Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2016 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

Grundstücksart

Gebühr €/lfd. m alt

Gebühr €/lfd. m neu

Anliegergrundstücke

1,44

2,52

Hinterliegergrundstücke

1,20

2,28

 

Auf die entsprechende Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.

 


Verwaltungsfachangestellter Lönker erläutert die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung. Die Gebührenerhöhung ist auf Grund der durchgeführten Ausschreibung erforderlich, die eine Erhöhung der Kosten der Straßenreinigung zur Folge hat.

 

Ratsfrau Kebschull bittet darum, vor der nächsten Ausschreibung eine Befragung der Bevölkerung durchzuführen, in welchem Umfang die Straßenreinigung erfolgen soll.

 

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0