soll wie bisher nur bei Auftreten von Schlaglöchern etc. geflickt werden. Dies ist vertretbar, da – wie oben beschrieben – die Schadenhäufigkeit und –größe hier weniger ausgeprägt ist als im Norden. Zudem bestehen in diesem Bereich noch diverse Ansätze für Überlegungen zur künftigen Gestaltung (Schüchtermannklinik, Parkplatz, Gehwege/ RW-Kanal, Bushaltestelle am Altenheim Schlüter, Busverkehr Einmündung „Im Erpener Feld“ usw.).


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im nördlichen Teil der Ulmenallee (ab Einmündung „Im Wiesengrund“) wie im Sachverhalt beschrieben eine größere Unterhaltungsmaßnahme an der Fahrbahn durchzuführen und die hierfür erforderlichen Aufträge zu erteilen.

 

Die voraussichtlichen Kosten betragen 110.000 €. Sie werden im Haushalt 2020 bereitgestellt. 


Unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse (insb. Auframpung in Abstimmung mit den Anliegern) ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im nördlichen Teil der Ulmenallee (ab Einmündung „Im Wiesengrund“) wie im Sachverhalt beschrieben eine größere Unterhaltungsmaßnahme an der Fahrbahn durchzuführen und die hierfür erforderlichen Aufträge zu erteilen.

 

Die voraussichtlichen Kosten betragen 110.000 €. Sie werden im Haushalt 2020 bereitgestellt.

 

Nördlich des Süßbaches erfolgt eine etwa 25 m lange Aufasphaltierung. Am südlichen Beginn der Baustrecke entsteht eine verkehrsberuhigende Anrampung. Im Bereich der Einmündung der Straße „An der Springmühle“ erfolgt eine solche Anrampung nach Absprache mit den Anliegern.


Herr Breitzke erörtert ausführlich den schlechten Zustand der Ulmenallee im nördlichen Bereich. Insbesondere in den Wintermonaten entstehen hier häufig Schlaglöcher, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und oft nicht zeitnah beseitigt werden können.

 

Seit Oktober 2019 liege der Bauabteilung der Bericht über die geotechnischen und verwertungsbezogenen Untersuchungen im nördlichen Bereich der Ulmenalle vor. Demnach sei der Fahrbahnaufbau auf der gesamten Länge stark PAK-belastet.

 

Als Ergebnis dieser Untersuchung werden zwei mögliche Bauweisen zur Instandsetzung empfohlen: Zum einen ein Überbauen der vorhandenen Straße mit Asphalt, wodurch der Oberbau tragfähiger wird. Die PAK-haltigen Schichten würden in diesem Fall nicht berührt werden (mit Ausnahme an den Übergangen auf den Altbestand), weshalb bei dieser Variante kaum Entsorgungskosten anfallen; diese würden bei künftigen Tiefbauarbeiten jedoch wieder zum Thema werden. Zum anderen wird eine Bauweise vorgeschlagen, die aufgrund des Ausbaus und der Entsorgung der PAK-haltigen Schichten teurer sei. Der durch den Ausbau geschwächte Oberbau müsse zusätzlich mit Schotter verstärkt werden. Daraus ergeben sich geschätzte Mehrkosten von 60.000 € inkl. MwSt. Daher empfiehlt Herr Breitzke, die Fahrbahn mit Asphalt zu überbauen.

 

Die vorgenannte Bauweise solle dann vom Einmündungsbereich „Im Wiesengrund“ an in Richtung Norden bis kurz vor den Bahnübergang durchgeführt werden (Länge etwa 340 m, Breite 3,50 m zzgl. beidseitig 0,75 m Bankette).

 

Herr Breitzke gibt außerdem einen Hinweis zu den Eigentumsverhältnissen: Da der Straßenverlauf nicht mit den tatsächlichen, im Grundbuch festgesetzten, Eigentumsverhältnissen übereinstimmt, sei eine Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer an entsprechender Stelle unabdingbar.

 

Als verkehrsberuhigende Maßnahme sei eine etwa 25 m lange Aufasphaltierung nördlich des Süßbaches angedacht. Am südlichen Beginn der Baustrecke sowie in den einmündenden Straßen („An der Springmühle“ und „Im Wiesengrund“) sei anstelle einer langgezogenen Höhenanpassung auch eine kurze Anrampung denkbar, die gleichzeitig als Verkehrsberuhigung fungieren könne. Eine erste Kostenschätzung dieser Unterhaltungsmaßnahme belaufe sich auf etwa 110.000 € einschl. 19 % MwSt. Herr Breitzke weist darauf hin, dass eine evtl. durchzuführende Umverteilung der Grundstücke (z. Zt.: Straßenfläche teilweise auf Privatgrund, Privatgebäude teilweise auf Gemeindegrund) dabei nicht berücksichtigt sei.

 

Südlich dieses Bereiches bis zum Amselweg solle wie bisher nur bei Auftreten von Schlaglöchern etc. eine kleinteilige Reparatur der Fahrbahn erfolgen. Dies sei aufgrund der hier geringfügiger auftretenden Schäden vertretbar. Zudem bestehen in diesem Bereich diverse Ansätze für Überlegungen zur zukünftigen Neugestaltung (Schüchtermannklinik, Schotterparkplatz Ulmenallee, Gehwege/RW-Kanal, Bushaltestelle am Seniorenheim Schlüter, Busverkehr Einmündung „Im Erpener Feld“ etc.).

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Striedelmeyer, mit welcher üblichen Lebensdauer der Straße nach einer Aufasphaltierung zu rechnen ist, gibt Herr Breitzke die Auskunft, dass mit 10-15 Jahren zu rechnen ist. Bei einem kompletten Neubau der Straße sei von 30 Jahren üblicher Lebensdauer auszugehen. Dann würden die 60.000 € Mehrkosten jedoch nicht ausreichen.

 

Ratsherr Bunselmeyer plädiert in Bezug auf die Frage nach der Ausgestaltung der Übergänge zum Altbestand, wie von Herrn Breitzke empfohlen, für die verkehrsberuhigende Anrampung, was auf allgemeine Zustimmung trifft. Im Bereich der Einmündung der Straße „An der Springmühle“ sei diese Maßnahme nach Auffassung von Bürgermeister Rehkämper nicht unbedingt notwendig. Herr Breitzke weist in dem Zusammenhang aber auch auf eventuelle Unstimmigkeiten mit Anliegern hin. Auch Ratsvorsitzender Tesch spricht sich für die verkehrsberuhigende Anrampung aus, gibt aber zu Bedenken, dass diese Maßnahme haushaltstechnisch bereits einige Mittel bindet.

 

Ratsherr Meyer zu Theenhausen verweist auf das Straßenkataster, welches dringend erforderlich sei, um in Zukunft eine Zustandsübersicht aller Straßen in der Gemeinde zu ermöglichen. Weiter merkt er an, dass eine Hofeinfahrt im Plan nicht vermerkt ist. Dies müsse bei der weiteren Planung beachtet werden. Ratsherr Vater-Lippold stimmt zu und befürwortet die Schaffung klarer Eigentumsverhältnisse der Grundstücke.

 

Ratsherr Bunselmeyer spricht außerdem die Situation des Übergangsparkplatzes an der Ulmenallee (Schotterparkplatz) an und erkundigt sich nach dem aktuellen Zustand dieser Fläche. Laut Herrn Breitzke sei die Beschaffenheit dieser Parkfläche in Ordnung. Dem stimmt Ratsherr Beetz zu. Vorsitzender Albers betont die planungsrechtliche Dringlichkeit dieser Angelegenheit. Bürgermeister Rehkämper hält daraufhin fest, dass dieser Parkplatz sowie der gesamte Bereich der Ulmenallee auf Dauer einer genauen Untersuchung im Hinblick auf das geplante Verkehrskonzept bedarf. Ratsvorsitzender Tesch ist gleicher Meinung.