Beschluss: zur Kenntnis genommen

Am 11.03. bzw. 12.03.2019 stellten die SPD- sowie die FDP/Striedelmeyer/Dreyer-Ratsfraktionen Anträge zur Wohnraumförderung in der Gemeinde Bad Rothenfelde. Im Mittelpunkt des SPD-Antrages steht die Schaffung „bezahlbaren“ Wohnraums. Der FDP/Striedelmeyer/Dreyer-Antrag sieht dagegen die Ausweisung neuen Baulandes im Vordergrund des weiteren Vorgehens der Gemeinde.

 

Die beiden Anträge wurden in der Ratssitzung am 04.04.2019 eingebracht und in der Verwaltungsausschusssitzung am 25.06.2019 (TOP’ s 9 und 10) beschlossen.

 

Ein erster Ansatzpunkt besteht in dem Ankauf des Grundstückes „Am Mühlenbach 9, 49214 Bad Rothenfelde“. Der Rat hat dem Ankauf (Kaufpreis 454.000 €)  in seiner Sitzung am 26.09.2019 einstimmig zugestimmt.

 

Ein wichtiger Bestandteil dieses Beschluss war die Beantragung einer Zuwendung aus dem Fonds „bezahlbarer Wohnraum und städtebaulicher Entwicklung“ beim Landkreis Osnabrück. Am 20.01.2020 hat der Landkreis dem Antrag der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 28.11.2019 entsprochen und bezuschusst den Ankauf mit einem Betrag von 75.000 € (Höchstförderung für eine Einzelmaßnahme). Die Bescheidung musste abgewartet werden, um nicht Gefahr zu laufen, mit einer vorherigen Beurkundung Zuschuss-/Bewilligungs-schädlich zu handeln. RA Baasch wurde mit der Beurkundung mittlerweile beauftragt. Entsprechend dem Ratsbeschluss wird nun die Baugenossenschaft Landkreis Osnabrück eG mit der weiteren Wohnungsvermietung und –verwaltung beauftragt, um die fünf freien Wohnungen anschließend in Absprache mit der Verwaltung zu vermieten.

 

Dieser Ankauf stellt einen ersten Schritt zur Erreichung der mit den beiden Anträgen beabsichtigten Ziele dar. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass diese Immobilienkäufe nennenswerte Haushaltsmittel binden und nicht in jedem Jahr darstellbar sind.

 

In diesem Fall war das Objekt bis auf eine vermietete Wohnung frei und sofort nutzbar. Es wurde der Gemeinde im Rahmen einer Staatserbschaft auf der Grundlage eines Verkehrswertgutachtens angeboten. Auf dem freien Grundstücksmarkt wäre mit Sicherheit ein höherer Kaufpreis zu bezahlen gewesen.

 

Insofern muss „Ausschau“ nach geeigneten Objekten gehalten werden, um dann ggfls. zuzugreifen.    


Bürgermeister Rehkämper berichtet, dass das Thema Wohnraumversorgung, zu dem Anträge der SPD Ratsfraktion und der FDP/Striedelmeyer/Dreyer Ratsfraktion aus März 2019 vorliegen, mit dem Erwerb des Grundstückes „Am Mühlenbach 9“ bereits angegangen wurde. Der Ankauf wurde durch die Zuwendung aus dem Fonds „bezahlbarer Wohnraum und städtebaulicher Entwicklung“ vom Landkreis Osnabrück bezuschusst. Die Beurkundung des Kaufes stehe als nächstes an. Die Baugenossenschaft Landkreis Osnabrück eG werde nun über einen Dienstleistungsvertrag mit der Wohnungsvermietung- und verwaltung beauftragt, um die fünf freien Wohnungen in Absprache mit der Verwaltung als bezahlbaren Wohnraum zu vermieten.

 

Ratsherr Striedelmeyer betont, dass dies erst der Anfang sei und man bei erneuten Angeboten dieser Art reagieren sollte.

 

Ratsvorsitzender Tesch stellt klar, dass durch den Ankauf dieses Objektes Haushaltsmittel gebunden wurden, die nicht jedes Jahr zur Verfügung stehen. Dies findet allgemeine Zustimmung. Ratsherr Bunselmeyer ergänzt, dass der Gemeinde auch andere Instrumente zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu Verfügung stehen. Dieser Meinung schließt sich Ratsherr Meyer zu Theenhausen an und schlägt vor, in Neubaugebieten zukünftig auch Mehrfamilienhäuser mit bezahlbaren Mietwohnungen einzuplanen. Vorsitzender Albers hält es außerdem für möglich, mit eventuellen Vorhabenträgern in Form eines städtebaulichen Vertrages Absprachen bzgl. Mietpreisbindung zu treffen. Nach Auffassung von Bürgermeister Rehkämper müsse man bedarfsgerecht handeln und dieses Thema weiterhin im Auge behalten.