Herr Rehkämper trägt anhand der anliegenden Präsentation (siehe Anlage I) zu der Thematik vor.

 

Frau Pohlmann fragt, ob es ähnliche Gesetzgebungsverfahren vom Bund bzw. den Ländern gegeben hat, die in ihrer Praxisausprägung ähnlich abliefen. Herr Rehkämper verweist auf das Konnexitätsprinzip, nach welchem die Ausgabenlast der Aufgabenlast zu folgen hat. Grundsätzlich ist die Kinderbetreuung als Aufgabe dem Landkreis Osnabrück zuzuordnen. Wenn er diese Aufgabe an die Kommunen weitergibt, so hat er auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies ist in der Praxis allerdings nicht so umgesetzt worden.

 

Im Wahlkampf der letzten Landtagswahl wurde die Beitragsfreiheit für Kinder über 3 Jahren von fast allen Parteien gefordert. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund war da allerdings skeptisch eingestellt. Durch die Gestaltung der Elterngeldbeiträge konnte auch immer ein gewisser Einfluss auf den Qualitätsrahmen von Kita-Einrichtungen genommen werden. Daran schließt sich natürlich die Frage an, ob der Landkreis die Elterngeldbeiträge eins zu eins ersetzt hat? Weitgehend ja in Bad Rothenfelde, allerdings war die Beitragsausgestaltung kreisweit natürlich in jeder Kommune unterschiedlich und daher der Ausgleich nicht überall gegeben.

 

Herr Vater-Lippold erkundigt sich nach einem eventuell vorhandenen Sonderkündigungsrecht und ob der Klageweg beschritten werden muss, um den gerechten Ausgleich der Aufwendungen durchzusetzen? Herr Rehkämper erinnert an die grundsätzliche Zuständigkeit der Kreisebene. Unabhängig von der befristeten Laufzeit der Vereinbarung, potentieller Öffnungsklauseln sowie einer außerordentlichen Kündigung ist zu sehen, dass bei einem zu hohem Kostenaufwand geklärt werden muss, ob den übertragenen Aufgaben überhaupt noch nachgegangen werden kann. Eine Rückübertragung kann dann zur Diskussion gestellt werden. Es muss an dieser Stelle allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass der Kreis insgesamt eine Solidargemeinschaft ist.

 

Herr Tesch weist daraufhin, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz absichern soll. Gleichzeitig sinkt aber der Landkreisanteil an den Finanzierungskosten auf 32%. Vor dem Hintergrund der schon vorhandenen Bedarfsrechnung ist dem Landkreis schon frühzeitig der steigende Kostenaufwand bekannt gewesen. In dieser ganz wichtigen sozialen Frage ist der Landkreis gefordert, die richtigen Prioritäten zu setzen. Das Argument, der Haushalt des Landkreises gibt nicht mehr her, kann nur als Ausrede gedeutet werden, da die Bedarfsplanung frühzeitig Handlungsbedarf signalisierte. Herr Rehkämper stimmt mit Herrn Tesch überein und verweist auf den steigenden Bedarf, woraus anschließend auch ein steigendes Budget folgen muss.

 

Frau Pohlmann gibt zu bedenken, dass aufgrund der gestiegenen Kosten auch ohne die Beitragsfreiheit die Elternbeiträge ohnehin schon hätten erhöht werden müssen. Der Landkreis ist gefordert, eine entsprechende Mittelerhöhung vorzunehmen. Im Falle einer Rückübertragung an den Landkreis sieht Frau Pohlmann allerdings die Problematik, dass dann auch ein gewisser Gestaltungspielraum verloren geht. Herr Rehkämper will zwischen den beitragsfähigen Kindergruppen differenzieren und eine Beitragserhöhung würde dem Gedanken einer familienfreundlichen Bad Rothenfelder Kommune widersprechen.

 

Herr Rehkämper geht auf den investiven Teil der Lastenverteilung zwischen Kommunen und Landkreis ein. Beispielhaft führt er die vorgenommene Förderung des Kindertagesstättenbaus ‚Villa Lehmann‘ an. Baukosten in Höhe von über 860 TEUR fielen an, aber der Förderbetrag durch das Land Niedersachen belief sich nur auf rd. 84 TEUR. Dies ist entschieden zu wenig. Die Investitionsförderung ist deutlich aufzustocken.

 

Herr Brinkmann weist auf die geringe Unterstützung des Landkreises Osnabrück mit lediglich 32% Kostenbeteiligung hin. Die ursprüngliche Idee hinter der Vereinbarung war eine Kostenaufteilung von 50/50 zu verankern. Daher ist dringend ein starkes Votum insbesondere der Landkreis-Bürgermeister an den Landkreis Osnabrück abzugeben. Die bisherigen Antworten bzw. Stellungnahmen des Landkreises seien nichts als Nebelbomben. Es ist daran erinnert, dass die Kreistagsabgeordneten selbst in den Kommunen des Landkreises wohnhaft und damit letztendlich auch Betroffene sind.

 

Herr Rehkämper stellt die allgemeine Zustimmung des Finanz- und Betriebsausschusses fest, die Anpassung der Finanzausstattung durch den Landkreis deutlich einzufordern und sich in letzter Konsequenz damit zu befassen, die Aufgaben eventuell auch zurückzugeben. Auch hinsichtlich der investiven Finanzausstattung ist vom Land bzw. Bund mehr zu erwarten.

 

Herr Brinkmann regt eine regelmäßige Berichterstattung zu der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes an.