Es ergehen folgende
Beschlüsse (zu a.
und b. jeweils einstimmig):
Zu a.
1.
Die
Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die kommunale Betrauung der oleg
Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH mit der Erbringung
gemeinwirtschaftlicher Dienstleistungen wie in der Begründung dargelegt.
2.
Die
kommunale Betrauung soll rückwirkend zum 01.01.2015 erfolgen. Die Dauer der
kommunalen Betrauung soll 15 Jahre betragen.
3.
Als
Mechanismus zur Vermeidung von Überkompensierung werden der Landkreis Osnabrück
und die der Gesellschaftergruppe der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden
zugeordneten Gebietskörperschaften jährlich prüfen, ob die der oleg gewährte
Förderung über das hinausgeht, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung
der ihr auferlegten Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten unter
Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen abzudecken. Soweit dies der Fall
ist, werden der Landkreis Osnabrück und die der Gesellschaftergruppe der
Städte, Samtgemeinden und Gemeinden zugeordneten Gebietskörperschaften die
überschießenden Fördermittel zurückfordern oder auf das folgende Geschäftsjahr
anrechnen, wenn die Überzahlung nicht mehr als 10 % der geleisteten
Ausgleichszahlung in dem jeweiligen Jahr beträgt.
Zu b.
Herr Bürgermeister
Klaus Rehkämper wird gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG zum
Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der Osnabrücker-Land Entwicklungs-gesellschaft (OLEG)
bestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |