Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltung: 0

Derzeit wird die Frankfurter Straße zwischen dem Mini-Kreisel und der Münsterschen Straße ausgebaut. Dieser Ausbau ist für die anliegenden Grundstückseigentümer ausbaubeitrags-pflichtig. Zur besseren Planung der Finanzmittel auf Seiten der Anlieger wie auch der Gemeinde besteht laut Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde die Möglichkeit, den Beitrag im Vorwege durch Vertrag abzulösen.

 

Die Bestimmungen dieser Ablösevereinbarung müssen vom Rat der Gemeinde festgelegt und beschlossen werden.

 

Beratungsgegenstand ist die aktuelle Entwurfsfassung der Ablösevereinbarung, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde macht sich die Festsetzungen der Vereinbarung über die Ablösung des Ausbaubeitrages für die Verkehrsanlage „Frankfurter Straße“ – Abschnitt Mini-Kreisel bis Münstersche Straße in der vorliegenden Fassung zu Eigen.

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Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde macht sich die Festsetzungen der Vereinbarung über die Ablösung des Ausbaubeitrages für die Verkehrsanlage „Frankfurter Straße“ – Abschnitt Mini-Kreisel bis Münstersche Straße in der vorliegenden Fassung zu Eigen.

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GOI Richter stellt die unterschiedlichen Modalitäten zur Abrechnung der Anliegerkosten vor. Durch die Ablösevereinbarung wird den Anliegern frühzeitig eine Aussage zu den Kosten übermittelt und Planungssicherheit für beide Seiten hergestellt.

 

Ratsherr Mayer erklärt sich als betroffener Anlieger gem. § 41 NKomVG für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teii.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0