Herr Rehkämper berichtet von dem aktuellen Bearbeitungsstand. Die Bearbeitungsschritte werden einzeln abgearbeitet. Der Kaufvertrag wurde notariell beurkundet, aber mit einem Rücktrittsrecht für beide Seiten versehen. Problematisch wirkt sich die auf dem Dach des Kurhauses installierte Mobilfunkantennenanlage aus. Diese wurde in 2016 aufgestellt und die BRIG hatte diesbezüglich einen Mietvertrag langfristig bis in das Jahr 2030 abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist vorzeitig lt. Vertrag nicht möglich. Und durch den Kauf des Kurhauses tritt die Kurverwaltung GmbH in die Fußstapfen der BRIG („Kauf bricht Miete nicht“). Um eine praktikable Lösung für alle Seiten zu erzielen, wird nun ein geeigneter (Ersatz-)Standort im Umkreis von 250-300 m Luftlinie gesucht. Vorschläge für potentielle Übernehmer nimmt die Verwaltung gerne entgegen.

 

Gegenwärtig ermittelt die Fa. Umtec aus Osnabrück die voraussichtlichen Abrisskosten des Kurhauses. Zu den bisher geplanten Proben werden derzeit zusätzliche Probeentnahmen durchgeführt. Sofern die Untersuchungen zeitlich zügig laufen, kann Ende März mit einem belastbaren Ergebnis gerechnet werden.

 

Die Unterstützung des Landkreises Osnabrück ist hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Kurhausstandortes essentiell. Zudem berichtet Herr Rehkämper von einem Gespräch mit der DEHOGA-Ortsgruppe, in dem u.a. der Erhalt des Kurhauses thematisiert wurde. Diesbezüglich verwies Herr Rehkämper auf den Ratsbeschluss zum Abriss des abgängigen Objektes, welches ein klar formulierter Auftrag an die Verwaltung ist.

 

Des Weiteren ist die weitere Entwicklung an eine Machbarkeitsstudie gekoppelt, zu der noch ein zweites Auftragsangebot eingeholt wird.

 

Herr Tesch weist daraufhin, dass zunächst die Machbarkeitsstudie abgewartet werden sollte, um die weiteren Schritte anzugehen. Zudem ist auch die BRIG hinsichtlich des noch nicht gelösten Problems mit der Mobilfunkantennenanlage in der Verantwortung. Dies beinhaltet auch eine finanzielle Lastenbeteiligung.

 

Herr Brinkmann erkundigt sich, ob der Tourismusausschuss die zuständige Stelle zur Vergabe der Machbarkeitsstudie ist? Herr Rehkämper antwortet, dass die Kurverwaltung GmbH als zukünftiger Eigentümer folgerichtig die Auftragsvergabe erteilt.