Ohne weitere Diskussion

 


ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag:

 

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Östlich der Frankfurter Straße/ehemaliger Hof Nunnensiek“ verlaufende Straße samt der dazugehörigen Fuß- und Radwege, bestehend aus den Flurstücken 202/12, 205/5, 443, 444, 445 und 446, alle gelegen in der Flur 2, Gemarkung Strang, wird mit Wirkung vom 01.01.2016 öffentlich gewidmet. Einzelheiten ergeben sich aus dem zum Beschluss gehörenden Lageplan.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0