Sitzung: 03.12.2015 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Ohne weitere Diskussion
ergeht
folgender
Beschlussvorschlag:
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48
„Östlich der Frankfurter Straße/ehemaliger Hof Nunnensiek“ verlaufende Straße
samt der dazugehörigen Fuß- und Radwege, bestehend aus den Flurstücken 202/12,
205/5, 443, 444, 445 und 446, alle gelegen in der Flur 2, Gemarkung Strang,
wird mit Wirkung vom 01.01.2016 öffentlich gewidmet. Einzelheiten ergeben sich aus
dem zum Beschluss gehörenden Lageplan.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |