Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 31. Dezember 2014 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann und Partner mbH, Osnabrück, vom 26. Juni 2015 sowie der Lagebericht vom 10. April 2015 werden

 

-       vom Rat festgestellt.

 

-       Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.

 

-       Der Mindestgewinn von                                                                                            49.020,09 €

wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz

zum Jahresgewinn = 49.062,58 € von                                                           42,49 €

wird der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt.

Aus der Gebührenausgleichsrücklage wird ein Betrag von                         34.950,99 €

netto zuzüglich der Kapitalertragssteuer                                                              6.228,28 €

und Solidaritätszuschlag                                                                                                 342,55 €

entnommen, um den Kürzungsbetrag der Konzessionsabgabe

an die Gemeinde auszuzahlen.

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Herr Dallmann (KMP) erläutert den vorliegenden Jahresabschluss 2014 im Detail.

 

Nach Klärung einiger Fragen ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0