Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Verwaltungsbericht wird von Bürgermeister Rehkämper verlesen.

 

a)    Vermarktung Neubaugebiet „Am Wäldchen/Mühlenweg“

Die Vermarktung der insgesamt 19 Grundstücke im Neubaugebiet „Am Wäldchen/Mühlenweg“ ist weitestgehend abgeschlossen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind bereits 17 Grundstücke verkauft und noch 2 Grundstücke reserviert. Der Bauplatz Nr. 8 wird in Kürze verkauft. Die Reservierung für das Grundstück Nr. 9 wurde bis Anfang Februar verlängert. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vermarktungsplan, der der Niederschrift beigefügt wird.

 

b)   Wegerandstreifenprogramm/Kompensationsflächenpool

Auf Grundlage der Eigentumsgrenzen der gemeindlichen Wegeparzellen sollen alle Flächen gemäß der vorliegenden Planung angelegt werden.

Der erste Teil dieses Kompensationsflächenpools, die unproblematischen Bereiche, sind im Herbst 2019 bepflanzt worden. Die restlichen Flächen sollen bis zum Sommer 2020 angelegt werden.

Mit Vertretern der NLG ist vereinbart worden, dass die Aufgabe „Wegerandstreifenprogramm/Kompensationsflächenpool“ im Rahmen des bestehenden Dienstleistungsvertrages übernommen wird. Die NLG hat bereits ein Verfahrenskonto für unseren Kompensationsflächenpool eingerichtet. Über dieses Konto werden alle Ein- und Ausgaben abgewickelt, d. h. für die bisher entstandenen, aber auch für die noch entstehenden Kosten.

Die Pflegevereinbarung mit dem BUND ist zwischenzeitlich auch vorbereitet worden.

Herr Zapp von der Forsthof Artland GmbH bereitet zurzeit die Ausschreibung für die restlichen Pflanzarbeiten vor. Außerdem stellt er die Unterlagen, die der Pflegevereinbarung mit dem BUND beigefügt werden müssen, zusammen.

Die NLG bereitet zurzeit die Grundstücksverträge für die Tauschflächen vor (mit drei Landwirten sind entsprechende Vereinbarungen getroffen worden).

Anfang März 2020 sollen noch einige Einzelheiten, u. a. bezüglich der Flächen, mit der Baumschutzkommission besprochen werden.

 

c)  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wurde am 19.12.2019 durch den Gemeinderat gefasst. Die öffentliche Auslegung, in der sowohl aus der Öffentlichkeit als auch von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen zur vorgelegten Planung abgegeben werden können, hat am 17. Januar 2020 begonnen und endet am 18. Februar 2020.

 

d)   Fußweg östlich des Regenrückhaltebeckens Lindenallee

Mit der Maßnahme östlich des Regenrückhaltebeckens an der Lindenallee wurde bereits begonnen, die Baumfällung ist beendet. Je nach Wetterlage wird dann in nächster Zeit mit dem Wegebau begonnen.

Bei dem Fußweg östlich des Regenrückhaltebeckens Lindenallee handelt es sich um ein Projekt des Vereins Pro-Natur Lindenallee e. V., der die Investitionskosten für diese Maßnahme trägt. Die Gemeinde ist als Eigentümer für die darauffolgende Unterhaltung des Weges zuständig.

 

e)   Dorfentwicklung

Die Gemeinde Bad Rothenfelde hat am 25. Juli 2019 gemeinsam mit der Stadt Dissen über das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) erneut die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm beantragt. Zu diesem Antrag wurde im Dezember seitens des ML eine Nachforderung gestellt, der die Gemeinde Bad Rothenfelde gemeinsam mit der Stadt Dissen, die in dieser Sache federführend ist, nachgekommen ist. Eine Rückmeldung des ML bleibt nun abzuwarten.

 

f)     Durchführungsmöglichkeiten von Bebauungsverpflichtungen

In der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 03.12.2019 hat Vorsitzender Albers den Wunsch nach einer Aufstellung der verschiedenen Durchführungsmöglichkeiten von Bebauungsverpflichtungen geäußert. Grundsätzlich hat die Gemeinde dabei drei Möglichkeiten: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, entsprechende Festlegungen im Kaufvertrag oder Vereinbarungen in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Eine detaillierte Aufstellung dieser Möglichkeiten wird der Niederschrift beigefügt.

 

g)    Genehmigung der 42. und 44. Änderung des Flächennutzungsplanes

Sowohl die 42. als auch die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden im Januar 2020 durch den Landkreis Osnabrück genehmigt. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück werden diese Änderungen des Flächennutzungsplanes rechtskräftig. Im gleichen Zuge werden auch der Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück bekannt gemacht und somit rechtskräftig.