Es wird zunächst auf den in der Ratssitzung am 19.12.2019 eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2020 verwiesen.

 

Die wesentlichen Inhalte des Haushaltplans ergeben sich aus dem Vorbericht.

 

Die Einzelheiten werden in der Sitzung mündlich vorgetragen bzw. beraten.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2020 wird in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.

 

Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm beschlossen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2020 werden in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.

 

Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm beschlossen.

 

 


Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, führt in den Tagesordnungspunkt ein und erinnert an die starke Entwicklung des Ergebnishaushaltes mit einem nun für 2020  anzusetzenden Gesamtbetrag von rd. 14 Mio. EUR.

 

Herr Prövestmann stellt die wesentlichen Eckpunkte der Haushaltssatzung und des Haushaltplans 2020 vor:

 

  • Der Plan weist ein ordentliches Ergebnis von -334 TEUR auf.
  • Die außerordentlichen Erträge belaufen sich auf 189 TEUR.
  • Das Jahresergebnis 2020 beläuft sich daher auf -145 TEUR.
  • Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf positive 391 TEUR.
  • Ein im Vergleich zu den Vorjahren hohe Investitionssumme von 1.972 TEUR, die teilweise fremd (Kredit/Zuschuss) gegenfinanziert werden. Wesentliche Posten:

 

    • Anschaffung eines Feuerwehr-Einsatzleitwagen in Höhe von 180 TEUR (je 90 TEUR in 2020 und 2021).
    • Ankauf des Objekts bez. Wohnraum ‚Am Mühlenbach 9‘ für 500 TEUR.
    • Herrichtung der Außenanlage Kita ‚Villa Lehmann‘ für 30 TEUR.
    • Ausbau des Dachgeschosses Kita ‚Villa Lehmann‘ für 465 TEUR.
    • Zweite Auszahlung des Zuschusses zum Kunstrasenplatz 65 TEUR.
    • Komplettsanierung der Dreifachturnhalle 635 TEUR.
    • Planungskosten für die Bushaltestelle Bahnhofstraße 100 TEUR.

 

  • Kosten im Zuge der Digitalisierung bzw. für ein Dokumentenmanagementsystems in Höhe von 20 TEUR.
  • Beiträge für die Gastschulgelder der Bad Rothenfelder Kinder an den Dissener Schulen steigen für 2020 um rd. 45 TEUR auf rd. 194 TEUR.
  • Zuschuss zur lichtsicht in Höhe von 45 TEUR.
  • Zuschuss für lfd. Zwecke zu den Trägern der Kindertagesstätten beläuft sich in 2020 auf 1.328 TEUR und damit rd. 338 TEUR höher als in 2019.
  • Stärkung der Kapitalausstattung der Kurverwaltung GmbH zur Finanzierung des Kaufpreises des Kurhauses in Höhe von 330 TEUR über drei Jahre verteilt à 110 TEUR.
  • Aufwendungen für ein Verkehrskonzept/Verkehrsleitsystem in Höhe von 50 TEUR.
  • Straßenunterhaltungskosten sind in Höhe von rd. 300 TEUR (damit befindet man sich seit drei Jahren auf hohem Niveau und weit über der Spanne von 86 TEUR bis 165 TEUR des Ansatzes der Jahre 2013 bis 2017) geplant.
  • Beseitigung des Eichenprozessionsspinners in Höhe von 10 TEUR.
  • Die Gewerbesteuereinnahmen werden auf dem Niveau des Vorjahres mit 2.500 TEUR erwartet.
  • Die Schlüsselzuweisungen werden aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl und des angehobenen Grundbetrag auf 2.296 TEUR erwartet (ein plus ggü. des Vorjahres um rd. 483 TEUR).

 

 

Herr Rehkämper weist auf den deutlich angehoben Ansatz und der damit einhergehenden Mehrbelastung für den Bereich der Kindertagesstätten auf insgesamt 1.328 TEUR hin. Auch wenn eine zusätzliche altersgemischte Gruppe in der Kita ‚Villa Lehmann‘ hinzugekommen ist und eine gute Arbeit in der Gemeinde bescheinigt werden kann, da bei den Ü3–Kindern eine Deckungsquote von rd. 60% erfüllt werden kann. So ist letztendlich aber die Kostensteigerung eine Folge des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz. Die Bindung von enormen finanziellen Mittel ist für diese Aufgaben unausweichlich. Es ist daher eine Regelung mit den Landkreis Osnabrück zu finden, um einen Ausgleich zu dem deutlich gestiegenen Aufwand zu bewirken.

 

Im Haushalt 2020 sind die laufenden Aufwendungen nicht durch laufende Erträge zu decken. Das Ordentliche Ergebnis kann nur durch außerordentliche Erträge reduziert werden. Die außerordentlichen Erträge resultieren aber aus dem Verkauf von Baugrundstücken (NLG-Verfahren), die allerdings auch nur einmal verkauft werden können. Grundsätzlich muss es die Vorgabe eines Haushaltes sein, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

 

Des Weiteren weist Herr Rehkämper auf das Vorhaben der Straßensanierung ‚Ulmenallee‘ hin, das in 2020 abgearbeitet wird.

Die Erstellung eines Straßenkatasters wird zukünftig bei Entscheidungen über die Dringlichkeit von Straßensanierungen hilfreich sein. Hinsichtlich der anstehenden Investitionen sind teilweise Zuschüsse und Kreditmittel eingeplant. Die Inanspruchnahme von Krediten ist momentan aufgrund der niedrigen Zinsen immer wieder zu prüfen. Trotz dieser Mittel sind auch immer die Eigenmittel bzw. die Co-Finanzierung zu beachten.

 

Herr Meyer zu Theenhausen spricht sich für einen um 15 TEUR erhöhten Ansatz der Investition für Fußgängerüberwege (bisher 20 TEUR, INV2020-19) aus. Ein zusätzlicher Überweg auf der Münsterschen Straße/Ecke Hehenbruchsweg soll damit ermöglicht werden.

 

Herr Dreyer befürwortet den Vorschlag von Herrn Meyer zu Theenhausen. Fraglich ist, ob er zu verwirklichen ist. Können die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden? Kann der Landkreis mit in das Boot geholt werden?

 

Frau Temme erkundigt sich nach der Veranschlagung der laufenden Kosten aus dem Kurhauserwerb. Herr Rehkämper erläutert, dass durch den Kauf des Kurhauses durch die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH die Kosten entsprechend im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung anzubringen sind.

 

Herr Tesch schlägt den Ansatz von zusätzlichen 10 TEUR im Haushalt 2020 vor, um den Spielplatz im Kurpark mit zusätzlichem Spielgerät auszustatten. Des Weiteren stellt sich die Frage im Zusammenhang mit der Komplettsanierung der Sporthalle, ob nicht auch dort der Einsatz einer Solaranlage (analog der Vorgehensweis im Freibad) sinnvoll sein kann. Dies kann sicherlich die Klimaschutzmanagerin erarbeiten.

 

Aufgrund des renovierungsbedürftigen Zustandes der sanitären Anlagen im Bad Rothenfelder Freibades, sollte diesbezüglich ein zusätzlicher Mittelansatz gebildet werden. Hierzu kann auch die Erarbeitung eines strukturellen Gesamtkonzeptes sinnvoll sein. Der Bauausschuss sollte dies thematisieren. Herr Rehkämper verweist auf den Förderantrag zur Sporthallensanierung, dessen Genehmigung allerdings noch aussteht. Damit kann letztendlich auch noch keine Auskunft hinsichtlich eines genauen Zeitpunktes des Sanierungsbeginns abgegeben werden. Für die Sporthalle ist eine kostenlose Beratung hinsichtlich einer energetischen Komponente durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) möglich.

 

Herr Albers erkundigt sich nach den im Haushalt eingestellten Mittelansatz von 20 TEUR zur Organisationsuntersuchung. Diese sind nach Abzug eines Zuschusses durch den Landkreis Osnabrück ausgewiesen (Kosten der Untersuchung 40 TEUR ./. Zuschuss LK Osnabrück 20 TEUR = Mittelansatz 20 TEUR). Ist der Zuschuss noch abrufbar bzw. die Mittel noch verfügbar? Herr Rehkämper antwortet, dass gegenwärtig keine Kenntnisse vorliegen, dass diese nicht mehr abrufbar sind. Herr Albers fordert eine strengere Kontrolle der Parkplätze durch die eigenen Kontrolleure. Zudem ist die Ausstattung er Kontrolleure mit erkennbarer Kleidung sinnvoll. Herr Rehkämper weist an dieser Stelle daraufhin, dass die Gemeinde rechtlich nur den ruhenden Verkehr kontrollieren darf und nicht den fließenden Verkehr.

 

Herr Albers erinnert an die Gespräche mit der Nachbarstadt Dissen im Zusammenhang mit der Einrichtung der integrierten Gesamtschule (IGS). Demzufolge war nur von zeitweisen Mehrkosten die Rede. Nun kommen die Kosten aber deutlich zu tragen. Eigentlich wird hier eine Landkreisaufgabe übernommen. Eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen der Gastschulgelder hinsichtlich der zeitlichen Befristung ist vorzunehmen. Herr Rehkämper stimmt Herrn Albers zu, dass die IGS grundsätzlich eine Landkreis-Aufgabe darstellt. Sollte die Aufgabe von dem Landkreis wahrgenommen werden, besteht natürlich die Gefahr, dass der Landkreis die Kosten sich an anderer Stelle wiederholt. Die bestehenden Vereinbarungen zu den Gastschulgeldern sind auf Fristen zu prüfen.

 

Herr Albers befürwortet die Sanierung der Sporthalle.

 

Herr Albers spricht sich für die Erweiterung des Haushaltsansatzes hinsichtlich von Sanierungsmitteln (insbesondere) für die sanitären Anlagen der Freibades von Bad Rothenfelde aus. Diese sind in Höhe von 40 TEUR in den Haushalt 2020 und jeweils 40 TEUR für die Jahre 2021 und 2022 in der mittelfristigen Finanzplanung einzustellen. Nach kurzer Diskussion weist Herr Rehkämper auf die Möglichkeit hin, den Ansatz mit einem entsprechenden Sperrvermerk zu versehen.

 

Herr Albers fordert die Bezeichnung der Investition „Ausbau Dachgeschoss Kita ‚Villa Lehman‘“ zu ändern, da dies den Mittelansatz schon auf einen bestimmte geographische Lage festschreibe. Herr Rehkämper verweist auf die Beschlusslage sowie auf umfangreiche Erörterungen im Sozialausschuss, wo vorhanden Alternativen aufgezeigt wurden. Frau Temme bestätigt den gewählten Mittelansatz in Höhe von 465 TEUR, nur die Bezeichnung sollte offen bleiben.

 

Herr Rehkämper weist daraufhin, dass grundsätzlich Vorschläge zur Finanzierung der zusätzlichen Haushaltsansätze erwünscht sind.

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, fasst die Anpassung des Haushaltsentwurfs 2020 zusammen und stellt fest, dass hinsichtlich der Aufnahme nachstehender Haushaltsansätze im Ausschuss Konsens besteht:

 

  • Anschaffung Spielplatzgerät Kurparkspielplatz 10 TEUR (Investition)
  • Zusätzlicher Fußgängerüberweg Münstersche Straße 15 TEUR (Investition)
  • Für das Freibad je 40 TEUR über drei Jahre (insg. 120 TEUR) mit zweckgebundenen Sperrvermerk zur Sanierung insbesondere der sanitären Anlagen

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, lässt hinsichtlich der Bezeichnungsänderung des Investitionsansatzes INV2020-13 „Ausbau Dachgeschoss Kita ‚Villa Lehmann‘“ in „Bau/Errichtung einer weiteren Kita-/Krippengruppe“ abstimmen:

 

4 Ja-Stimmen 1 Enthaltung 2 Nein-Stimmen

 

Der Änderung wird somit zugestimmt.

 

Herr Tesch lobt die gute Idee ein Schild mit dem Hinweis ‚Soleheilbad Bad Rothenfelde‘ an der Autobahn 33 aufzustellen. Frau Temme  stimmt zu und erinnert daran, dass Bad Rothenfelde mehr als „nur“ ein Schwimmbad zu bieten hat und führt insbesondere die Soleanwendungen an. Herr Rehkämper erläutert, dass sich so ein Schild insbesondere durch den jetzt vollzogenen Lückenschluss der A 33 geradezu anbietet. Die Genehmigung des Landkreises ist allerdings eine Voraussetzung zur Aufstellung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0