Vorsitzender Albers erinnert an die bisherigen Beratungen und den politischen Willen, einen entstehenden Kompensationsüberschuss der Gemeinde zuzuteilen.

 

Anhand der beigefügten Präsentation erörtert Herr von Beeren sehr ausführlich die nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingearbeiteten Änderungen und Ergänzungen.

 

Ratsherr Beckwermert stellt fest, dass im Zuge der Renaturierung der Fischteiche eine Wegeverbindung in den Naturwald Palsterkamp geschaffen werden könnte. Herr von Beeren ergänzt, dass damit eine großräumige Verbindung des Kurparks in den Naturgarten Lindenallee, das Regenrückhaltebecken zwischen Bahnhofstraße und Lindenallee und den Naturwald Palsterkamp zu den Fischteichen geschaffen werden könnte. Dieser Lückenschluss sei durchaus wünschenswert. Da die Erstellung des Steges sich nicht auf die zur Kompensation ermittelten Werteinheiten auswirke, könne über die tatsächliche Realisierung auch zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, so Allg. Vertreterin Seydel.

 


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag:

 

a) 42. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Die in der Anlage befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Die dementsprechend überarbeitete 42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

b) Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvor-

    schriften

 

Die in der Anlage befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0