Mit dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben vom 14.01.2020 beantragt der Vorhabenträger die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“.

 

Anlass der beantragten Änderung des Bebauungsplanes ist die langfristige Standortsicherung des Verbrauchermarktes an der Osnabrücker Straße. Der bestehende Mietvertrag läuft nach Angaben des Vorhabenträgers in absehbarer Zeit aus und soll unter der Voraussetzung der Neuordnung der Parkfläche langfristig verlängert werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Umgestaltung und Erweiterung der bisherigen Parkplatzfläche des Verbrauchermarktes. In dem Zuge sollen im östlichen Teil des Geltungsbereiches außerdem Komfortgaragen mit Dachbegrünung und einer optionalen Lademöglichkeit für Elektroautos aufgestellt werden, die Mietern bzw. Wohnungseigentümern der umliegenden Wohngebäude angeboten werden sollen. Diesbezüglich gebe es bereits große Nachfragen. Auch der Parkplatz soll mit einer E-Ladestation ausgestattet werden. Ziel dieser Umgestaltung sei eine voraussichtliche Entspannung des Verkehrsflusses im Eingangsbereich des Verbrauchermarktes sowie die Schaffung neuer geräumiger Parkmöglichkeiten, auch im Hinblick auf ein Verkehrskonzept für die Gemeinde Bad Rothenfelde.

 

Ein Teil der Fläche (Flurstück 120/4, Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde) wurde im Zuge der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ bereits zum Sondergebiet SO „Nahversorgung“ umgewandelt (s. Anlage 4). Das Flurstück 120/13 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, ist im geltenden Flächennutzungsplan nach wie vor als gemischte Baufläche dargestellt (s. Anlage 5), sodass zur Realisierung einer neu geordneten und erweiterten Parkplatzanlage ebenfalls eine Änderung in „Sondergebiet SO“ vorzunehmen wäre, um die nördlich gelegene Parkfläche dem Verbrauchermarkt zuzuordnen.

 

Der geltende Bebauungsplan Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ (s. Anlage 6) setzt für das Flurstück 120/13 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, ein Mischgebiet mit zwei Vollgeschossen und einer max. Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 sowie einer max. Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 fest. Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze ist eine 10 m breite Grünfläche festgesetzt, welche die Umsetzung der Planungen des Vorhabenträgers in diesem Bereich aktuell nicht ermöglichen. Im westlichen Grundstücksbereich ist eine Fläche für Stellplätze festgesetzt. Im östlichen Grundstücksbereich, in dem zukünftig die Garagen geplant sind, sind laut rechtskräftigem Bebauungsplan weder Stellplätze noch eine anderweitige Bebauung vorgesehen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ (s. Anlage 7), dessen Geltungsbereich nur das Flurstück 120/4 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, umfasst, setzt für diesen Bereich des Grundstückes ein Sondergebiet SO „Nahversorgung“ für den Standort des Verbrauchermarktes sowie im westlichen Bereich eine Stellplatzfläche fest. Im östlichen Bereich, in dem später die Garagen mit 3 m Grenzabstand aufgestellt werden sollen, liegt die Baugrenze 4 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Aus den genannten Gründen wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ mit örtlichen Bauvorschriften erforderlich.

 

Durch die vorgeschlagenen Beschlüsse zur Einleitung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ mit örtlichen Bauvorschriften erfolgen die Grundsatzentscheidungen zur Aufnahme der Bauleitplanungen. Details ergeben sich im weiteren Bauleitverfahren.

  


Beschlussvorschlag:

 

a)    Um die Neuordnung und Erweiterung der Parkfläche des Verbrauchermarktes an der Osnabrücker Straße zu ermöglichen und den Standort des Verbrauchermarktes langfristig zu sichern, ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Rothenfelde zum 46. Mal zu ändern. Der Geltungsbereich der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Flurstück 120/13 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde. Er wird im Norden durch das Flurstück 121/2 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Osten durch die Westgrenze des Flurstückes 119/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Süden durch das Flurstück 120/4 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, und im Westen durch die Osnabrücker Straße begrenzt. Die genaue Lage ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan.

 

b)    Um die Parkfläche des Verbrauchermarktes an der Osnabrücker Straße neu zu ordnen und zu erweitern sowie eine langfristige Standortsicherung des Verbrauchermarktes zu ermöglichen, ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ mit örtlichen Bauvorschriften zum 2. Mal zu ändern. Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 120/4 und 120/13 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde. Er wird im Norden durch das Flurstück 121/2 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Osten durch das Flurstück 119/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Süden durch die Nordgrenzen der Flurstücke 120/1, 120/9, 120/8, 120/10, 120/11 und 120/12, der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, und im Westen durch die Osnabrücker Straße begrenzt. Die genaue Lage ergibt sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan.

 

c)    Da die Neuordnung der Parkfläche in Verbindung mit einem möglichen Verkehrskonzept für die Gemeinde Bad Rothenfelde steht, wird vorgeschlagen, zeitgleich zum Bauleitverfahren ein Verkehrsentwicklungskonzept zu erarbeiten, um daraus konkrete Erkenntnisse bzgl. Bedarfsfragen zu gewinnen.

 

d)    Die Verfahrenskosten sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Einzelheiten sind in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

 


Unter Berücksichtigung der gewünschten Ergänzung zu Punkt d) ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

a)     Um die Neuordnung und Erweiterung der Parkfläche des Verbrauchermarktes an der Osnabrücker Straße zu ermöglichen und den Standort des Verbrauchermarktes langfristig zu sichern, ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Rothenfelde zum 46. Mal zu ändern. Der Geltungsbereich der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Flurstück 120/13 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde. Er wird im Norden durch das Flurstück 121/2 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Osten durch die Westgrenze des Flurstückes 119/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Süden durch das Flurstück 120/4 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, und im Westen durch die Osnabrücker Straße begrenzt. Die genaue Lage ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan.

 

b)     Um die Parkfläche des Verbrauchermarktes an der Osnabrücker Straße neu zu ordnen und zu erweitern sowie eine langfristige Standortsicherung des Verbrauchermarktes zu ermöglichen, ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ mit örtlichen Bauvorschriften zum 2. Mal zu ändern. Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 120/4 und 120/13 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde. Er wird im Norden durch das Flurstück 121/2 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Osten durch das Flurstück 119/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Süden durch die Nordgrenzen der Flurstücke 120/1, 120/9, 120/8, 120/10, 120/11 und 120/12, der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, und im Westen durch die Osnabrücker Straße begrenzt. Die genaue Lage ergibt sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan.

 

c)      Da die Neuordnung der Parkfläche in Verbindung mit einem möglichen Verkehrskonzept für die Gemeinde Bad Rothenfelde steht, wird vorgeschlagen, zeitgleich zum Bauleitverfahren ein Verkehrsentwicklungskonzept zu erarbeiten, um daraus konkrete Erkenntnisse bzgl. Bedarfsfragen zu gewinnen.

 

d)      Die Verfahrenskosten sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Einzelheiten sind in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln, in dem neben den Verfahrenskosten auch die öffentliche Nutzung des Parkplatzes außerhalb der Geschäftszeiten festgehalten wird.

 


Zu diesem Punkt hat vor Sitzungsbeginn ein Ortstermin stattgefunden, an dem die vorgesehenen Maßnahmen ausführlich von Herrn Meyer zu Hörste vorgestellt wurden. Hintergrund der Planung sei die langfristige Standortsicherung des Verbrauchermarktes an der Osnabrücker Straße. Die Parkplatzsituation vor Ort sei aufgrund der Enge im Eingangsbereich des Verbrauchermarktes unglücklich, weshalb man im Zuge einer Mietvertragsverlängerung wegen einer Veränderung der Parkflächen an Herrn Meyer zu Hörste herangetreten sei. Hinzu kam dann die Überlegung, auch dem hohen Bedarf an Garagen im näheren Wohnumfeld gerecht zu werden und komfortable Garagen mit z. T. E-Lademöglichkeiten im östlichen Grundstücksbereich anzuordnen. Ebenso soll die Parkfläche bewirtschaftet und Tagesbesuchern von Bad Rothenfelde an Sonn- und Feiertagen als Parkmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Dieckmeyer führt aus, dass seitens der Grundstücksverwaltungsgesellschaft Meyer zu Hörste GmbH & Co. KG im Januar 2020 die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes beantragt worden sei. Bei der Planung handele es sich um die Umgestaltung und Neuordnung des Parkplatzes am K+K Markt. Außerdem sei die Anordnung von Garagen und E-Ladestationen geplant. Ein Teil der Fläche (nördlicher Grundstücksbereich) wurde im Zuge der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ bereits zum Sondergebiet SO „Nahversorgung“ umgewandelt. Der nördliche Teil des Grundstückes sei im geltenden Flächennutzungsplan nach wie vor als gemischte Baufläche dargestellt. Der geltende Bebauungsplan Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ setzt für diesen Bereich ein Mischgebiet sowie entlang der nördlichen Grundstücksgrenze eine 10 m breite Grünfläche fest, weshalb die Umsetzung der geplanten Maßnahme des Vorhabenträgers aktuell nicht möglich sei. Daher sei sowohl die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ mit örtlichen Bauvorschriften erforderlich.

 

Ratsherr Striedelmeyer erkundigt sich, ob eine schräge Anordnung der mittig liegenden Stellplätze denkbar wäre, um die Ein- und Ausfahrt zu erleichtern. Herr Meyer zu Hörste entgegnet, dass die Stellplätze in der Planung bereits eine Breite von 2,80 m haben und der vorgelegte Lageplan in dieser Form mit dem Mieter abgestimmt sei. Vorsitzender Albers verdeutlicht, dass es sich bei diesem Beschluss vorerst nur um den Aufstellungsbeschluss handelt, bei dem eine Grundsatzentscheidung getroffen werden soll. Details können im späteren Verlauf des Verfahrens, auch nach Meinung von Bürgermeister Rehkämper, noch mit einem Planungsbüro abgesprochen werden.

 

Vorsitzender Albers bittet darum, in Form eines städtebaulichen Vertrages nicht nur die Übernahme der Verfahrenskosten zu regeln, sondern auch die Parkplatznutzung durch die Öffentlichkeit an Sonn- und Feiertagen schriftlich festzuhalten.

 

Ratsherr Bunselmeyer erbittet eine Transparenz bei der Preisgebung an den E-Ladestationen, woraufhin Herr Meyer zu Hörste verdeutlicht, dass er diesbezüglich noch keine intensiven Planungen betrieben habe.  Ratsvorsitzender Tesch stellt die Wichtigkeit der Zukunftsfähigkeit einer solchen Parkfläche in Bezug auf E-Ladestationen heraus und verdeutlicht, dass auch die Verfügbarkeit der Parkflächen für die Öffentlichkeit entscheidend sei.

 

Ratsherr Vater-Lippold erkundigt sich nach dem 3 m breiten Streifen, der nördlich an das Grundstück angrenzt. Diese stehe im Eigentum der Gemeinde und stehe nach Angaben von Herrn Meyer zu Hörste den Anwohnern der nördlich gelegenen Wohngebäude zur Verfügung (Zugang zum Garten von Süden), die sich auch um die Pflege der Fläche kümmern. Die Verwaltung wird sich diesbezüglich noch einmal informieren (Anm.: Bis vor ein paar Jahren wurde der Grünstreifen durch die Gemeinde gepflegt, dies ist jetzt nicht mehr der Fall.). Vorsitzender Albers zieht in Erwägung, diesen 3 m breiten, gemeindeeigenen Streifen in den Geltungsbereich der Bauleitplanung einzubeziehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0