Sitzung: 04.02.2020 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Verwaltungsbericht wird von Bürgermeister Rehkämper verlesen.
a) Vermarktung
Neubaugebiet „Am Wäldchen/Mühlenweg“
Die Vermarktung
der insgesamt 19 Grundstücke im Neubaugebiet „Am Wäldchen/Mühlenweg“ ist
weitestgehend abgeschlossen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind bereits 17
Grundstücke verkauft und noch 2 Grundstücke reserviert. Der Bauplatz Nr. 8 wird
in Kürze verkauft. Die Reservierung für das Grundstück Nr. 9 wurde bis Anfang
Februar verlängert. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vermarktungsplan, der der
Niederschrift beigefügt wird.
b) Wegerandstreifenprogramm/Kompensationsflächenpool
Auf Grundlage der Eigentumsgrenzen der
gemeindlichen Wegeparzellen sollen alle Flächen gemäß der vorliegenden Planung
angelegt werden.
Der erste Teil dieses Kompensationsflächenpools,
die unproblematischen Bereiche, sind im Herbst 2019 bepflanzt worden. Die
restlichen Flächen sollen bis zum Sommer 2020 angelegt werden.
Mit Vertretern der NLG ist vereinbart
worden, dass die Aufgabe „Wegerandstreifenprogramm/Kompensationsflächenpool“ im
Rahmen des bestehenden Dienstleistungsvertrages übernommen wird. Die NLG hat
bereits ein Verfahrenskonto für unseren Kompensationsflächenpool eingerichtet.
Über dieses Konto werden alle Ein- und Ausgaben abgewickelt, d. h. für die
bisher entstandenen, aber auch für die noch entstehenden Kosten.
Die Pflegevereinbarung mit dem BUND ist
zwischenzeitlich auch vorbereitet worden.
Herr Zapp von der Forsthof Artland GmbH
bereitet zurzeit die Ausschreibung für die restlichen Pflanzarbeiten vor. Außerdem
stellt er die Unterlagen, die der Pflegevereinbarung mit dem BUND beigefügt
werden müssen, zusammen.
Die NLG bereitet zurzeit die
Grundstücksverträge für die Tauschflächen vor (mit drei Landwirten sind
entsprechende Vereinbarungen getroffen worden).
Anfang März 2020 sollen noch einige
Einzelheiten, u. a. bezüglich der Flächen, mit der Baumschutzkommission
besprochen werden.
c) 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften
Der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“
mit örtlichen Bauvorschriften wurde am 19.12.2019 durch den Gemeinderat
gefasst. Die öffentliche Auslegung, in der sowohl aus der Öffentlichkeit als
auch von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen
zur vorgelegten Planung abgegeben werden können, hat am 17. Januar 2020
begonnen und endet am 18. Februar 2020.
d) Fußweg
östlich des Regenrückhaltebeckens Lindenallee
Mit der Maßnahme
östlich des Regenrückhaltebeckens an der Lindenallee wurde bereits begonnen,
die Baumfällung ist beendet. Je nach Wetterlage wird dann in nächster Zeit mit
dem Wegebau begonnen.
Bei dem Fußweg
östlich des Regenrückhaltebeckens Lindenallee handelt es sich um ein Projekt
des Vereins Pro-Natur Lindenallee e. V., der die Investitionskosten für diese
Maßnahme trägt. Die Gemeinde ist als Eigentümer für die darauffolgende
Unterhaltung des Weges zuständig.
e) Dorfentwicklung
Die Gemeinde Bad
Rothenfelde hat am 25. Juli 2019 gemeinsam mit der Stadt Dissen über das Amt
für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems beim Niedersächsischen
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) erneut die
Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm beantragt. Zu diesem Antrag wurde im
Dezember seitens des ML eine Nachforderung gestellt, der die Gemeinde Bad
Rothenfelde gemeinsam mit der Stadt Dissen, die in dieser Sache federführend
ist, nachgekommen ist. Eine Rückmeldung des ML bleibt nun abzuwarten.
f) Durchführungsmöglichkeiten
von Bebauungsverpflichtungen
In der letzten
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 03.12.2019 hat Vorsitzender Albers den Wunsch nach
einer Aufstellung der verschiedenen Durchführungsmöglichkeiten von
Bebauungsverpflichtungen geäußert. Grundsätzlich hat die Gemeinde dabei drei
Möglichkeiten: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, entsprechende
Festlegungen im Kaufvertrag oder Vereinbarungen in Form eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes. Eine detaillierte Aufstellung dieser Möglichkeiten wird der
Niederschrift beigefügt.
g) Genehmigung
der 42. und 44. Änderung des Flächennutzungsplanes
Sowohl die 42. als
auch die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden im Januar 2020 durch den
Landkreis Osnabrück genehmigt. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt für den
Landkreis Osnabrück werden diese Änderungen des Flächennutzungsplanes
rechtskräftig. Im gleichen Zuge werden auch der Bebauungsplan Nr. 60
„Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Bebauungsplan
Nr. 63 „Südlich der Parkstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften im Amtsblatt für
den Landkreis Osnabrück bekannt gemacht und somit rechtskräftig.