Sitzung: 10.03.2020 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: X/2020/479
Nach einer umfangreichen Variantenuntersuchung und -diskussion im Bau-, Umwelt- und PlanA am 26.03.2019 zur barrierefreien Umgestaltung des ZOB an der Bahnhofstraße hat der GR sich am 04.04.2019 (TOP 7) für die folgende Variante A (bestandsorientierte Variante) ausgesprochen:
ZOB Süd Sägezahn mit 3 Haltepositionen für Gelenkbusse;
ZOB Nord Beibehaltung Busbucht mit 2 Haltepositionen für Gelenkbus + Solowagen, wobei der hintere aber nicht mehr barrierefrei sein kann.
In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses vom 10.09.2019 wurde seitens der Verwaltung ein Sachstandsbericht über den Stand der Planungen und der Förderung durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gegeben. Hier wurde auch darüber berichtet, dass die Erneuerung der Fahrbahn und Seitenräume sowie die Anlage eines Fußgängerüberweges zwischen „ZOB Nord“ und „ZOB Süd“ Bestandteile der Entwurfsplanung sind, aber eine Förderung dieser durch die LNVG ausgeschlossen werden. Es wurde festgehalten, dass die Verwaltung eine Fahrbahnerneuerung im Rahmen der Umgestaltung des ZOB für sinnvoll hält, dass hierfür aber noch ein Beschluss herbeigeführt werden muss, sobald nähere Informationen zur Förderung der Bushaltestellen durch die LNVG und folglich der Finanzierbarkeit vorliegen.
Seit Mitte Februar liegt die Programmaufnahmemitteilung der LNVG vor, aus der hervorgeht, dass eine Förderung der Haltestellenbereiche in Höhe von 382.000 € in Aussicht gestellt wird. Diese Summe ergibt sich aus zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von etwa 510.000 € einschließlich 19 % MwSt., die zu 75 % gefördert werden. Die zuwendungsfähigen Kosten ergeben sich aus der Kostenberechnung des Ingenieurbüros SHP vom 27.08.2019, die im Rahmen der Entwurfsplanung erstellt wurde. Zuwendungsfähig sind laut LNVG die Bausteine „ZOB Nord“ und „ZOB Süd“ abzüglich hier enthaltener nicht zuwendungsfähiger Kosten zuzüglich 10 % Planungskosten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Der Fördersumme in Höhe von voraussichtlich 382.000 € stehen die folgenden Ausgaben gegenüber (Grundlage: Kostenberechnung des Ingenieurbüros SHP vom 27.08.2019, bereits getätigte Ausgaben bis einschließlich Leistungsphase 4 – Entwurfsplanung – nicht berücksichtigt, angenommene weitere Planungs-, Vermessungs-, Untersuchungskosten in Höhe von 10 % berücksichtigt, einschließlich 19 % Mehrwertsteuer):
- ZOB Nord: ca. 228.000 €
- ZOB Süd: ca. 491.000 €
- Fußgängerüberweg: ca. 26.000 €
- Fahrbahn: ca. 249.000 €
- Seitenräume: ca. 90.000 €
Gesamt: ca. 1.084.000 €
Da die angedachte Mobilitätsstation von der LNVG nur in sehr begrenztem Maße zuwendungsfähig ist (lediglich Förderung der Fahrrad-Anlehnbügel), wird hier derzeit nach weiteren Fördermöglichkeiten gesucht.
Um die Umsetzung der Maßnahme voran zu bringen, sind als nächstes die Aufträge für weitere Planungen (einschließlich Vorbereitung der Ausschreibung) und Baugrunduntersuchungen zu erteilen. Hierfür sind im Haushaltsplan 2020 Mittel in Höhe von 100.000 € eingeplant.
Für eine zielgerichtete weitere Vorgehensweise ist jetzt eine Entscheidung darüber erforderlich, ob im Zuge der Umgestaltung des ZOB der Fußgängerüberweg und die Fahrbahn und Seitenräume mit einbezogen werden. Aufgrund der zu erwartenden Synergieeffekte sollte dem entsprochen werden.
Beschlussvorschlag:
In Ergänzung zum GR-Beschluss vom 04.04.2019 (TOP 7) wird beschlossen:
1. Die weiteren Planungen und Untersuchungen
zur barrierefreien Umgestaltung des ZOB an der Bahnhofstraße sind im Rahmen der
zur Verfügung stehenden HH-Mittel in Höhe von 100.000 € zu beauftragen und
auszuführen.
2. Die Anlage eines Fußgängerüberweges
zwischen „ZOB Nord“ und „ZOB Süd“ ist zu berücksichtigen.
3. Im Zuge der Umgestaltung des ZOB an der
Bahnhofstraße sind auch die Fahrbahn und Seitenräume zu erneuern.
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag (einstimmig bei 1 Enthaltung):
In Ergänzung zum GR-Beschluss vom 04.04.2019 (TOP 7)
wird beschlossen:
1. Die
weiteren Planungen und Untersuchungen zur barrierefreien Umgestaltung des ZOB
an der Bahnhofstraße sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden HH-Mittel in
Höhe von 100.000 € zu beauftragen und auszuführen.
2. Die
Anlage eines Fußgängerüberweges zwischen „ZOB Nord“ und „ZOB Süd“ ist zu
berücksichtigen.
3. Im Zuge
der Umgestaltung des ZOB an der Bahnhofstraße sind auch die Fahrbahn und
Seitenräume zu erneuern.
Bürgermeister Rehkämper leitet in die Thematik ein und berichtet,
dass es auf den Zuschussantrag bei der Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH (LNVG) mittlerweile eine Rückmeldung gibt. Seit Mitte Februar
liege die Programmaufnahmemitteilung der LNVG vor, aus der hevorgeht, dass eine
Förderung der Haltestellenbereiche in Höhe von 382.000 € in Aussicht gestellt
wird. Nun müsse entschieden werden, ob die Fahrbahn sowie die Seitenräume im
Zuge der Umgestaltung des ZOB ebenfalls erneuert werden.
Herr Breitzke erklärt anhand des beigefügten Lageplanes,
welche Bereiche der geplanten Maßnahme durch die LNVG gefördert werden
(violette Umrandung). Der Zebrastreifen zwischen ZOB Nord und ZOB Süd werde
nicht gefördert. Es sei geplant, die Fahrbahn von 7,00 - 7,50 m auf 6,50 m zu verschmälern,
sodass breite Seitenbereiche für die Fußgänger entstehen. Außerdem ist das Ziel
ein kurortgerechter Ausbau, der durch eine ebenerdige Fahrbahngestaltung
(ähnlich wie bei der Frankfurter Straße, hier jedoch asphaltiert) gewährleistet
würde. Bliebe die Fahrbahn so breit wie im Bestand, würde die Verbreiterung des
südlichen Gehweges zulasten des Kurparks fallen. Die Verbreiterung des
nördlichen Gehweges ab dem Elisabeth-Heim sei nicht möglich und im Bereich
ZOB-Nord würden Engstellen entstehen, die sich negativ auf die Planung der
Busbucht auswirken. Er stellt klar, dass im Falle einer Erneuerung der Fahrbahn
nicht im Zuge der aktuell anstehenden ZOB-Umgestaltung sondern zu einem
späteren Zeitpunkt in der Bilanz höhere Kosten entstehen (2x Baustelleneinrichtung,
2x Vollsperrung etc.). Außerdem sei in der Förderung der LNVG ein Meter Breite
des Randbereiches der Fahrbahn (im Bereich der Busbuchten) je Straßenseite
enthalten.
Ein Zuhörer bittet um
Berücksichtigung der Radfahrer. Dem stimmt Bürgermeister
Rehkämper zu. Man müsse explizit auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer
(Fußgänger und Radfahrer) achten, weshalb eine schmalere Fahrbahn und daraus
resultierende breitere Gehwege zur befürworten seien.
Ratsherr Beetz nimmt Bezug zum aktuell aufzustellenden
Verkehrskonzept (dabei ebenfalls zu beachten: Mobilitätskonzept). Eine
Verkehrsberuhigung, die aus einer schmaleren Fahrbahn resultieren würde, könne
nur funktionieren, wenn es zukunftsfähige Radwege gibt. Ein breiter Radweg sei
ein Muss. Aufgrund der Tatsache, dass für die geplante Mobilitätsstation nur
die Fahrradbügel gefördert werden, äußert er weiterhin den Wunsch, die
Bundesförderung für nachhaltige Mobilität, die kumulierbar mit
Landesförderungen ist, näher zu verfolgen und plädiert für die zeitnahe
Festlegung der Größe einer Mobilitätsstation. Ratsherr Striedelmeyer stimmt zu. Laut Bürgermeister Rehkämper sei das Ziel zu verfolgen, möglichst viele
Fördermittel für die Maßnahme zu erhalten.
Auf Nachfrage von Ratsherr
Vater-Lippold, ob die Möglichkeit besteht, hier eine Tempo-20-Zone
anzulegen, erklärt Herr Breitzke,
dass dies bereits angedacht ist.
Ratsherr Striedelmeyer erklärt, dass die Radfahrer in einer
Tempo-20- bzw. Tempo-30-Zone auf der Straße fahren müssen. Er erfragt außerdem, was mit den Parkbuchten
vor der Kita St. Elisabeth passieren soll. Bürgermeister
Rehkämper verdeutlicht, dass PKWs nach der Umgestaltung des ZOB nicht mehr
vor dem Kindergarten abgestellt werden dürfen. Dafür stehe der Parkplatz an der
Ecke Bahnhofstraße/Feldstraße zur Verfügung, was bereits mit dem
Grundstückseigentümer und der Kita abgesprochen sei. Vorsitzender Albers empfiehlt ebenfalls, auf die vorhandenen
Parkplätze direkt vor der Kita zu verzichten.
Ratsvorsitzender Tesch bilanziert, dass sich alle Ausschussmitglieder
einig sind: Der ZOB müsse so gestaltet werden, dass er dem Kurort gerecht wird.
Eine schmalere Fahrbahn sei wichtig und werte den Ort zusätzlich auf. Er geht
davon aus, dass sich dann auch die Situation für Radfahrer entspannen würde,
und plädiert, trotz noch halbwegs intakter Straße, für die Erneuerung der
Fahrbahn und wünscht sich weitere Förderungen für diese Maßnahme. Der
Fußgängerüberweg sei außerdem immens wichtig.
Ratsherr Meyer zu Theenhausen weist auf die aktuelle Problematik bei der
Zufahrt zu dem Parkplatz an der Ecke Bahnhofstraße/Feldstraße hin, die bei
einer Umgestaltung zu berücksichtigen sei, und erkundigt sich, ob es für die
Ausgestaltung der Mobilitätsstation bereits eine konkrete Planung gibt. Vorsitzender Albers verneint dies.
Weitere Überlegungen erfolgen im kommenden Planungsprozess. Er verweist auf den
Beschlussvorschlag, der die Erneuerung der Fahrbahn und der Seitenräume
enthält. Auf Nachfrage von Ratsherrn
Meyer zu Theenhausen, ob Zuwegungs- und Randbereiche auch gefördert werden
könnten, entgegnet Bürgermeister
Rehkämper, dass dies nicht der Fall sei. Man müsse bei der Planung außerdem
das Kioskgebäude und eine öffentliche Toilettenanlage im Auge behalten.
Ratsherr Striedelmeyer erfragt, ob die ebenso entstehenden Maßnahmen
in der Kanalisation (Leitungsbau etc.) bereits im Preis enthalten sind. Dies
wird von Herrn Breitzke bejaht.
Ratsherr Bunselmeyer zieht aus dem Neubau einer schmaleren
Fahrbahn das positive Resümee, dass weniger Fläche des Kurparks versiegelt würde.
Dennoch steht er dem Punkt 3 des Beschlussvorschlages skeptisch gegenüber. Ihm
sei wichtig, dass diese Maßnahme nicht zulasten der Straßenunterhaltung weniger
intakter Fahrbahnen fallen würde. Bürgermeister
Rehkämper verdeutlicht, dass dies nicht der Fall sei. Es handele sich um
eine gesonderte Investition. Abschließend gibt Ratsherr Meyer zu Theenhausen zu bedenken, dass es im Außenbereich
einige Straßen gibt, die eine Erneuerung dringend nötig haben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |