Bürgermeister Rehkämper erstattet folgenden Verwaltungsbericht:

 

  1. Objekt Osnabrücker Straße 18 in Bad Rothenfelde

Der Gemeinde Bad Rothenfelde liegt ein Kaufvertrag zum o. a. Objekt (Blaues Haus) vor. Eine Ausübung des Vorkaufsrechtes kommt nicht in Betracht, hierzu sind die rechtlichen Möglichkeiten nicht gegeben. 

 

Bei der Erwerberin des Objektes handelt es sich um die Firma Appelhans GmbH aus Georgsmarienhütte. Eine Nachfrage beim Geschäftsführenden Gesellschafter der Appelhans GmbH hat ergeben, dass eine zeitnahe Veränderung am Objekt nicht geplant sei. Die GmbH erwirbt das Objekt als Kapitalanlage und wird es im Bestand sanieren/renovieren.

 

  1. Corona-Pandemie

 

Allgemeines

 

Allg. Vertreterin Fox berichtet über die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Gemeindeverwaltung und die Kurbetriebe. Seit Beginn der Corona-Krise sei ein enormes Aufkommen an Verordnungen, allgemeinen und speziellen Verfügungen zu verzeichnen und umzusetzen. Aktuell gelte die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 24.04.2020 und entsprechender, zuvor ergangener aktueller Verordnung. Als Veränderung sei beispielhaft nunmehr die Verpflichtung, bei Besuchen von Verkaufsstellen und bei der Nutzung des ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen zu müssen, genannt. Weiterhin gelten für die kreisangehörigen Kommunen erlassene Hinweise des Landkreises Osnabrück unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/sites/default/files/corona/anwendungshinweise_landkreis_osnabrueck.pdf.

 

Seit Beginn der Corona-Pandemie finden regelmäßige gemeinsame Corona-Besprechungen der Gemeindeverwaltung und der Kurbetriebe unter Beteiligung des Personalrates und des Betriebsrates statt, um die aktuelle Rechtslage sowie deren Auswirkungen auf die Gemeinde und Kurbetriebe zu besprechen und umzusetzen. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in der Gemeinde und in den Kurbetrieben wurde weitestgehend die Aufnahme eines voneinander unabhängig agierenden zweischichtigen Dienstbetriebes zur Risikominimierung für den Verdachts- bzw. Quarantänefall ergriffen sowie weitere Dienste entkoppelt.

 

 

Aus der Bevölkerung sowie aus den Geschäften und Betrieben besteht ein deutlich erhöhter Informationsbedarf, die rechtlichen Vorgaben werden jedoch recht gut eingehalten.

 

Rathaus

 

Ab dem 4. Mai 2020 sind Lockerungen u. a. für öffentliche Einrichtungen möglich, so dass dann auch für dringende Angelegenheiten ein eingeschränkter Zutritt zum Rathaus möglich wird. In diesem Fall bleiben zwar die Türen zu den Büros der Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter weiterhin geschlossen, jedoch ist es mit vorheriger telefonischer Terminabsprache mit den zuständigen Sachbearbeitern möglich, einen Besuchstermin innerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Gemeinde zu vereinbaren. Es gelten bei persönlichen Gesprächen die vorgeschriebenen Hygieneregeln wie Mund- und Nasenschutz und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Desinfektionsmittel stehen bereit. Außerdem ist der Zutritt zu den Räumen der Mitarbeiter nur einzelnen Personen gestattet. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf eine Begleitung am Gespräch teilnehmen.

 

Gemeindebücherei

 

Bürgermeister Rehkämper erläutert, dass die Gemeinde Bad Rothenfelde die Türen zur Bücherei in der Kur und Touristik wieder öffnet. Es  gelten die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen wie Mund- und Nasenschutz, die Nutzung der bereitgestellten Handdesinfektion sowie die Abstandsregelung von 1,5 Metern. Die Gemeinde bittet, die Bücherei nur einzeln zu betreten, in begründeten Ausnahmefällen dürfen auch zwei Personen die Bücherei am Eingang zum Brunnenplatz betreten. Die Räumlichkeiten müssen über den Ausgang zur Brunnenstraße wieder verlassen werden.

 

Nach wie vor kann jedes Mitglied der Gemeindebücherei auch telefonisch (05424 2218-0) oder per Mail: touristinfo@bad-rothenfelde.de Buchbestellungen aufgeben und nach vorheriger Absprache seine Büchertüte abholen bzw. tauschen.

 

Finanzlage

 

Bürgermeister Rehkämper führt in die aktuelle Situation bezüglich der Finanzlage der Gemeinde und Kurbetriebe ein. Es seien massive Umsatzeinbrüche sowohl bei der Gemeinde als auch in den Kurbetrieben zu verzeichnen. Neben genereller finanzieller Vorsicht/Zurückhaltung seien auch Kurzarbeit beim Personal in der Gemeinde und in den Kurbetrieben vereinbart worden.

 

Herr Prövestmann erläutert anhand beigefügter Präsentation die Eckpunkte der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den kommunalen Haushalt und weist ausdrücklich darauf hin, dass jetzt noch keine verlässlichen Aussagen über die konkrete Finanzentwicklung getroffen werden können.

 

Bürgermeister Rehkämper betont, dass die finanzielle Entwicklung weiterhin kontinuierlich beobachtet werden müsse. Dabei würden u.a. geplante Veranstaltungen, die Öffnung des Freibades und auch das Investitionsverhalten der Gemeinde immer wieder auf den Prüfstand gestellt. Es sei eine schmale Gratwanderung zwischen finanzieller Zurückhaltung und der Notwendigkeit investiver Tätigkeit zur Stärkung des Kurortes.

 

Der Vorsitzende, 1. Stellv. Bürgermeister Tesch, bekräftigt, dass die finanzielle Situation gründlich zu eruieren und intensiv mit all seinen Folgen als nächstes im zuständigen Ausschuss zu betrachten sei.