Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Gemeinde Bad Rothenfelde hat Stand: 30.09.2019 insgesamt 8.402 Einwohner/innen.

 

Landesamt für Statistik Niedersachsen
Bevölkerung Stand:  30.09.2019

 

459006 Bad Rothenfelde

8402

4067

4335

-

-

 

Gemäß § 46 Abs. 1 NKomVG) beträgt die Zahl der Ratsfrauen oder Ratsherren in Kommunen mit 8.001 bis 9.000 Einwohnerinen und Einwohnern 22.

 

In Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann die Zahl der für die nächste allgemeine Wahlperiode zu wählenden Abgeordneten um 2, 4 oder 6 verringert werden. Die Entscheidung ist spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode (hier: 30.04.2020) durch Satzung zu treffen. Die Zahl von 20 Abgeordneten darf nicht unterschritten werden.

 

Der Beschluss über die Satzung bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Rates der Gemeinde Bad Rothenfelde.

 

Die Möglichkeit der Verringerung der Zahl der Abgeordneten wurde u.a. vor dem Hintergrund geschaffen, weil Parteien und Wählergemeinschaften vermehrt Probleme bei der Gewinnung von geeigneten Kandidaten haben.

 

Weiterhin geht mit der Verringerung der Zahl der Abgeordneten eine Reduzierung der Aufwendungen für

 

Allg. Aufwandsentschädigungen (mtl. 55 € =                             660 €/Jahr),

Sitzungsgelder (Durchschnittlich 40 Sitzungen/Jahr x 25 € = 1.000 €/Jahr),

Fraktionsgelder (                                                                        120 €/Jahr)  und

IT-Kosten (Miete iPad Ratsinformationssystem) ca.                  700 €/Jahr.

 

einher. Das ergäbe Kosten pro Abgeordneten in Höhe von    2.480 €/Jahr. Hinzu kämen ggfls.  Besonderen Aufwandsentschädigungen für Fraktionsvorsitzende und Stellv. Bürgermeister.

 

Die Verwaltung gibt keine abschließende Beschlussempfehlung, weil es sich letztlich um eine politische Entscheidung handelt. 


Beschlussvorschlag:

 

 Alternative 1:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Satzung der Gemeinde Bad Rothen-felde über die Verringerung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren für die Wahlperiode 2021 – 2026 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Alternative 2:

 

Der Rat macht von der „Kannvorschrift“ in Alternative 1 keinen Gebrauch und belässt es bei der in § 46 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) normierten Anzahl der Abgeordneten für die Gemeinde Bad Rothenfelde (22 Abgeordnete für die Wahlperiode 2021 – 2026.)


Es ergeht folgender

 

Beschluss (11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen):

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über die Verringerung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren für die Wahlperiode 2021 – 2026 in der als Anlage beigefügten Fassung.


Die Gemeinde Bad Rothenfelde hat Stand: 30.09.2019 insgesamt 8.402 Einwohner/innen.

 

Landesamt für Statistik Niedersachsen
Bevölkerung Stand:  30.09.2019

 

459006 Bad Rothenfelde

8402

4067

4335

-

-

 

Gemäß § 46 Abs. 1 NKomVG) beträgt die Zahl der Ratsfrauen oder Ratsherren in Kommunen mit 8.001 bis 9.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 22.

 

In Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann die Zahl der für die nächste allgemeine Wahlperiode zu wählenden Abgeordneten um 2, 4 oder 6 verringert werden. Die Entscheidung ist spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode (hier: 30.04.2020) durch Satzung zu treffen. Die Zahl von 20 Abgeordneten darf nicht unterschritten werden.

 

Der Beschluss über die Satzung bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Rates der Gemeinde Bad Rothenfelde.

 

Die Möglichkeit der Verringerung der Zahl der Abgeordneten wurde u.a. vor dem Hintergrund geschaffen, weil Parteien und Wählergemeinschaften vermehrt Probleme bei der Gewinnung von geeigneten Kandidaten haben.

 

Weiterhin geht mit der Verringerung der Zahl der Abgeordneten eine Reduzierung der Aufwendungen für

 

Allg. Aufwandsentschädigungen (mtl. 55 € =                             660 €/Jahr),

Sitzungsgelder (Durchschnittlich 40 Sitzungen/Jahr x 25 € = 1.000 €/Jahr),

Fraktionsgelder (                                                                        120 €/Jahr)  und

IT-Kosten (Miete iPad Ratsinformationssystem) ca.                  700 €/Jahr.

 

einher. Das ergäbe Kosten pro Abgeordneten in Höhe von    2.480 €/Jahr. Hinzu kämen ggfls.  Besonderen Aufwandsentschädigungen für Fraktionsvorsitzende und Stellv. Bürgermeister.

 

Die Verwaltung gibt keine abschließende Beschlussempfehlung, weil es sich letztlich um eine politische Entscheidung handelt.

 

Ratsherr Striedelmeyer legt dar, dass eine größere Anzahl an Abgeordneten auch einer Mehrzahl an Einzelbewerbern größere Chancen für einen Einzug in den Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde einräumen würde. Ratsfrau Temme führt ähnlich dazu aus, dass die Bad Rothenfelder Bürgerinnen und Bürger engagiert und an Politik interessiert seien und sie sich gut vorstellen könne, dass auch eine genügende Anzahl interessierter Bewerber für einen 22-köpfigen Rat in Bad Rothenfelde vorhanden sei. Ratsherr Brinkmann entgegnet, dass Engagement für einen Wohnort nicht unbedingt mit einem Ratsmandat verknüpft sein müsse. Es gäbe auch andere Möglichkeiten, sich ehrenamtlich in die politische Arbeit einer Gemeinde, beispielsweise über beratende Funktionen in den Ausschüssen, einzubringen. Ratsherr Beetz entgegnet, dass nach seinen Erfahrungen dieses an anderer Stelle nicht hilfreich gewesen sei und führt aus, dass mit einer größeren Anzahl an Abgeordneten zusätzlicher Sachverstand in die Gremien einziehe und zudem besser auf mehrere Schultern zu verteilen sei.

 

Ratsherr Kuchenbecker erläutert, dass es erfahrungsgemäß tatsächlich schwierig sei, Bewerberinnen und Bewerber für ein Ratsmandat zu akquirieren. Es habe sich auch herausgestellt, dass ein Gemeinderat mit 20 Abgeordneten durchaus eine Pluralität abbilden könne und ein vernünftiges arbeiten möglich sei. Hinzu käme noch der finanzielle Aspekt bei einer erhöhten Anzahl an Ratsmandaten. Ratsherr Lange-Mensing kann der Argumentation bezüglich des finanziellen Aspektes gut folgen und bekräftigt, dass seiner Meinung nach die Qualität der Ratsarbeit nicht von der Quantität abhängig sei. 

 

Ratsherr Dreyer argumentiert hingegen, dass eine größere Anzahl an Abgeordneten die einzelnen Ortsteile der Gemeinde besser repräsentieren würde. Ratsherr Bunselmeyer legt dar, dass er jeder Argumentation gut folgen könne. Bürgermeister Rehkämper fügt an, dass sich auch seiner Ansicht nach jede Argumentation vertreten ließe. Er selbst werde sich der Stimme enthalten, da er diese Entscheidung vorrangig der Willensbildung der ehrenamtlichen kommunalpolitischen Partei- und Fraktionsarbeit zuordne. Daher habe die Verwaltung auch die zwei Möglichkeiten nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz aufgezeigt und keine der beiden im Beschlussvorschlag präferiert.

 

Der Vorsitzende, 1. Stellv. Bürgermeister Tesch, dankt allen Diskutanten für die lebhafte und der sehr verantwortungsbewusste Diskussion zu diesem Thema.